Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen

Diskutiere Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ach wird’s jetzt persönlich? Da muss ich dich enttäuschen, solche „Pascha‘s“ habe ich nicht zu Hause. Tja und so lange beide alleine im Bus...
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westi677

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Wie soll Sie das auch widerlegen können - wenn dann ja nur duch ein TickTock Video o.ä. - und wenns so gewesen wäre, dann ist die Wahrscheinlichkeit doch hoch, daß irgendein Kid das mit seinem Smartphone gefilmt hat
aber das siehst du ja anders
ich hab das Gefühl, du hast auch solche "Paschas" zu hause - aber nur mein Gefühl
Ach wird’s jetzt persönlich?
Da muss ich dich enttäuschen, solche „Pascha‘s“ habe ich nicht zu Hause.

Tja und so lange beide alleine im Bus waren und keiner es gefilmt hat, steht Aussage gegen Aussage - und dann muss erstmal die Schuld bewiesen werden.
Wenn es aber Zeugen gab (auch ohne Video) könnten diese vielleicht die Aussage des Jungen bestätigen.
Vielleicht hat sie ja auch zugegeben, dass sie ihm eine ins Genick gegeben hat. Wir waren alle nicht dabei. Dann ist auch die Akzeptanz des Vergleichs mit der Zahlung an den Kinderschutzbund zu verstehen.
Ganz unschuldig wird sie nicht gewesen sein.
 
westi677

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Deinen Aussagen nach bist Du ein rechthaberischer „alter“ Mann, das kann man aus Deinen Aussagen schließen. 😉
Warum?
Nur weil ich mich nicht verurteilen lasse, wenn ich unschuldig bin? Tut mir leid, aber da müsste ich mit dem Igel gebürstet worden sein.
Und das „alt“ verbitte ich mir 😉
 
FlowRider

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"Fotografieren zur Erlangung eines Beweismittels" - da wäre die Fahrerin auf der sicheren Seite gewesen. Es war ja ein Verstoß, den sie dokumentieren hätte müssen.
Krieg später mal was verwertbares aus einem Rudel Elfjähriger heraus, die sich evtl. schon in Echtzeit über social media entsprechend aufmunitioniert haben.

Dann Rechnung an die Eltern mit Beweisfoto.

Schade war, dass das Gericht dem jungen Mann keine gemeinnützige Reinigungsstunden aufdrücken konnte, weil strafunmündig. Schade auch, dass er von der Beförderung nicht zeitweise ausgeschlossen werden kann, zumindest nicht wegen einem solchen Vorfall.

Die Schule hätte sowas auch mal direkt im Gemeinschaftskundeunterricht thematisieren können - zum Thema soziales Verhalten im öffentlichen Raum.

Ich habe mich heute gerade mit einem Busfahrer im ÖPNV unterhalten (er fuhr nur als Backup die Strecke mit) und genau das war seine Hauptklage: Verdreckte Sitze durch Füße, verkippte Cola oder - im Winter ganz beliebt - die benutzten Taschentücher ("Rotzfahnen") einfach liegen lassen. Da geht keine Reinigungskolonne mehr durch, das muss der Fahrer machen.

Letztlich probierte der kleine Heranwachsende sich einfach aus und hat versucht, herauszufinden, wo die Grenzen sind. Da es zuhause wohl keine gibt, wünsche ich dessen Mami und Papi viel Spaß in den kommenden hormongesteuerten Jahren.
 
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Ich fange dann jetzt schon mal an Tabletten zu sammeln…
Es ist ja nicht auszuschließen, dass der „Kleine“ mich eines Tages pflegen muss…
Und das wird bei seiner „Leck mich am Arsch“ Einstellung sicher kein Spaß… 🫣
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Bis denne
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falsch.... der lässt dich im Saft schmoren, wenn du ihn zutextest 😂
 
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Reincarnator

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Leute, wirklich...

Regt Euch wieder ab und geht nicht aufeinander los.
Das Problem beginnt mit der Überschrift, die der geschätzte Kollege Chiemgautreiber hier gewählt hat und damit der Zeitung auf den Leim gegangen ist.

In der einen Überschrift im Zeitungsartikel die er (leider ohne Quellenangabe) anführt, wird nur der Begriff "Saubär" verwendet. In dem zweiten, kopierten Artikel steht immerhin "Saubär und Gnackwatschn".
Der stammt aus der Passauer Neuen Presse (leider auch ohne Quellenangabe reinkopiert) von einem lokalen Redaktionsleiter Erwin Schwarz.

