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Sicher ist für mich nur eine Tatsache, es lag kein Fahrfehler vor.
Alles andere ist nicht schlüssig, obwohl es für mich in direktem Zusammenhang mit der beauftragten "Werkstattleistung" stehen muß! Das wird dem Geschädigten nix nützen, letztendlich obliegt ihm die Beweispflich und da ist es sehr schwierig den Nachweis zu überbringen.
Mein Fazit:
Hätte er den "Kardan" nicht überprüfen lassen, wäre das alles wohl nicht passiert.
Dann hätte die Werkstatt "nur" das Öl im HAG gewechselt, mehr nicht.
Was allerdings passiert, wenn vergessen wurde Öl einzufüllen.....ich weiß es nicht.
In dem Video waren auch Teile der Wälzlagerung zu sehen....
War das Rad ab und die Schrauben waren nicht richtig angezogen?
Möglich.....
Ich glaube nicht das dem Hersteller BMW hier ein Produktfehler unterstellt werden kann.
Ja, der Händler ist wohl eine Werksniederlassung aber auch hier sollte man trennen zwischen der Produkthaftung und einer Werkstattleistung. Der Geschädigte hat nichts falsch gemacht, er ist einfach nur gefahren. Und sind wir mal ehrlich, jede Werkstatt hat zu beauftragten Leistungen die Haftung zu tragen. Ob man da jetzt sagen kann das die Überprüfung des Kardan nötig war oder nicht, ob das jetzt zu den Wartungsarbeiten gehört oder nicht.....ist doch völlig egal. Wenn eine Vertragswerkstatt diese Arbeiten im Auftragsverfahren durchführt, dann liegt die Haftung für diese Arbeiten bei der Werkstatt.
Nur das alles jetzt so nachweisen das zu 100% die Schuldfrage geklärt ist.....schwierig, sehr schwierig. Das kostet Zeit und Geld......ich würde das aber auch wissen wollen und natürlich auch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müssen! Im Gegenteil, ich würde sogar Schmerzensgeld und noch mehr verlangen.