Heidemops
...sorry, aber das ist definitiv Falsch!!!'n Abend,
ich muss leider antworten, da Falsches nicht so stehen bleiben kann.
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Unfallschäden. Ein Unfall ist ein Ereignis, dass plötzlich von außen mit mechanischer Gewalt auf die versicherte Sache einwirkt. Genau das passiert, wenn das Zugfahrzeug inklusive Anhänger z.,B. mit einem anderen KFZ zusammenstößt. Wenn dabei das auf dem Anhänger stehende Motorrad runterfällt oder der Anhänger sich überschlägt, wirkt die Straße ganz plötzlich von außen auf die versicherte Sache (Motorrad) ein und es liegt ein Unfall im Sinne der Bedingungen vor. Ein Unfall ist nicht zu verwechseln mit einem nicht versicherten Betriebsschaden. Das wäre der Fall, wenn das Motorrad nur durch das Bremsen und/oder Rucke verrutscht und dadurch z.B. einen Verwindungsschaden erleidet.
In den mir bekannten Bedingungen habe ich bisher nirgends gelesen, dass das KFZ im Betrieb sein muss. Das würde ja bedeuten, dass ein Diebstahl von nicht im Betrieb befindlichen (stehenden) KFZ nicht versichert wäre.
Übrigens: Ich habe 38 Jahre Berufserfahrung in der Versicherungsbranche und diese Thematik mit verschiedenen Schadenregulieren diskutiert.
Bitte nicht hier weiter diskutieren.
Es gibt Imme Einen, der glaubt schlauer zu sein als andere. ;-)