Schön, wenn du das kannst. Aber wenn das gerichtsfest wäre, könnte man über die Presse sicherlich so viel Druck aufbauen, dass es Behörden und dadurch die Hersteller zum Nachrüsten zwingt. Relativ korrekte Testbedingungen zählt natürlich vor Gericht nicht. Die Testbedingungen müssen korrekt sein, die Lärmwerte eines zugelassenen Fahrzeuges dann innerhalb der Toleranz eingehalten werden, die in Deutschland wohl relativ groß ist. Bei ständiger Verletzung des Wertes inklusive der Toleranz nach oben wäre es rechtlich ein Mangel, für dessen Behebung der Hersteller in die Pflicht genommen werden muss. So lange das rechtlich nicht gemacht werden kann, wäre ich mit dem Wort "Missbrauch" sehr vorsichtig, das setzt nämlich Vorsatz voraus.
Das Standgeräusch wird letztlich zur Überprüfung ja nur herangezogen, weil die Fahrgeräuschprüfung bei einer Kontrolle viel zu aufwendig wäre und vermutlich dabei auch keine "korrekten" Testbedingungen vorliegen können. Insofern ist das dann auch ein Problem, welches die vorgebenden Behörden verursacht haben. Wenn eine Prüfmethode nur unter Testbedingungen funktioniert, ist eine Prüfung im Verkehr wohl kaum sinnvoll umsetzbar. Ich bleibe dabei, dass das Problem durch die Behörden in Brüssel verursacht wurde. Inwiefern das von Lobbyarbeit beeinflusst ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das KBA als Behörde hat schließlich auch die Angaben von Herstellern zu Verbrauchswerten und Emissionsgrenzwerten unter Testbedingungen akzeptiert. Wie in den letzten Jahrzehnten klar wurde, hat das vieles unter Fahrbedingungen nicht gestimmt. Die Hersteller konnten sich die Nischen schon selbst aussuchen, die die Vorgaben gelassen haben.
Gruß
Klaus
Das Thema ist zu komplex, um es hier in einigen Beiträgen hin und her zu erörtern. Alleine in einer Arbeitsgruppe bei der BASt, in der ich ca. 3-4 Jahre mitwirken durfte, zeigten sich unzählige Probleme. Zumal in Deutschland eine eigene Regelung nicht möglich ist. vertreter des Verkehrsministeriums durften in Genf auf EU-Ebene vortragen, was man in Deutschland gerne hätte oder zielführend fände. Die Nordländer waren damals näher bei uns, die Südländer weiter weg.
(In diese Arbeitsgruppe wurde ich als Folge vom Vortrag aus 2000 eingeladen. Dort hatte ich auf die Praktiken von Auspuffherstellern, Fahrzeugherstellern und Sachverständige bei der Eintragung von nachträglichen Änderungen hingewiesen - mit meinen besagten Tabellen. Dieser Vortrag und meine damals präsentierten Fakten führten zu einigen Aktivitäten (wie zuvor bereits geschrieben), also nicht nur bei der BASt. zu denen ich jeweils eingeladen wurde.)
Die hier im Forum diskutierten Themen, viele der darin genannten Vorschläge - das meiste wurde bereits damals ebenfalls angedacht und hinsichtlich der Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert.
Ich war häufig frustriert, dass in den ca. 20 Jahren zw. 1995 bis 2015, wo ich mitwirken durfte, nichts effektives passierte. Originalzitat eines Ministeriumsvertreters an mich: "wenn Sie in unserem Kreis mitarbeiten, müssen sie lernen, in Generationen zu denken".
Alleine die Arbeit dieser BAst-Arbeitsgruppe führte zu einer vielseitigen Broschüre. Primär ging es um Änderungen für die HU. Geräuschmessung war dabei ein sehr großes Unterthema. Wen es interessiert: im Internet leider nicht mehr frei zugänglich. Aber über die homepage des BASt bestellbar
BASt
Ich bin seit ca. 2015 raus aus dem Thema. Zwischenzeitlich gab es div. Änderungen. Unter anderem auch bei den Rahmenbedingungen der Geräuschmessung. Der große Durchbruch scheint noch nicht erfolgt zu sein. Und da viele der Altsünden immer noch auf den Straßen unterwegs sind (Motorräder und Zubehörschalldämpfer werden selten im zerstörerischen Winter eingesetzt), zumal die Zubehördämpfer in sehr großen Stückzahlen auf den Mark kamen, ist die wahrzunehmende Geräuschkulisse -vor allem an Hotspots- so wie sie ist.
Mich interessiert es nur noch am Rande - einfach weil es so mühsam war und ist. Leidtragende sind leider einige, die letztlich nichts dafür können.