Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen

Diskutiere Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Grundsätzlich sind beide „Delikte“ getrennt zu bewerten, auch wenn Causalität besteht. Anhand der Antworten kann man gut auswerten was passiert...
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QVIENNA

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Grundsätzlich sind beide „Delikte“ getrennt zu bewerten, auch wenn Causalität besteht. Anhand der Antworten kann man gut auswerten was passiert, wenn es kein funktionierendes Rechtssystem gibt. Das „gesunde Volksempfinden“ eignet sich nicht, um Recht zu sprechen. Aus meiner Sicht ist die Diversion in Ordnung und klug, nur wird manchmal eine Maus zum Elefanten medial aufgeblasen, um genau das zu erreichen, was hier im Kleinen abgeht.
 
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Gast 42492

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Man muss ja nicht gleich zuhauen, so löst man Konflikte normalerweise nicht.😉 Man könnte ihm aber anbieten, gleich an der nächsten Station beim Aussteigen "behilflich" zu sein.
Also Du meinst, man hätte ihn lieber "Saubär" nennen sollen? :wink:
 
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westi677

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wg. der Körperverletzung steht hier nigs, ev. hat das der Fratz behauptet, ist aber nicht bewiesen worden
das anfassen um die Füsse vom Stuhl zu bringen kann ja wohl nicht als Körperverletzung gewertet werden - oder siehst du das anders?
und "Saubär" ist in meinen Augen unter den Umständen keine Beleidigung sondern nur eine Feststellung!
Es steht im Artikel, dass er eine ins Genick bekommen hat.
Und mal zu Deiner Aussage, dass das „Lügengebilde“ des Jungen zusammengefallen wäre.
Wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt, die Busfahrerin aber bei Ihrem Standpunkt bleibt, dass nichts von dem gesagten stimmt, wird sie wohl kaum einem Vergleich zustimmen, oder?
Dann lehnt sie den Vergleich ab und dann wird verhandelt - und es kommt vielleicht noch mehr raus. Es steht erstmal Aussage gegen Aussage. Bei der Verhandlung werden dann aber vielleicht Zeugen aus dem Bus befragt, die dann vielleicht aussagen, dass sie mehr getan hat, als nur seine Füße vom Sitz zu schubsen.
Nur weil ein Vergleich vorgeschlagen wird, heißt das noch lange nicht, dass Du als Beschuldigter auch zustimmen musst. Das sie es getan hat, kommt meiner Meinung nach einem Schuldeingeständnis gleich.
Laut dem Bericht wurde ja nur die Seite der Busfahrerin gehört und die „Gnackwatschn“ konnte nicht widerlegt werden…
 
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Gast 42492

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Grundsätzlich sind beide „Delikte“ getrennt zu bewerten, auch wenn Causalität besteht. Anhand der Antworten kann man gut auswerten was passiert, wenn es kein funktionierendes Rechtssystem gibt. Das „gesunde Volksempfinden“ eignet sich nicht, um Recht zu sprechen. Aus meiner Sicht ist die Diversion in Ordnung und klug, nur wird manchmal eine Maus zum Elefanten medial aufgeblasen, um genau das zu erreichen, was hier im Kleinen abgeht.
Auch wenn Du nicht ganz unrecht hast, so ist das gesunde "Volksempfinden" ebenso wichtig im täglichen Miteinander und sollte bei Entscheidungsfindungen auch nicht gänzlich vernachlässigt werden.
 
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Grimm

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ich oute mich jetzt auch mal als "alter weißer Mann"

in einer fiktiven welt in der der bericht der wahrheit entschpricht, hätte ich es gerne gesehen dass die eltern mal zu "zwei wochenenden busse reinigen" verurteilt werden.

auch finde ich nicht das ein klapps in den nacken irgendetwas mit körperverletzung,der zufügung von schmerzen oder gar misshandlung zu tun hat. wer sowas behauptet, der hat echte misshandlung noch nicht erlebt.

hier ging es einfach ums ego der eltern die meiner meinung nach das fehlverhalten ihres kindes auch noch feiern in dem sie ein deutsches gericht bemühen. in meinen augen erbärmlich

der busfahrerin gehört hier mein ganzes mitgefühl.

hoffentlich bekommt das kind ein jahr lang busverbot, woran ich leider nicht glaube.

und für die die ach so viel verständnis für den kleinen bengel haben, die verdreckten sitze in der S-Bahn sind einer der hauptgründe weswegen ich die öffentlichen verkehrsmittel inzwischen meide.

das jetzt nur mal meine meinung zu dem "zeitungsartikel", sollte es sich tatsächlich so abgespielt haben.
 