In seiner Wahrnehmung der story macht Chiemgautreiber daraus seine eigene Überschrift:
Busfahrerin muß für "Saubär" 500 € zahlen

Und da liegt das Problem, denn das stimmt schlicht und ergreifend nicht.

Eine sachliche Nachprüfung des Sachverhalts ergibt, dass eine Busfahrerin einen ungezogenen Bengel, gleichzeitig jedoch auch ein strafunmündiges Kind einen "Saubär" genannt und ihn körperlich gezüchtigt hat.
Daraufhin haben die Eltern diesen strafrechtlich relevanten Sachverhalt der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, die folgerichtig einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Körperverletzung erließ.
Die Zeiten von "wenn es schmerzt von hinterwärts, zieht Gottesfurcht ins Kinderherz" sollten auch im tiefsten Niederbayern vorbei sein.

Die StA kann gar nicht anders, denn während man so eine "harmlose" Beleidigung als Antragsdelikt problemlos auf den Privatklageweg verweisen kann, geht das bei der KV (Offizialdelikt) eben nicht.

Die Wogen geglättet und eine Vorstrafe der Frau verhindert hat das AG AÖ, indem es zustimmte, dass die StA gegen Auflage von der Erhebung der öffentlichen Klage absieht.

Die Überschrift müsste eigentlich lauten:
"Busfahrerin schlägt Kind und kommt glimpflich davon"

Das entspräche zumindest dem obkjetiven Tatbestand.
Liest nur keiner und ist auch keine Story.
 
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ChiemgauQtreiber

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Diese Diskussion mit ca. 130 Beiträgen in weniger als 12 h zeigt doch für mich recht interessant, daß heutige Kinder wirklich von einigen als "unantastbar gesehen werden.
das ist m.E. vielfach das Problem, egal ob in der Schule, in der Freizeit, im Öffentlichen Raum etc.
die Kinder (manche, sicher nicht alle) können tun was sie wollen - sie sind "Prinz" und werden von den Helikoptereltern - zur noch auch per Anwalt - geschützt. Da hat keiner Lust drauf und drum fällt auch die Komponente "Erziehung" durch die Umwelt weg, weil sich alle (Lehrer, Busfahrer etc. ) im Falle eines Falles wegducken.

und zur körperlichen "Züchtigung":
ich bin grundsätzlich kein Verfechter dieser Methode - aber ich sehe es nicht, daß so eine "Watschn" oder "Kopfnuss" (im vernünftigen Maße, einmalig, nicht dauernd ☝ ) ein Kind zeits eines Lebens traumatisiert. Dabei wird wohl leider schon ein "Klaps" als Körperverletzung gewertet :facepalm:

Aber es scheint heute kein Gefühl für "In Range" und "Not in Range" zu geben- alles wird behandelt, als wie wenn der grün und blau geschlagen worden wäre. Aber das größte Traumata haben vielleicht auch die Eltern, weil jemand in ihre (Nicht-)Erziehung eingreift :nixweiss:
 
ChiemgauQtreiber

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@Reincarnator

zu deiner Info: Quelle Alt-Neuöttinger Anzeiger, beide male, von dieser Woche (gehört zur Passauer neuen Presse), aber das hast du ja schon herausgefunden.

und zu "Auf den Leim gehen"
die "Gnackwatschn" steht im Raum, ist aber nicht bestätigt - kann sein, kann aber auch eine Finte des 11Jährigen sein - m.E. unbewiesen.
Weil der Richter sieht, daß es nicht verhältnismässig ist, hier einen Nachweis zu führen lässt er sich zu dem Urteil "hinreissen"

und in dem Zusammenhang ist "Saubär" für mich eine Feststellung und keine Beleidigung - den Beweis dafür hat der ja m.E. selbst erbracht.
 
QVIENNA

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Weil der Richter sieht, daß es nicht verhältnismässig ist, hier einen Nachweis zu führen lässt er sich zu dem Urteil "hinreissen"
Ein Vergleich ist kein Urteil …

Prinzipiell versucht jeder Richter zuerst einen Vergleich herbeizuführen (natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten). Das ist gut und klug und auch so vorgesehen.
 
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Reincarnator

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Soweit ich mich jetzt mit dem Sachverhalt befasst habe - solche juristischen Themen interessieren mich persönlich sehr - steht die die körperliche Züchtigung fest. Strafverfahren sind öffentlich und ich habe mich direkt beim AG AÖ erkundigt, weil mir klar war, dass das so, wie Du es darstellst, nicht stimmen kann.

