Geklaute Radios waren vor etlichen Jahren ein übliches Betrugshobby. Genauso wie mit der Gartenkarre dem Nachbarn eine Beule in sein Auto zu schieben, oder gestohlene Fahrräder ... und und und. Zahlen tun dies alles Versicherungsnehmer und jammern anschließend über gestiegene Prämien. Dass die Versicherer Geld verdienen wollen, dies in aller Regel auch tun, steht auf einem anderen Blatt. Im Gegensatz zu einigen anderen Geschäftszweigen hat aber das Aufsichtsamt (BaFin) einen strengen Blick auf die Geschäftspolitik der Versicherer. U. a. jeder neue Tarif bedarf einer Genehmigung.
Entweder ist das gestohlene Radio beim Neukauf geordert worden, wenn nachträglich sollte möglichst eine Rechnung gezeigt werden können. Bevor jemand eine Attacke bekommt: Ich unterstelle hier dem Radiogeschädigten keinen Diebstahl! Martin -; du weichst der konkreten Frage von GSMän aus. Was ist ein "unwiederbringlicher Beweis"?