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Auch wenn Du nicht ganz unrecht hast, so ist das gesunde "Volksempfinden" ebenso wichtig und sollte auch nicht vernachlässigt werden.
Und wer definiert das „gesunde“ Volksempfinden?
Ich bin froh, dass es Gesetze gibt und die Judikative nicht nach dem Volksempfinden entscheidet, sondern nach geltendem Recht.

Ich bin letztens geblitzt worden. Nachts, auf der freien Autobahn. Das gesunde Volksempfinden würde sagen, dass ich zu unrecht die Strafe bekommen habe, weil doch nichts los war. Man kann ja mal fünft gerade sein lassen.
Aber ich stehe zu meinem Fehler und zahle die Zeche dafür…
 
QVIENNA

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Nur weil ein Vergleich vorgeschlagen wird, heißt das noch lange nicht, dass Du als Beschuldigter auch zustimmen musst. Das sie es getan hat, kommt meiner Meinung nach einem Schuldeingeständnis gleich.
Wissen schlägt „Meinung“:

Die Zustimmung zur Diversion zählt nicht als Schuldeingeständnis, die Unschuldsvermutung bleibt bestehen, es gibt keine Vorstrafe.

Das ist der (grundsätzliche) Sinn einer Diversion (Vergleich).

Weitere Vorteile: kein mögliches langes Verfahren und Bindung von Kapazitäten, kein Risiko für beide Parteien.

Natürlich kommt ein Vergleich nur unter bestimmten Voraussetzungen in Frage.
 
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Gast 42492

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Und wer definiert das „gesunde“ Volksempfinden?
Ich bin froh, dass es Gesetze gibt und die Judikative nicht nach dem Volksempfinden entscheidet, sondern nach geltendem Recht.
Das bin ich auch!
Aber ein angemessenes Benehmen ist Bestandteil dieses Empfindens und sowas sollte immer Berücksichtigung finden.
Würde man dem keinerlei Bedeutung mehr beimessen, verroht die Gesellschaft Zusehens.
 
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Grimm

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Das sie es getan hat, kommt meiner Meinung nach einem Schuldeingeständnis gleich.
Laut dem Bericht wurde ja nur die Seite der Busfahrerin gehört und die „Gnackwatschn“ konnte nicht widerlegt werden…
das ist unfug, es gab schon immer viele gründe zähneknirschend einem vergleich zuzustimmen, vielleicht kann sie sich einen teuren und langen rechtsstreit nicht leisten, vielleicht hat sie privat ganz andere probleme da ein schuldgeständnis zu konstruieren ist für micht schon ziemlich daneben.

ausserdem gilt soweit ich weiss im "alten weissen recht" immernoch das die schuld bewiesen werden muss, und nicht die unschuld!!!
 
ChiemgauQtreiber

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Es steht im Artikel, dass er eine ins Genick bekommen hat.
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davon steht da nichts - es wurde nur nicht verneint ☝
Und mal zu Deiner Aussage, dass das „Lügengebilde“ des Jungen zusammengefallen wäre.
Wenn der Richter einen Vergleich vorschlägt, die Busfahrerin aber bei Ihrem Standpunkt bleibt, dass nichts von dem gesagten stimmt, wird sie wohl kaum einem Vergleich zustimmen, oder?
hätte ich früher vielleicht auch so gesehen,
aber mittlerweile kenne ich - leider - Situationen, wo du weisst, daß du im Recht bist, dich aber ausserstande siehst das zu bekommen, weil die Stimmung z.B. zugunsten des "armen, geschlagenen Jungen" schwenkt und es nur Aussage gegen Aussage steht
und es nicht zu erwarten ist, daß wg. dreckiger Schuhe und einer ev. leichten Tätlichkeit der ganze Bus vorgeladen wird