Der körperlichen Züjhtigung wurde auch seitens der Angeklagten nicht widersprochen.
Nur über das Ausmaß der Züchtigung hat man (was üblich ist) eine unterschiedliche Darstellung.
Das obliegt dann jedoch der richterlichen Beweiswürdigung.

Vor vielen Jahren schrieb ein Kollege mal in einen Bericht: "Ich bat den Beschuldigten Platz zu nehmen, wobei der Stuhl zerbrach" Also - am Stuhl lag das nicht.

Und nochmal, damit Du verstehst, wo Du den Denkfehler hast:
Der Richter hat überhaupt nichts entschieden, geschweige denn, sich zu einem Urteil "hinreissen" lassen. Das ist völliger Unsinn.

Der Richter hat der Staatsanwaltschaft nahe gelegt, von der Erhebung der öffentlichen Klage gegen eine Geldauflage abzusehen. Damit hat er eine in seinen Augen übermässige Bestrafung der Frau verhindert.
Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft genau das getan.
Und so schreibt das auch der Schwarz in seinem Artikel. Man muss nur wirklich genau lesen, was da steht.

Was da juristisch vorging, ist für einen Laien schwer zu verstehen, das sehe ich ein. Aber mit der Überschrift über diese Debatte hast Du eine Falschmeldung erzeugt. Und das versuche ich zu erklären und kann es mit Fakten belegen.

Keinesfalls musste diese Busfahrerin eine "Strafe" von 500 Euro zahlen, weil sie diesen Bengel einen Saubär genannt hat.

Sie ist einer Vorstrafe wegen Körperverletzung entgangen, weil sie einen Richter fand, der auf dem Teppich blieb und der Staatsanwaltschaft einen juristisch geeigneten "deal" vorschlug, wie die einer Vorstrafe entgeht.
 
ChiemgauQtreiber

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@Reincarnator
dann Danke für die rechtliche Deutung / erklärung.

das ändert aber nichts daran, das ICH das nicht als Körperverletzung sehe, wie es oben beschrieben ist - das ist in MEINEN Augen einfach übertrieben
das halten die schon aus - und sie werden noch mehr im Leben aushalten müssen, das ist leider im Leben so!
 
Uli G.

Uli G.

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Das Problem bei der Anwendung der entsprechenden §§ ist m. Wissens nach, daß sie ursprünglich zur Ahndung übermäßiger (körperliche Schäden hervorrufender) Züchtigungen gedacht waren, aber eben nicht weit genug gedacht sind und heute auf Bagatellvorgänge angewendet werden.
Was körperliche Züchtigungen angeht, muss ich immer nur an meine Katzenmütter denken, liebevoll bis zum geht nicht mehr, nur irgendwann hat's dann eines der kleinen Wilden übertrieben und bekam einen Klaps. Hat ihm körperlich nicht geschadet, aber fast immer dazu geführt, daß das Kleine wieder runter kam und etwas weniger aufmüpfig agierte, einfach in die Grenzen gewiesen.

Uli
 
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Reincarnator

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und zur körperlichen "Züchtigung":
ich bin grundsätzlich kein Verfechter dieser Methode - aber ich sehe es nicht, daß so eine "Watschn" oder "Kopfnuss" (im vernünftigen Maße, einmalig, nicht dauernd ☝ ) ein Kind zeits eines Lebens traumatisiert. Dabei wird wohl leider schon ein "Klaps" als Körperverletzung gewertet :facepalm:
Schau mal, Richard,
Du schreibst hier Deine Meinung und von Deinem Verständnis von Erziehung usw.
Alles recht und gut.

Das finden manche gut, andere nicht, ich äußere mich dazu nicht, denn mir ist sowas egal.

Woran ich mich in diesem Fall halte, sind objektive Fakten, die Buchstaben des StGB und die der StPO. Und da ich mich damit auskenne, kann ich nun sehr gut nachvollziehen, was da abgelaufen ist.

Ich kenne auch die Presse und weiß, wie die eine Story aus einem geplatzten Luftballon machen können. Man muss nur eine Überschrift basteln, die beim Leser Emotionen erzeugt.
Und insofern bist Du denen auf den Leim gegangen.

Denn die Überschrift, die Du aus Deiner Empfindung und ohne nähere Prüfung für diesen thread gewählt hast, steht in keinem der erwähnten Artikel. Insofern vermeidet die PNP "fake news".
Wenn ein Leser welche daraus macht, ist das ja nicht deren Problem.
 
