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berxb12x
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Und bei überhöhter Geschwindigkeit gibt es in Zukunft eine Anklage wegen versuchten Mordes?
Das Gericht hat ausgeführt, dass dieses Urteil ein Einzelfall ist ==> KEINE Verallgemeinerung.Und bei überhöhter Geschwindigkeit gibt es in Zukunft eine Anklage wegen versuchten Mordes?
@berxb12x
Lies mal das. https://www.welt.de/vermischtes/article162435853/Mord-Das-Urteil-trifft-Hamdi-H-wie-ein-Schlag.html
Da hat es bestimmt nicht die falschen erwischt.
Ich muss ehrlich sagen das es meine größte Angst im Straßenverkehr ist das mich mal so ein wildgewordener Idiot mit seiner Prolokarre vom Moped holt.
Es war bestimmt nicht geplant jemanden tot zu fahren aber es war geplant ein Rennen zu fahren......... also Vorsatz. Darum spricht der Richter ja auch von einem "Mord mit bedingten Vorsatz"Und eine Mordanklage sollte für mich immer noch Vorsatz und Planung beinhalten.
Bei so einer Gesetzgebung ist jeder bei einem Unfall mit Geschwindigkeitsüberschreitung ja schon vorm Richter. Er könnte ja ein Raser sein.
Finde ich interessant in einem Forum, in dem erörtert wird, ob die 125 Ps Gs, die 160 PS Ktm oder die 150 ps Duc besser gehen. Und ab welchem Geschwindigkeitsbereich wer wem wegzieht.Ser's,
Mit gleicher Argumentation kann man auch den Vorsatz beim Rasen begründen - denn es weiss jeder, dass überhöhte Geschwindigkeit zu Unfällen und daraus resultierend zu Schäden an Mensch und Sachen führt.
Und die dämliche Begründung derartigen Sündern wäre durch den resultierenden Führerscheinentzug/die Vorstrafe die Existenzgrundlage entzogen - he, das war ja vorher bekannt, das kann keine Überraschung mehr sein.
Liebe Grüße
Wolfgang
Wenn Du Dich dabei gefilmt hast und das innerorts bei einiges über 100km/h passiert, warum nicht?Finde ich interessant in einem Forum, in dem erörtert wird, ob die 125 Ps Gs, die 160 PS Ktm oder die 150 ps Duc besser gehen. Und ab welchem Geschwindigkeitsbereich wer wem wegzieht.
Ich als bekennender Altherrenfahrer muss zugeben, dass ich mit meiner 95 ps Buell (in Echt eher 85) schon zu schnell gefahren bin. Wenn ich dann durch einen Fahrfehler einen Unfall gebaut hätte, hätte ich dann wegen versuchten Mordes vor Gericht sollen?
Betrachtest Du das was Alpi wiederholt gemacht hat als Fahrfehler?... Wenn ich dann durch einen Fahrfehler einen Unfall gebaut hätte, hätte ich dann wegen versuchten Mordes vor Gericht sollen?
Hoffentlich bist Du kein Richter.....wer da so alles "weggeschafft" werden würde möchte ich mir gar nicht vorstellen.Obiges (also aus der Gesellschaft entfernen) gilt auch für Alkolenker - betrunken Autofahren "passiert" nicht einfach so, da ist Vorsatz dahinter. (Man ist nämlich nicht "fahrlässig" betrunken - sondern absichtlich)
Warum Vorsatz: Jeder Mensch hat durch unterschiedliche Quellen erfahren, dass alkoholisiertes Autofahren einerseits gefährlich andererseits verboten ist. Setzt sich dann einer mit 1,xx Promille (oder auch weniger - is wurscht) ins Auto/Fahrzeug, dann ist der Vorsatz erfüllt.
Glaube ich keine Sekunde, dass dieses Urteil einen aus der Zielgruppe zum Denken anregt. Wären die beiden Unfallraser zu Totschlag verurteilt worden, hätte man sie genauso hart bestrafen können, und auch zehn Jahre, die man schon wegen schweren Eingriffs in den Straßenverkehr kriegen kann, sollten Grund genug sein, mal nachzudenken.Mord schon ein sehr hartes Urteil das in einer Revision wohl keinen Bestand hat.
Trotzdem find ich das Urteil gut so wie es ist. Das regt den einen oder anderen hoffentlich zum Denken an.
Ich finde, dein Tonfall ist unangemessen.Betrachtest Du das was Alpi wiederholt gemacht hat als Fahrfehler?
Ich bin mir nicht sicher ob Du nicht in der Lage bist den Unterschied zu erkennen oder ob Du ihn nicht sehen willst...
Entweder hast Du einen sehr begrenzten Horizont oder Du stellst Dich dumm um zu provozieren.
Wenn Du ernsthaft nicht in der Lage bist eine Landstraße von einer Straße innerorts zu unterscheiden und Du Alpis Fahrstil mit einem Fahrfehler vergleichst tut sich da auch die Frage auf, ob DU zum Führen eines Fahrzeugs überhaupt geeignet bist.
Betrachtest Du das was Alpi wiederholt gemacht hat als Fahrfehler?
Ich bin mir nicht sicher ob Du nicht in der Lage bist den Unterschied zu erkennen oder ob Du ihn nicht sehen willst...
Entweder hast Du einen sehr begrenzten Horizont oder Du stellst Dich dumm um zu provozieren.
Wenn Du ernsthaft nicht in der Lage bist eine Landstraße von einer Straße innerorts zu unterscheiden und Du Alpis Fahrstil mit einem Fahrfehler vergleichst tut sich da auch die Frage auf, ob DU zum Führen eines Fahrzeugs überhaupt geeignet bist.
von unterwegs...
Wenn Du Dich dabei gefilmt hast und das innerorts bei einiges über 100km/h passiert, warum nicht?
Gruß,
maxquer