Nein, das ist leider kein Missbrauch. Die Hersteller bewegen sich vollständig im Rahmen. Außerhalb des Fahrzyklus gibt es keine Vorgaben. Man kann aber jedes Motorrad so außerhalb des Fahrzyklus bewegen, dass es für Anwohner zu viel Lärm macht. Jetzt könnte man argumentieren, dass es dann am Fahrer liegt, der aber letztlich nur das macht, wofür das Motorrad gebaut wurde, nämlich die Leistung weitestgehend auszuschöpfen.
Hätten die EU-Behörden einen maximalen Lärmwert über den kompletten Drehzahlbereich beim Vorbeifahren z. B. im 2. Gang vorgeschrieben (das geht dann bei vielen Motorrädern fast bis 100 km/h), dann hätten wir keine Lärmprobleme, aber auch keine Motorräder mit hoher Leistung mehr. Denn die Auspuffanlagen wären dann zu groß, die Leistung würde reduziert werden.
Die Hersteller machen das, was nicht verboten ist, das war doch schon immer so. Wenn das der Kundschaft gefällt, wird Geld locker gemacht, um so besser, Sound ist ein Verkaufsargument.
Ein Ferrari oder ein Audi RS3 erzeugen beim vollen Tritt aufs Gaspedal bei Öffnen der Klappen auch solch einen Lärm (für den Liebhaber Sound, für den Anwohner Lärm) ab, da ist manches Motorrad ein Leisetreter, natürlich alles legal, kein Missbrauch.
Gruß
Klaus