Mr.Oizo
Tja...geht ja nicht anderst wie man hier 100-fach lesen kann.....Und unser Umweltverhalten wird ja durch Steuern gesteuert.
Tja...geht ja nicht anderst wie man hier 100-fach lesen kann.....Und unser Umweltverhalten wird ja durch Steuern gesteuert.
Du kommst mir vor wie die Zwei:Wenn man etwas nicht versteht, war es evtl. zuvor zu laut.
Ich bin da sehr entspannt.Was ist eigentlich dein Standpunkt in dieser Diskussion?
was bedeutet das konkret? Ich war, seit ich diesen Thread verfolge, davon ausgegangen, dass nur die Standgeräusche gemessen werden...welche Werte gelten denn bei Vorbeifahrt, etc.?Bitte dran denken, daß die Meßverfahren sich geändert haben. Vorbeifahrmessung, Nahfeldmessung. Standmessung.
Das stimmt...aber gibt es diesen Stichtag in Bezug auf die Lärmemissionen an Mopeds auch?Auch Bestandsfahrzeuge mussten nachgerüstet werden. Lediglich galt dafür ein Stichtag eine Handvoll Jahre später.
was bedeutet das konkret? Ich war, seit ich diesen Thread verfolge, davon ausgegangen, dass nur die Standgeräusche gemessen werden...welche Werten gelten denn bei Vorbeifahrt, etc.?
Nö, viel einfacher, was zu laut darf einfach nicht fahrenda stimmt...aber gibt es diesen Stichtag in Bezug auf die Lärmemissionen auch?
Bei der 1250er steht da 90dbA, die ist also sogar noch leisersoso.... immerhin leiser, als meine
Für die Zulassung/Homolagtion wird auch das Fahrgeräusch gemessen.was bedeutet das konkret? Ich war, seit ich diesen Thread verfolge, davon ausgegangen, dass nur die Standgeräusche gemessen werden...welche Werte gelten denn bei Vorbeifahrt, etc.?
Hier wird vieles durcheinander geworfen. Das Standgeräusch bei etwa der mittleren Nenndrehzahl ist für Ordnungshüter sehr einfach zu messen. Entspricht dieses nicht dem eingetragenen Wert (zzgl. Toleranz), dann besteht der Verdacht der Manipulation. Die Grenze von 95 dBA ist einfach mal gesetzt worden, um eine Handhabe zu haben und Motorräder mit höherem Standgeräusch unter Generalverdacht auszufiltern.Konkret war gemeint, dass sich über die Jahre die Messverfahren insofern geändert haben, dass manche älteren Fahrzeuge deutlich höhere Standgeräusche eingetragen haben, obwohl sie subjektiv erheblich leiser als aktuelle Modelle sind.
Ja, aber Stichtage helfen nicht, und Anschnallgurte auch nicht bei dem Thema Lärm.Das ist schon klar. Aber hast du in der Zitatereihe mal weiter nach hinten geblättert? Dann wüsstest du warum wir hier über Stichtage und Anschnallgirte sprechen.
Das ist falsch.Subjektiv sind ältere Motorräder mit höherem Standgeräusch bei der in den Papieren genannten Drehzahl natürlich lauter,
Guten Morgen Klaus,Ja, aber Stichtage helfen nicht, und Anschnallgurte auch nicht bei dem Thema Lärm.
Da müßte es eine Europaweite einheitliche Regelung geben zu den Lärmemisssionen und Verboten wie das 95dbA Gesetz, das tut es aber nicht, es isst ein regionales Gesetz.
Damit interessieren keine Stichtage für Anschnallgurte.
Wie schon beschrieben, das sit eine Örtliche Maßnahme, da wird man mit Bestandsschutz auf EU Basis kaum argumentieren können.Wenn wir das nun auf alte Motorräder transferieren, die mit mehr als 95db genehmigt und zugelassen wurden, stellt sich für mich sehr wohl die Frage, was mit diesen Motorrädern ist....und ob so ein Bestandsschutz, zumindest bis zu einem Stichtag gilt.
Denn, und darum geht es mir hier, wenn nicht, dann ist es in meinen Augen ein nachträglicher, ortsbezogener Widerruf der Typzulassung und damit auch der Betriebserlaubnis.
Vergleiche es mit den Dieselfahrverboten oder Umweltzonen. Das ist das Gleiche. Mit Bestandsschutz könnte man keine Änderung erreichen.... Sowas kann man unter den Begriff "Bestandsschutz" kategorisieren. Wenn wir das nun auf alte Motorräder transferieren, die mit mehr als 95db genehmigt und zugelassen wurden, stellt sich für mich sehr wohl die Frage, was mit diesen Motorrädern ist....und ob so ein Bestandsschutz, zumindest bis zu einem Stichtag gilt.