Standgeräusch unter 95 db?

Diskutiere Standgeräusch unter 95 db? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Tja...geht ja nicht anderst wie man hier 100-fach lesen kann.....:nullahnung:
FF-GS

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Geht auch nicht mit, wie man hier 100-fach lesen kann. :)
 
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Was ist eigentlich dein Standpunkt in dieser Diskussion?
Ich bin da sehr entspannt.

92,00 dB(A) Standgeräusch + 80,00 dB(A) Fahrgeräusch bei 3875 Umdreh./min.
R 1200 GS Adv. 2010

Meine 1200 von 2011 dürfte nicht unter die Problemlautstärke fallen.
Auch die 1250 liegt darunter und die kommenden GS/A Modelle werden da auch keine Ausnahme bilden.

Wenn sich ein Land die 95 db als Limit setzt, ist es an ihm, dieses durchzusetzen.
 
FF-GS

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Dann fahr mal eine 1250 und erzähl nochmal, das die leise ist. :bounce:
 
*Topas*

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soso.... immerhin leiser, als meine :)
 
GS_Novize

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Bitte dran denken, daß die Meßverfahren sich geändert haben. Vorbeifahrmessung, Nahfeldmessung. Standmessung.
was bedeutet das konkret? Ich war, seit ich diesen Thread verfolge, davon ausgegangen, dass nur die Standgeräusche gemessen werden...welche Werte gelten denn bei Vorbeifahrt, etc.?
 
Zuletzt bearbeitet:
GS_Novize

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Auch Bestandsfahrzeuge mussten nachgerüstet werden. Lediglich galt dafür ein Stichtag eine Handvoll Jahre später.
Das stimmt...aber gibt es diesen Stichtag in Bezug auf die Lärmemissionen an Mopeds auch? 😉
 
Klausmong

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was bedeutet das konkret? Ich war, seit ich diesen Thread verfolge, davon ausgegangen, dass nur die Standgeräusche gemessen werden...welche Werten gelten denn bei Vorbeifahrt, etc.?

Gibt 2 Messungen die relevant sind, Standgeräsuch und Fahrgeräusch.

Letzteres wird in einem genauen verfahren eruiert, in der Vorbeifahrt bei bestimmten Voraussetzungen über eine bestimmte Strecke.

Allerdings gibt es genau deswegen die Klappenauspuffe, weil es um die Erlangung dieser eng gesteckten Norm geht.
und davor und danach interessiert nicht wie laut es ist
 
GS_Novize

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Das ist schon klar. Aber hast du in der Zitatereihe mal weiter nach hinten geblättert? Dann wüsstest du warum wir hier über Stichtage und Anschnallgirte sprechen.
 
WorldEater

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was bedeutet das konkret? Ich war, seit ich diesen Thread verfolge, davon ausgegangen, dass nur die Standgeräusche gemessen werden...welche Werte gelten denn bei Vorbeifahrt, etc.?
Für die Zulassung/Homolagtion wird auch das Fahrgeräusch gemessen.
Bei einer Kontrolle natürlich nur das Standgeräusch.

Konkret war gemeint, dass sich über die Jahre die Messverfahren insofern geändert haben, dass manche älteren Fahrzeuge deutlich höhere Standgeräusche eingetragen haben, obwohl sie subjektiv erheblich leiser als aktuelle Modelle sind.
 
KlausB

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Konkret war gemeint, dass sich über die Jahre die Messverfahren insofern geändert haben, dass manche älteren Fahrzeuge deutlich höhere Standgeräusche eingetragen haben, obwohl sie subjektiv erheblich leiser als aktuelle Modelle sind.
Hier wird vieles durcheinander geworfen. Das Standgeräusch bei etwa der mittleren Nenndrehzahl ist für Ordnungshüter sehr einfach zu messen. Entspricht dieses nicht dem eingetragenen Wert (zzgl. Toleranz), dann besteht der Verdacht der Manipulation. Die Grenze von 95 dBA ist einfach mal gesetzt worden, um eine Handhabe zu haben und Motorräder mit höherem Standgeräusch unter Generalverdacht auszufiltern.

Subjektiv sind ältere Motorräder mit höherem Standgeräusch bei der in den Papieren genannten Drehzahl natürlich lauter, aber für das Vorbeifahren zählt nicht das Standgeräusch, sondern das Fahrgeräusch, welches dann natürlich von der Drehzahl des Motors abhängt. Ob das Fahrgeräusch nun den Werten bei der Homologierung entspricht, ist nur sehr aufwändig zu messen.

Und das Fahrgeräusch einer BMW beim Durchfahren eines Ortes ist sicherlich deutlich kleiner als das Standgeräusch, denn wer fährt mit seiner GS schon mit knapp 4000 Umdrehungen durch einen Ort? Dreht man am Gashahn, wird natürlich oberhalb der Drehzahl des Standgeräuschs das Mopped noch lauter.

Und nicht vergessen, auch die Masse macht es. Eine große Gruppe donnergrollender Motorräder in engem Abstand werden zu einem hohen Lärmpegel führen, auch wenn jedes Motorrad ein Standgeräusch von unter 95 dBA hat und alle mit dem Serienauspuff unterwegs sind. Auch das ist für Anwohner viel befahrener Strecken sicherlich schwer zu akzeptieren.

