Elektronische Patientenakte

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ginfizz

ginfizz

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Und, nicht zu vergessen !

Suchmittel wie....

Alkohol, Nikotin & Medikamente ...

nur mit barer Münze zahlen!

BIG-DATA findet, auch ohne dein Zutun, Zustimmung oder Wissen, die Zusammenhänge.

Wir kennen deine persönlichen Zusammenhänge die dir noch gar nicht bewusst sind!
 
TTTom

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Ich denke dann dürften viele nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Und ich möchte nicht durch Medikamente die ich nehmen muss evt. im Fall der Fälle auch noch bestraft werden.
Und wenn es um Personenschäden geht, traue ich dem angeblichen Datenschutz nicht mehr.
Du verwechselst da etwas.
Wenn Du Medikamente nehmen musst, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, dann DARFST Du nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Das gilt genauso wie für Alkohol, harte Drogen ...

Das hat nichts mit der elektronischen Patientenakte zu tun.
 
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glitch_oz

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Aktuell, aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte, sehe ich die Bedenkenträger doch stark in der Minderzahl. Zusammen mit den Szenarienkonstrukeuren...

...da Faul -und Traegheit halt eben bequemer sind und somit fester Bestandteil der Spezies.
Augen zu, Stoepsel im Ohr = alles Paletti.
 
gstrecker

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Du verwechselst da etwas.
Wenn Du Medikamente nehmen musst, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, dann DARFST Du nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Das gilt genauso wie für Alkohol, harte Drogen ...

Das hat nichts mit der elektronischen Patientenakte zu tun.
Wo ziehst du da den Strich?
Es gibt viele Medikamente due können aber müssen nicht Einfluss haben. Z. B. Blutdruckmittel, Antihismatika, Schmerzmittel, Depression etc.
Dagegen gibt es welche da darfst du definitiv nicht. Atropin am Auge; Propofol, betäubungsmittel, narkosemittel; Schlafmittel
 
*Topas*

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Hat mit dem Thema nix zu tun.

Entscheidend ist:

Personen und Organisationen, die nicht an der Behandlung von Patientinnen und Patienten beteiligt sind, haben keinen Zugriff auf das EPD.
Deshalb haben Arbeitgeber, Behörden, Krankenversicherer, Zusatzversicherer oder Lebensversicherer keinen Zugriff auf das EPD.
Auch der Vertrauensarzt einer Krankenkasse hat keinen Einblick in die EPD-Dokumente.


Zugriffberechtigte Personen müssen sich über ein sicheres ID Verfahren legitimieren.
Besitzen Token und werden bei jedem Zugriff protokolliert.

Vorteile für die Teilnehmer an diesem System, eine schnelle und umfassende Information an den Behandler.
Notfall/ RTW etc. ist nicht relevant.
Reguläre Arzt/Spitalbesuche profitieren davon.

RX Bilder, Berichte, Befunde/ Konsile etc. stehen bei Bedarf zur Verfügung.

Anamnesen werden schneller und genauer erfasst.

Gerade bei Alten und auch polymorbiden Patienten - Chronikern und umfassenden Behandlungsszenarien ein wertvolles
Tool.

Anfragen von Institutionen Ausserhalb der Berechtigten Personen nur über rechtlichen Beschluss, die Schweigepflicht aufzuheben.

FUA / FUD - Fahren unter Alkolhol / Drogen werden direkt von der KaPo angeordnet und gehen via Rechtsmedizin.

Das Gesundheitswesen begleitet nur unterstützend mit Neurotest / Blutentnahme.

Egebnisse werden weder dem Arzt / Spital mitgeteilt.

Die stellen nur die Rechnung für ihre Dienstleistungen

Das EPD / EPA hat damit nichts zu tun.
 
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glitch_oz

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Tja, tolle Sache so'ne EPA (und vieles Aehnliche).
Hier schon seit 6 Jahren unnerwechs mit dem selben Firlefanz und Dummgerede, bisher 2 mal von Russen/ China Hackern geknackt (war natuerlich ABSOLUT sicher, "wir haben alles im Griff"blahblah, das Uebliche).
Tja, und wenn dann die Superschlauen nur mal so'n bisschen die Daten aufmischen....
Aber sowas kann ja im kritischen Fall nie passieren, gelle :rof3l:
 
FlowRider

FlowRider

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Durch auslesen der Karte wird festgestellt, dass der Verunfallte Medikamente eingenommen hat
Panikmache und sehr seltsame Auffassung von eigener Verantwortlichkeit.

Auf der Karte steht erstmal nur drauf, was verordnet wurde.
Was eingenommen wurde, ist was anderes. Dazu gibt es Drogen- und Alkoholtests, Toxscreen, Medikamentenspiegel, usw.

Aber der Notarzt kann gleich sehen, worauf er achten muss.

Ansonsten: Wer Fehler begeht, muss dafür einstehen.
 
