M
Muellermann
- Dabei seit
- 19.06.2019
- Beiträge
- 790
- Modell
- R 1200 GS Adv. 2018
Wow!Antwort:" Als Fahrer haben Sie vor Fahrtantritt eine Funktionskontrolle durchzuführen,- werden hierbei Unregelmässigkeiten festgestellt, ist das Fahrzeug umgehend aus dem Verkehrsraum zu entfernen."
Ich zitiere mal von der Homepage des KBA:
"Sollte ein Produkt im Bereich der Straßenfahrzeuge dennoch die hohen Anforderungen nicht erfüllen und sich bereits im Verkehr befinden, wird das KBA als nationale Produktsicherheitsbehörde für Fahrzeuge und Fahrzeugteile aktiv. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit geht es auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes Hinweisen zu herstellerbedingten Mängeln nach. Stellt das KBA bei seiner Untersuchung eine ernste Gefährdung fest, ist ein Rückruf unumgänglich. Das KBA überwacht den Rückruf, wenn die Untersuchung eine „ernste Gefährdung“ der Sicherheit und Gesundheit von Personen ergeben hat. Das ist der Fall, wenn die Gefährdung plötzlich und unerwartet eintritt und unmittelbar zu einem Verletzungsrisiko führt. "
Die Antwort von denen wäre für mich ein Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gewesen!
LG
Andreas