dann resigniert man (und Frau auch) gerne mal und sagt lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende
Dann lehnt sie den Vergleich ab und dann wird verhandelt - und es kommt vielleicht noch mehr raus. Es steht erstmal Aussage gegen Aussage. Bei der Verhandlung werden dann aber vielleicht Zeugen aus dem Bus befragt, die dann vielleicht aussagen, dass sie mehr getan hat, als nur seine Füße vom Sitz zu schubsen.
Nur weil ein Vergleich vorgeschlagen wird, heißt das noch lange nicht, dass Du als Beschuldigter auch zustimmen musst. Das sie es getan hat, kommt meiner Meinung nach einem Schuldeingeständnis gleich.
Laut dem Bericht wurde ja nur die Seite der Busfahrerin gehört und die „Gnackwatschn“ konnte nicht widerlegt werden…
aber wurde auch nicht bestätigt ☝
 
Sherlock

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Jedenfalls wird die Fahrerin gelernt haben, dass es besser ist, die Augen zu verschließen, egal was in ihrem Bus passiert. Aus Erfahrung wird man klug. Ob das im Interesse der Allgemeinheit ist, wird ihr dann sicher völlig egal sein.
 
Rex Krämer

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ich hab’s gelöscht weil ich so komisch zitiert habe. Bekomme es aber mit dem Smartphone nicht gescheit hin
 
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Gast 42492

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ich oute mich jetzt auch mal als "alter weißer Mann"

in einer fiktiven welt in der der bericht der wahrheit entschpricht, hätte ich es gerne gesehen dass die eltern mal zu "zwei wochenenden busse reinigen" verurteilt werden.

auch finde ich nicht das ein klapps in den nacken irgendetwas mit körperverletzung,der zufügung von schmerzen oder gar misshandlung zu tun hat. wer sowas behauptet, der hat echte misshandlung noch nicht erlebt.

hier ging es einfach ums ego der eltern die meiner meinung nach das fehlverhalten ihres kindes auch noch feiern in dem sie ein deutsches gericht bemühen. in meinen augen erbärmlich

der busfahrerin gehört hier mein ganzes mitgefühl.

hoffentlich bekommt das kind ein jahr lang busverbot, woran ich leider nicht glaube.

und für die die ach so viel verständnis für den kleinen bengel haben, die verdreckten sitze in der S-Bahn sind einer der hauptgründe weswegen ich die öffentlichen verkehrsmittel inzwischen meide.

das jetzt nur mal meine meinung zu dem "zeitungsartikel", sollte es sich tatsächlich so abgespielt haben.
Also das mit dem Klapps in den Nacken, würde ich weglassen.
Ansonsten volle Zustimmung.
 
westi677

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ausserdem gilt soweit ich weiss im "alten weissen recht" immernoch das die schuld bewiesen werden muss, und nicht die unschuld!!!
Richtig.
Aber stimmst Du einem Vergleich zu, wenn die Aussagen des anderen komplett falsch sind und Du unschuldig bist? Ich nicht!

Und wie schon im Artikel steht, es wurde nur die gehört und die Anschuldigungen konnten trotzdem nicht ausgeräumt werden…
 
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Ich hätte dem Blag eine geklatscht und warte jetzt auf Eure Empörung!
 
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Reincarnator

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Bist du nicht auch der Meinung, wenn das mit 5 Jahre Haft für sowas wirklich zur Anwendung kommt - auch wenn formaljuristisch gedeckt - das daß nichts mehr mit vernünftigem Umgang und Verständnis zu tun hat ??
da sollte man vielleicht auch den Rechtsrahmen mal überdenken
Ich versuche das völlig emotionslos und sachlich zu bewerten, zumal ich schon oft die Erfahrung gemacht habe, dass es nicht zielführend ist, wenn Leute mit juristischen Kenntnissen mit juristischen Laien diskutieren. Das funktioniert nie, denn das Strafrecht ist nicht ganz so einfach aufgebaut, wie das manche vllt. denken.
Da spielen so viele Faktoren eine Rolle, auch was das Strafmaß anbelangt, dass das ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts nicht zu würdigen ist.

Und wer von den Rechtsexperten hier weiß, was in §153a StPO steht?

