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Gast 35536
Gast
Ich zicke niemand an,meine Brembos an der 1200er sind ja dicht...alles typisch deutsch
anstatt gemeinsam (betroffen oder nicht) dem Hersteller die gelbe Karte zu zeigen zickt man sich hier an.
Ich zicke niemand an,meine Brembos an der 1200er sind ja dicht...alles typisch deutsch
anstatt gemeinsam (betroffen oder nicht) dem Hersteller die gelbe Karte zu zeigen zickt man sich hier an.
Für die Frage Straftat/keine Straftat ist zunächst entscheident, ob im Außenverhältnis ein gültiger Versicherungs-VERTRAG besteht. Falls ja = keine Straftat. Wenn die BE wegen einer hierfür relevanten Änderung erlischt, bleibt der Vertrag bestehen. Auch der Versicherungs-SCHUTZ erlischt nicht komplett. Die Versicherung kann im Kasko-Fall den Schadenersatz komplett verweigern, im Haftpflichtfall einen Regress bis zu 5000 Euro einfordern.Soso?
Also ich bin kein Jurist und würde mich zu so einer plakativen Aussage auch nicht hinreißen lassen.
So einfach wie du es hier darstellst ist das aber sicher nicht. Schon alleine das fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat.
Und wenn man die Betriebserkaubnis z.B. durch Manipulation an beispielsweise der Bremsanlage verliert, verliert man u.U. auch seinen Versicherungsschutz. Und das führen eines KFZ ohne Versicherungsschutz ist eben eine Straftat.
Und wenn man sich der Tatsache bewusst war..... Vorsatz vielleicht? Was ist mit Personenschäden?
Da können meiner Meinung nach viele Aspekte reinfließen, die nur von Juristen erschöpfend bewertet werden können.
Das kann ich nicht abschließend beurteilen. Du aber eben auch nicht!
Und wie schon erwähnt, ist es seine Sache. Der Hinweis sollte aber gestattet sein.
Gruß
Klaus
Das kann so sein, muss es aber nicht. Denn in dem von dir verlinkten Beitrag antwortet der Anwalt nochmals auf Nachfrage und führt aus:Für die Frage Straftat/keine Straftat ist zunächst entscheident, ob im Außenverhältnis ein gültiger Versicherungs-VERTRAG besteht. Falls ja = keine Straftat.
Da hast du absolut recht!Das wäre der worst-case....
Inwieweit der Einsatz eine tauglichen Bremse an Motorrad, an dessen mehr oder weniger fahrwerksmäßig unverändertem Vorgänger diese Bremse völlig regulär verwendet wurde und auch so für dne Nachfolger eingetragen wird von Prüfinstanzen eine Gefahrerhöhung darstellt....
Sehr schoen, gefaellt mir ausserordentlich, wie konsequent Du denen Dampf machst. Zuerst der GTÜ Besuch mit seinen belegbaren Folgen und jetzt die Niederlassung folgerichtig auf den Pott gesetzt.Auf meinen Hinweis, dass bei einer erneuten Inkontinenz das Fahrzeug dann nur noch zur Rückabwicklung zur Niederlassung kommt, wurde durch diese heute mit der technischen Abteilung in München Rücksprache gehalten.