Wer kann mir helfen, das zu verstehen?
Klar, wenn die Bikes zu laut sind kann der Gesetzgeber etwas unternehmen.
Aber kommen wir mal zum Praktischen.
Angenommen, die Mopeds wurden nicht unerlaubt modifiziert (über alle anderen muss man gar nicht erst diskutieren): Haben die nicht sowas wie "Bestandsschutz"? Ich meine, die haben doch für den EU-Markt eine Typengenehmigung erhalten...und die ist, egal von welcher Stelle in der EU erteilt, für das gesamte EU-Gebiet gültig. Hat Österreich irgendwas geändert, was die 95db-Regelung rechtlich auch sicher macht? Die Ablehnung der Klage des Betroffenen Fahrers ist m.M. nach unrechtens. Aber das in Österreich die juristischen Mühlen anders herum mahlen, das dürfte ich auch schon erfahren. Aber sicher bin ich mir da nicht, daher frage ich hier.
Um ein anderes Beispiel zu geben:
Wenn man in Deutschland plötzlich der Meinung wäre, ein Auto darf nur noch eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h haben, dann kann man doch nicht einfach alle Autos, die schneller sind, verbieten, oder temporäre Steckensperrungen erlassen.
Beispiel 2: nach der Einführung der Gurtpflicht galt diese auch nur für Neufahrzeuge....aber gut, damals gab es wohl die europaweite Typenzulassung noch nicht.
Was ist da zum österreichischen Recht anders?
Übrigens...95db Standgeräusch ist schon ziemlich laut....das erreichte meine damalige 800 Intruder laut Schein gerade mal so (96db) als FAHRgeräusch....die Drehzahl würde aber im Schein nicht angegeben, obwohl es dafür ein Feld gibt.