TTTom

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Wo ziehst du da den Strich?
Es gibt viele Medikamente due können aber müssen nicht Einfluss haben. Z. B. Blutdruckmittel, Antihismatika, Schmerzmittel, Depression etc.
Dagegen gibt es welche da darfst du definitiv nicht. Atropin am Auge; Propofol, betäubungsmittel, narkosemittel; Schlafmittel
Im Beipackzettel steht so etwas, wer nicht lesen kann/will: Ärzte und/oder Apotheker fragen.
Ob man fahrtüchtig ist, "merkt" man hoffentlich auch selbst. (auf nem Joint steht nix drauf)
Im Zweifel halt nicht fahren. (für Deine und meine Kinder)

(Hat immer noch nix mit ePA zu tun.)
 
Jack68

Jack68

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Sobald dir ein Arzt ein dementsprechendes Medikament verschreibt, verweist er dich doch darauf, dass du am Verkehr nicht teilnehmen darfst/kannst und eine gute Apotheke macht dies ebenfalls bei der herausgabe.
Bei den Online Apotheken sieht das anders aus, aber es steht in jedem Beipackzettel dann auch.
Nur liest die ja kaum einer.

Aber was hat die Diskussion über Fahrtüchtigkeit und der Notarzt mit der ePA zu tun ???

Notarzt, steht ja schon im Namen,
alle andere Medikation passiert dann ja erst im Krankenhaus.
 
gstrecker

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Sobald dir ein Arzt ein dementsprechendes Medikament verschreibt, verweist er dich doch darauf, dass du am Verkehr nicht teilnehmen darfst/kannst und eine gute Apotheke macht dies ebenfalls bei der herausgabe.
Bei den Online Apotheken sieht das anders aus, aber es steht in jedem Beipackzettel dann auch.
Nur liest die ja kaum einer.

Aber was hat die Diskussion über Fahrtüchtigkeit und der Notarzt mit der ePA zu tun ???

Notarzt, steht ja schon im Namen,
alle andere Medikation passiert dann ja erst im Krankenhaus.
Weil weiter vorne behauptet wurde das evtl Versicherungen auf die epa zugriff hätten und dann wegen Medikamenten bei Unfällen Regress anmelden würden.
 
TTTom

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Weil weiter vorne behauptet wurde das evtl Versicherungen auf die epa zugriff hätten und dann wegen Medikamenten bei Unfällen Regress anmelden würden.
Das das nicht so ist, weiß jeder, der das Schreiben bzgl. ePA von seiner Krankenkasse gelesen hat.

Wer nicht, mal googeln:

Quelle Verbraucherzentrale:
Wer kann meine Patientenakte einsehen?
Manche Versicherte befürchten Zugriffe von Krankenkassen, Versicherern und anderen gewerblichen Anbietern oder durch die elektronische Patientenakte zum gläsernen Patienten zu werden.

...
Sie als Inhaber der elektronischen Patientenakte haben alle Rechte. Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann und erteilen hierfür Berechtigungen.
 
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Gast 40742

Gast
Das das nicht so ist, weiß jeder, der das Schreiben bzgl. ePA von seiner Krankenkasse gelesen hat.

Wer nicht, mal googeln:

Quelle Verbraucherzentrale:
Wer kann meine Patientenakte einsehen?
Manche Versicherte befürchten Zugriffe von Krankenkassen, Versicherern und anderen gewerblichen Anbietern oder durch die elektronische Patientenakte zum gläsernen Patienten zu werden.

...
Sie als Inhaber der elektronischen Patientenakte haben alle Rechte. Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann und erteilen hierfür Berechtigungen.
Sorry, seit 2022 glaube ich an nichts mehr und man hat gesehen was alles möglich ist. Und Gesetze sind schnell geändert und ich kann mir nicht sicher sein, wer alles Zugriff auf die ePa bekommt. Bei meiner Medikation ist mir das zu unsicher wenn man Zugriff darauf bekommt, kommt für mich deshalb nicht in Frage und darum der Widerspruch. Aber jeder wie er möchte. Und die Erwähnungen mit Aluhut sind hier nicht angebracht.
 
hydrantenfritz

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Ich denke man muss ein wenig aufpassen, dass man nicht hinter jeder Ecke einen Datenklau erwartet.
Wir haben Datenschutz Gesetze. Was die Medizin betrifft werden die doch recht genau eingehalten.

Siehe auch den Mailverkehr zwischen Arzt/Arzt und Patient.

Weiter denke ich (ist aber nur eine Vermutung) wird ein Patientendossier nicht lokal einfach auf einem Computer des Arztes gespeichert.

Ergänzung 13:35
 
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Jack68

Jack68

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vieles geschieht heute selbst noch per Fax,
nicht alle greifen auf Mail zurück, oder versenden damit Unterlagen
 
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