Was die KV anbelangt, ist in dem Verfahren unstrittig gewesen, dass es zu einem körperlichen Kontakt kam. Was die Beschuldigte als "Schubser an der Schulter" darstellte, wurde seitens der Staatsanwaltschaft als Schlag mit der flachen Hand gegen den Hinterkopf, eine in Bayern wohl als "Gnackwatschn" bezeichnete, körperliche Züchtigung gewertet. Das berichtet auch der Ressortleiter bei der Passauer Neuen Presse, Erwin Schwarz.
Dem habe ich im Übrigen zu Unrecht den Vorwurf gemacht, bei Gerichtsreportagen das AZ des Urteils zu unterschlagen.

Das Verfahren wurde nach § 153a StPO ("Absehen von Verfolgung unter Auflagen und Weisungen") eingestellt, da gibt es also weder ein Urteil, noch eine Begründung und somit auch kein Aktenzeichen des Gerichts.

Diese "Gnackwatschn" ist zweifelsfrei zu ahnden, da haben Staatsanwaltschaft und Gericht wenig Möglichkeiten.
Es ging im Verfahren also keineswegs nur um eine beleidigende Äußérung, die in Bayern wohl zum guten Ton gehört. Insofern ist die Überschrift in der Presse manipulativ. Das ist indes ein beliebtes Vorgehen von Journalisten, denn wenn die Busfahrerin 500 Euro wegen einer Züchtigung eines Kindes hätte zahlen müssen, wäre das ja kein Aufreger.

Insofern hat der Direktor des AG Altötting, Günther Hammerdinger, der Busfahrerin den Arsch gerettet, indem er zustimmte, dass die Staatsanwaltschaft von der Erhebung der öffentlichen Klage gegen Auflagen absieht.

Denn so ist das "formaljuristisch", der Richter hat nämlich gar nichts bestimmt.

Insofern war die Busfahrerin bzw. ihr Rechtsbeistand auch erfolgreich, gegen den Strafbefehl über 2000 Euro Einspruch einzulegen.
Man sollte daher nicht auf Amtsgerichtsdirektor Hammerdinger schimpfen. denn der hat keine Verurteilung vorgenommen, sondern ihm dafür Respekt zollen, dass er verhindert hat, dass die Busfahrerin wegen ihres unbeherrschten Verhaltens vorbestraft ist.
Bei 2000 Euro Strafe und einem Tagessatz von 20 Euro wäre sie das nämlich.

Betrachtet man die ganze Angelegenheit also aus juristischer Sicht, hat Hammerdinger genau das Gegenteil dessen getan, worüber man sich aufregt.

Das Aktenzeichen des Strafverfahrens lautet übrigens: 1 Cs 291 Js 49120/22
Diese Angaben habe ich nicht aus der Passauer Neuen Presse, sondern von der Geschäftsstelle des AG Altötting.
 
SU26

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Richtig.
Aber stimmst Du einem Vergleich zu, wenn die Aussagen des anderen komplett falsch sind und Du unschuldig bist? Ich nicht!

Und wie schon im Artikel steht, es wurde nur die gehört und die Anschuldigungen konnten trotzdem nicht ausgeräumt werden…
Deinen Aussagen nach bist Du ein rechthaberischer „alter“ Mann, das kann man aus Deinen Aussagen schließen. 😉
 
ChiemgauQtreiber

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Wie soll Sie das auch widerlegen können - wenn dann ja nur duch ein TickTock Video o.ä. - und wenns so gewesen wäre, dann ist die Wahrscheinlichkeit doch hoch, daß irgendein Kid das mit seinem Smartphone gefilmt hat
aber das siehst du ja anders
ich hab das Gefühl, du hast auch solche "Paschas" zu hause - aber nur mein Gefühl
 
Doppelkopf

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Vergleich hin - Vergleich her 🤓

Ironie Modus an:
Ich fange dann jetzt schon mal an Tabletten zu sammeln…
Es ist ja nicht auszuschließen, dass der „Kleine“ mich eines Tages pflegen muss…
Und das wird bei seiner „Leck mich am Arsch“ Einstellung sicher kein Spaß… 🫣
Ironie Modus aus

Bis denne
Doppelkopf
 
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