Hi
Die zitierte Verjährung gilt meines Wissen nach nur für die Ausstellung des Strafbescheides.
Eben für den Zeitraum wo die Behörde aktiv werden muß.
Da gilt oft auch schon ein Schreiben an die Behörde des Landes wegen Kennzeichen und das bekommt man nicht zwingend mit.
Die Verjährung wenn der Strafbescheid mal draussen ist war in Italien immer länger als in Österreich, vermute das dies heute noch gleich ist.
Österreich 3 Jahre, Italien 5 Jahre.
So lange darf man sich dann nicht mehr erwischen lassen.
Sonst kommen noch mal Gebühren dazu für Mahnungen, nichtzahlen usw. Kann auch schon mal das 10fache ausmachen.
Auch wenn es eine Privatfirma war die geld einfordert, das kann man ignorieren, die Strafe selbst bleibt aber stehen.
Und ich habe schon erlebt wo die Carabineri Motorräder aufhielten und am Laptop nachsahen ob was offen ist.
In so einem Fall ist man dann in der Rue de la Gagg.
Muss jeder für sich entscheiden ob man sich das antut.
Wenn man bei nichtzahlen mal angehalten wird, dann ist der Urlaub vorerst mal vermutlich zu Ende......
Wo ist da der Unterschied zu dem verlinkten Artikel?
Wann irgendwelche Anfragen an irgendwen gingen ist vollkommen egal. Interessant ist nur der Zeitpunkt zu dem der "Schuldige" Kenntnis bekam. Das muss innerhalb des ersten Verjährungszeitraums (IT: bei Ausländern 365 Tage; DE: 3 Monate) geschehen.
Wenn anschliessend die Kohle nicht beigetrieben werden kann (weil es z.B. weniger als 70EUR sind und dann die Amtshilfe nicht greift) beginnt ab der Zustellung der zweite Verjährungszeitraum (IT: 5 Jahre).
Bevor man nicht "Kenntnis" hat kann man nicht reagieren und somit läuft auch keine Zeit wenn vorab Adressen ermittelt werden.
Braucht's auch gar nicht wenn die Forderer ein Bild schicken und sagen "diese Fahrzeugnummer schuldet uns Geld". Die Amthilfe ermittelt dann innerhalb von Minuten mit Abfrage beim KBA.
Interessant ist nur ob dann für uns deutsches oder italienisches Recht gilt. Nach deutschem Recht haftet der Fahrer, folglich braucht man ein Bild von diesem auf dem er zu erkennen ist UND ein Bild vom Kennzeichen (die Ösis haben deshalb auf der Inntalautobahn Frontblitzer aus deutscher Produktion installiert! Für "daheim" taugt allein das Kennzeichen weil in AT die Halterhaftung besteht).
Kann ich bei einem in DE via Amtshilfe zugestellten (ausreichend teuerem) italienischen Ticket sagen "war ich nicht, ist nicht beweisfähig" und die Amtshelfer stellen die Sache (in DE) ein oder sagen die "wehren musst Du Dich in IT, wir setzen nur um. Egal ob rechtens oder nicht".
Bei den via irgendeiner Behörde zugestellten Schreiben muss man auch unterscheiden ob die nur Amtshilfe zur Zustellung leisten oder das Geld "im Auftrag" wollen.
In Bayern auf zwei Arten leicht zu unterscheiden. Wenn sie nur zustellen soll man die Kohle in's Ausland überweisen. Im andern Fall gibt es eine deutsche Kontonummer.
Bei mir stand in dem Schreiben aus Straubing (Postzustellungsurkunde) gleich: "Bitte fragen Sie nix, WIR wollen nix von Ihnen, WIR tun Ihnen nix sondern sorgen nur dafür dass Sie Kenntnis haben". Inzwischen ist das (in AT) locker verjährt.
In der Zwischenzeit bleibt natürlich das Risiko im "Erwartungsland".
Grund ist, wie bereits erwähnt eine Kleinigkeit: Überweist man nicht in's Ausland, treibt DE die Schuld ein (wenn es mehr als 70 EUR sind). Allerdings überweisen die es dann nicht in's Ausland sondern behalten es. DU bist ja bestraft!
Daher frag(t)e ich mich: Ich bekomme Post aus AT die ich ignoriere. Ich bekomme ein Einschreiben aus AT das ich nicht annehme. Ich bekomme eine Postzustellungsurkunde (siehe oben).
Ich rufe bei der "Bussgeldstelle" in AT an und sage "ja, es ist mein Auto. Aber da sitzen 3 Mann drin und wir wissen nicht wer gefahren ist". Die Dame erzählt etwas von Halterhaftung und Heckfoto. Heckfotos darf man in DE bei "zu schnell" wegschmeissen.
Das war's! Es ging um 35 EUR.
Angenommen die Ösis würden jetzt abwarten bis Zinsen und Gebühren die Summe hochgetrieben hätten wäre das auch egal. Es zählt die urspünglich geforderte Schuld.
Und da könnte jetzt ein guter Anwalt sicherere Auskunft geben.
Wenn IT -mit "Zustellhilfe"- schreibt: Überweise bitte 100 EUR nach IT, dann wäre Amthilfe ja möglich, aber sie hätten nix davon ausser dass ich bestraft werde, also versuchen sie es erst mal selber. Man ignoriert oder vergisst das. Weil die Italiener dann sauer sind und meinen OK, "dann eben über Amtshilfe", dürfte DE eigentlich nur 100 EUR eintreiben und nicht weitere "Verzugsgebühren" weil diese ja nicht angefallen wären wenn sie gleich um "Amtshilfe" ersucht hätten?
Ab Zustellung der deutschen(!) Forderung müsste dann die Verjährung nach deutschem Recht beginnen? Ab wann aber gilt "Kenntnis" erhalten? Ab dem Zeitpunkt an dem die Italiener erstmals um "Zustellung" baten oder ab dem Zeitpunkt nachdem DE "mir" Kenntnis gab, dass sie die Sache als "Amtshilfe" übernehmen? Wenn es zu lange dauern sollte bis sich die Italiener zur "Amtshilfe" entscheiden (sprich mehr als 1 Jahr vergangen ist), ist das dann (bei uns!!) verjährt?
Die Anwälte nennen das garantiert anders aber ich versuche zu unterscheiden zwischen "Zustellhilfe" und "Amtshilfe".
Aussen vor ist wie die Italiener reagieren wenn sie mich mal wieder treffen.
gerd