Gruß
Klaus
 
Klausmong

Klausmong

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Das ist schon klar. Aber hast du in der Zitatereihe mal weiter nach hinten geblättert? Dann wüsstest du warum wir hier über Stichtage und Anschnallgirte sprechen.
Ja, aber Stichtage helfen nicht, und Anschnallgurte auch nicht bei dem Thema Lärm.

Da müßte es eine Europaweite einheitliche Regelung geben zu den Lärmemisssionen und Verboten wie das 95dbA Gesetz, das tut es aber nicht, es isst ein regionales Gesetz.

Damit interessieren keine Stichtage für Anschnallgurte.
 
Mr.Oizo

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Subjektiv sind ältere Motorräder mit höherem Standgeräusch bei der in den Papieren genannten Drehzahl natürlich lauter,
Das ist falsch.
Die Motorräder der 80er und 90er Jahre mit deutscher Zulassung (KBA) sind allesamt wesentlich leiser als das was von den Premiumherstellern aus Europa mit EU-Zulassung geliefert wird.
Auch auf Grund einer Lärm-Debatte die Ende der 70er Jahre so aktuell da war wie jetzt.
Und die Hersteller haben auf Grund des Gesetzgebers gehandelt.

Die EU hat das mit ihrer unsinnigen Meßmethode ad absurdum geführt.
Die EU hat das zu verantworten genauso die Hersteller die jedes Schlupfloch ausnutzen und "maskulinen" Sound produzieren für die Marlboro Biker.

Eine Panigale von Ducati hat z.B. 104dB als Standgeräusch eingetragen.

Das ist einfach nur krank und jenseits aller Vernunft.
 
GS_Novize

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Ja, aber Stichtage helfen nicht, und Anschnallgurte auch nicht bei dem Thema Lärm.

Da müßte es eine Europaweite einheitliche Regelung geben zu den Lärmemisssionen und Verboten wie das 95dbA Gesetz, das tut es aber nicht, es isst ein regionales Gesetz.

Damit interessieren keine Stichtage für Anschnallgurte.
Guten Morgen Klaus,
das Thema Anschnallpflicht habe ich herangezogen um zu zeigen, dass bei dessen Einführung zahlreiche Fahrzeuge vorhanden waren, die keine Anschnallgurte verbaut hatten. In diesen Fahrzeugen musste man sich dann NICHT anschnallen... Sowas kann man unter den Begriff "Bestandsschutz" kategorisieren. Wenn wir das nun auf alte Motorräder transferieren, die mit mehr als 95db genehmigt und zugelassen wurden, stellt sich für mich sehr wohl die Frage, was mit diesen Motorrädern ist....und ob so ein Bestandsschutz, zumindest bis zu einem Stichtag gilt.
Denn, und darum geht es mir hier, wenn nicht, dann ist es in meinen Augen ein nachträglicher, ortsbezogener Widerruf der Typzulassung und damit auch der Betriebserlaubnis.
Zum leichteren Verständnis gerne auch eine juristische Regel und Weisheit: Man darf für nichts bestraft werden, was zum Tatzeitpunkt nicht strafbar war. Okay, der Vergleicht hinkt zwar, aber dennoch...warum wird früher genehmigten Fahrzeugen, in diesem Fall regional und nicht national, die "Betriebserlaubnis" entzogen.
Keine Angst...ich hätte auch Argumente, warum das rechtens ist und mich stört der Lärm von Zweirädern, insbesondere frisierte Zweitakt-Mopeds, auch nicht selten. Aber mich interessiert die Thematik im Moment von der anderen Seite betrachtet.

Gruß, Ingo
 
Klausmong

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Wenn wir das nun auf alte Motorräder transferieren, die mit mehr als 95db genehmigt und zugelassen wurden, stellt sich für mich sehr wohl die Frage, was mit diesen Motorrädern ist....und ob so ein Bestandsschutz, zumindest bis zu einem Stichtag gilt.
Denn, und darum geht es mir hier, wenn nicht, dann ist es in meinen Augen ein nachträglicher, ortsbezogener Widerruf der Typzulassung und damit auch der Betriebserlaubnis.
Wie schon beschrieben, das sit eine Örtliche Maßnahme, da wird man mit Bestandsschutz auf EU Basis kaum argumentieren können.
 
M

Majo

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... Sowas kann man unter den Begriff "Bestandsschutz" kategorisieren. Wenn wir das nun auf alte Motorräder transferieren, die mit mehr als 95db genehmigt und zugelassen wurden, stellt sich für mich sehr wohl die Frage, was mit diesen Motorrädern ist....und ob so ein Bestandsschutz, zumindest bis zu einem Stichtag gilt.
Vergleiche es mit den Dieselfahrverboten oder Umweltzonen. Das ist das Gleiche. Mit Bestandsschutz könnte man keine Änderung erreichen.

Theoretisch können solche "Ruhezonen" überall eingerichtet werden. Es wird auch schon mit Lärmblitzern experimentiert, die ab einem bestimmten Wert (den du wohl auch bei nicht angepasster Fahrweise erreichst) zu Strafen führen sollen.

Aber all das ist extrem schwer zu messen und rechtlich auch mit vielen Fallstricken behaftet und es gibt keinen wirklichen politischen Willen. Deswegen gehen in D viele den Weg des geringsten Widerstands und sperren die Strecke komplett für uns.
 
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