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Reincarnator

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Das Problem bei der Anwendung der entsprechenden §§ ist m. Wissens nach, daß sie ursprünglich zur Ahndung übermäßiger (körperliche Schäden hervorrufender) Züchtigungen gedacht waren, aber eben nicht weit genug gedacht sind und heute auf Bagatellvorgänge angewendet werden.
Was körperliche Züchtigungen angeht, muss ich immer nur an meine Katzenmütter denken, liebevoll bis zum geht nicht mehr, nur irgendwann hat's dann eines der kleinen Wilden übertrieben und bekam einen Klaps. Hat ihm körperlich nicht geschadet, aber fast immer dazu geführt, daß das Kleine wieder runter kam und etwas weniger aufmüpfig agierte, einfach in die Grenzen gewiesen.

Uli
Was eine Körperverletzung ist, ist rechtlich definiert und hat nichts mit dem persönlichen Empfinden Unbeteiligter, sondern mit dem des Geschädigten zu tun.

Das ist Aufgabe der StA, die Tatbestandsmerkmale festzustellen. Wenn diese nicht vorliegen, kommt es weder zu einem Strafbefehl, noch zur Erhebung einer öffentlichen Klage. Und kein Staatsanwalt hat große Lust, sich im Verfahren zu blamieren.

Ich finde es bemerkenswert, wenn Kommentatoren hier einen Sachverhalt mutmaßen, von dem sie de facto nichts wissen.

Die Staatsanwaltschaft hingegen hat den Jungen und die Eltern gehört und kam zu dem Schluss, dass sie handeln muss.

Hier hat die StA ein ordentliches Strafmaß verhängt. Der Rechtsanwalt der Angeklagten hat (zu Recht) geraten, das anzufechten. Ich kann nicht mehr aufzählen in wie vielen Gerichtsverhandlungen ich schon als Zeuge gesessen bin, ob nun KV, VU, Widerstand, Diebstähle, Raub oder sonstwas.

In der Praxis läuft das in solchen Bagatellfällen so, dass jeder seinen Senf abgibt (StA, RA, Zeuge) und sich der Richter mit dem StA und dem RA zur Beratung zurück zieht. In den meisten Fällen kennen die sich oder haben sogar zusammen studiert.
Dann sucht man hinter verschlossener Tür beim Kaffee eine Lösung, mit der alle leben können und die wird dann verkündet.
Der StA wahrt sein Gesicht, der RA hat was erreicht, die Angeklagte kann zufrieden sein und die Eltern des Jungen auch noch gerade so.

Alles gut.
Würde nicht ein Provinzblatt daraus einen mit viel heißer Luft gefüllten Ballon starten.
 
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der_brauni

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....aber, ich bezweifele, das dieser Vorfall es bin in die Schulkonferenz schafft...
Wenn der Busfahrer cool bleibt, gibt es diesen Vorfall ja garnicht....
Allenfalls einen über die Maßen verschmutzten Bus, da ich als Busfahrer/Busunternehmer mich weigern würde diese unnötigen Verschmutzungen zu beseitigen....

Gruß Thomas
 
steffl08

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und zur körperlichen "Züchtigung":
ich bin grundsätzlich kein Verfechter dieser Methode - aber ich sehe es nicht, daß so eine "Watschn" oder "Kopfnuss" (im vernünftigen Maße, einmalig, nicht dauernd ☝ ) ein Kind zeits eines Lebens traumatisiert. Dabei wird wohl leider schon ein "Klaps" als Körperverletzung gewertet :facepalm:

Aber es scheint heute kein Gefühl für "In Range" und "Not in Range" zu geben- alles wird behandelt, als wie wenn der grün und blau geschlagen worden wäre. Aber das größte Traumata haben vielleicht auch die Eltern, weil jemand in ihre (Nicht-)Erziehung eingreift :nixweiss:
Das sehe ich auch so. In meiner Kindheit kam öfter mal der Kochlöffel zum Einsatz....das hat mir bis heute nicht geschadet. Meine Tochter wurde von mir bestimmend erzogen und dafür brauchte es keinerlei Watschn oder sonst irgendwas. Ich erlebe fast täglich wie die sog. Helikoptereltern ihre Kinder mit dem Auto fast ins Klassenzimmer fahren. Für mich unverständlich. Ich musste mit 6 Jahren und Schlüssel um den Hals meine 3jährige Schwester in den Kindergarten bringen und dann zur Schule gehen. Heutzutage lernen die Kinder nicht mehr selbständig zu werden bzw. werden nur noch auf Händen getragen und können sich alles erlauben.

Gruß Steffl
 
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