Klausmong
X-Moderator
- Dabei seit
- 30.10.2015
- Beiträge
- 10.998
- Ort
- Wien
- Modell
- R 1150 GS ADV 2003, Transalp 600 Umbau, Yamaha TDM 850 4TX, BMW F 650 Dakar
Also für die deutsche Strafstelle bist vermutlich fein raus, aber in Österreich bleibt die Schuld trotzdem stehen.Interessant ist nur ob dann für uns deutsches oder italienisches Recht gilt. Nach deutschem Recht haftet der Fahrer, folglich braucht man ein Bild von diesem auf dem er zu erkennen ist UND ein Bild vom Kennzeichen (die Ösis haben deshalb auf der Inntalautobahn Frontblitzer aus deutscher Produktion installiert! Für "daheim" taugt allein das Kennzeichen weil in AT die Halterhaftung besteht).
Kann ich bei einem in DE via Amtshilfe zugestellten (ausreichend teuerem) italienischen Ticket sagen "war ich nicht, ist nicht beweisfähig" und die Amtshelfer stellen die Sache (in DE) ein oder sagen die "wehren musst Du Dich in IT, wir setzen nur um. Egal ob rechtens oder nicht".
Bei den via irgendeiner Behörde zugestellten Schreiben muss man auch unterscheiden ob die nur Amtshilfe zur Zustellung leisten oder das Geld "im Auftrag" wollen.
In Bayern auf zwei Arten leicht zu unterscheiden. Wenn sie nur zustellen soll man die Kohle in's Ausland überweisen. Im andern Fall gibt es eine deutsche Kontonummer.
Bei mir stand in dem Schreiben aus Straubing (Postzustellungsurkunde) gleich: "Bitte fragen Sie nix, WIR wollen nix von Ihnen, WIR tun Ihnen nix sondern sorgen nur dafür dass Sie Kenntnis haben". Inzwischen ist das (in AT) locker verjährt.
In der Zwischenzeit bleibt natürlich das Risiko im "Erwartungsland".
Grund ist, wie bereits erwähnt eine Kleinigkeit: Überweist man nicht in's Ausland, treibt DE die Schuld ein (wenn es mehr als 70 EUR sind). Allerdings überweisen die es dann nicht in's Ausland sondern behalten es. DU bist ja bestraft!
Daher frag(t)e ich mich: Ich bekomme Post aus AT die ich ignoriere. Ich bekomme ein Einschreiben aus AT das ich nicht annehme. Ich bekomme eine Postzustellungsurkunde (siehe oben).
Ich rufe bei der "Bussgeldstelle" in AT an und sage "ja, es ist mein Auto. Aber da sitzen 3 Mann drin und wir wissen nicht wer gefahren ist". Die Dame erzählt etwas von Halterhaftung und Heckfoto. Heckfotos darf man in DE bei "zu schnell" wegschmeissen.
Das war's! Es ging um 35 EUR.
Angenommen die Ösis würden jetzt abwarten bis Zinsen und Gebühren die Summe hochgetrieben hätten wäre das auch egal. Es zählt die urspünglich geforderte Schuld.
Du kannst sagen das Du nicht gefahren bist, dann bekommst eine Aufforderung den Fahrer bekanntzugeben, tust Du das nicht kommt extra eine Strafe dazu ( die meist viel höher ist als die vorherige Strafe )
Ist halt so bei uns im Gesetz, da hilft das deutsche Recht nicht.
Verjährung 3 Jahre ab Zustellung Bescheid.
Wirst in Österreich erwischt dann zahlen.