Welche Versicherung

Diskutiere Welche Versicherung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Bei einem Teilkasko-Schaden. Lasse dir mal ein 2Rad klauen. Mir ist es passiert. Nachdem mir die Auszahlung etwas suspekt vorgekommen ist, habe...
Varastrecker

Varastrecker

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Welchen Sinn sollte das - außer bei einem Vollkaskoschaden - machen?
Bei einem Teilkasko-Schaden.
Lasse dir mal ein 2Rad klauen.

Mir ist es passiert.
Nachdem mir die Auszahlung etwas suspekt vorgekommen ist, habe ich
einen Freund (RA.) beauftrag da mal nachzufragen.
Er kam mit weiteren 1500,- EUR um die Ecke. Das war damit gemeint, dass
der eigene Kunde über den Tisch gezogen wird.
 
qtreiber

qtreiber

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Das war damit gemeint, dass
der eigene Kunde über den Tisch gezogen wird.
Das übliche Gezeter.

Jede Versicherung hält sich an die Bedingungen! In der Mehrzahl der Fälle, in denen die Kunden sich über den Ablauf beklagen, sind diese selbst Schuld. Zu häufig ist die Schadensaufnahme/-schilderung nicht vollständig. Vor allem dann, wenn der Kunde die Schadensmeldung alleine verfasst hat.

Ja, einfach ist eine Schadensbeschreibung nicht. Wenn ich beobachte nach welchen Dingen sich hier im Forum erkundigt wird, habe ich bei einigen Zweifel, dass diese überhaupt alleine auf das Klo finden. Eine Schadensmeldung ausfüllen - never.
 
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Gast 5187

Gast
Bei einem Teilkasko-Schaden.
Lasse dir mal ein 2Rad klauen.

Mir ist es passiert.
Nachdem mir die Auszahlung etwas suspekt vorgekommen ist, habe ich
einen Freund (RA.) beauftrag da mal nachzufragen.
Er kam mit weiteren 1500,- EUR um die Ecke. Das war damit gemeint, dass
der eigene Kunde über den Tisch gezogen wird.
Ich wickele jeden Schaden ausschließlich über einen befreundeten Rechtsanwalt ab.
Ich will mich - allein schon emotional - damit überhaupt nicht befassen.
 
MarinGS

MarinGS

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Ein Kunde legt den unwiederbringlichen Beweis vor, dass sein Autoradio entwendet wurde.

Da fordert die Dame, in meinem Beisein, den Kunden auf, die Quittung für das Neuradio vorzulegen.


Ohne Worte ...

HUK
 
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Gast 5187

Gast
Ein Kunde legt den unwiederbringlichen Beweis vor, dass sein Autoradio entwendet wurde.

Da fordert die Dame, in meinem Beisein, den Kunden auf, die Quittung für das Neuradio vorzulegen.


Ohne Worte ...

HUK
Was ist daran so verwunderlich?

So eine Rechnung hat man entweder oder man begründet plausibel, warum man keine Rechnung hat, weil es beispielsweise ein von vornherein eingebautes Originalradio war.

Und was hat der Nachweis der Wiederbeschaffungskosten mit dem unwiederbringlichen Beweis (was auch immer ein unwiederbringlicher Beweis sein soll) des Diebstahls dem Grunde nach zu tun?

Manchmal habe ich eher den Eindruck, dass einige den Ausführungen Ihrer Versicherung gar nicht folgen können.

"Warum fragen die mich nach der Farbe des Autos, es war doch ein Benziner." 🙄
 
MarinGS

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Ganz einfach - wenn etwas entwendet wurde, braucht man keinen Beweis für ein Neuteil zu erbringen.
 
qtreiber

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Geklaute Radios waren vor etlichen Jahren ein übliches Betrugshobby. Genauso wie mit der Gartenkarre dem Nachbarn eine Beule in sein Auto zu schieben, oder gestohlene Fahrräder ... und und und. Zahlen tun dies alles Versicherungsnehmer und jammern anschließend über gestiegene Prämien. Dass die Versicherer Geld verdienen wollen, dies in aller Regel auch tun, steht auf einem anderen Blatt. Im Gegensatz zu einigen anderen Geschäftszweigen hat aber das Aufsichtsamt (BaFin) einen strengen Blick auf die Geschäftspolitik der Versicherer. U. a. jeder neue Tarif bedarf einer Genehmigung.

Entweder ist das gestohlene Radio beim Neukauf geordert worden, wenn nachträglich sollte möglichst eine Rechnung gezeigt werden können. Bevor jemand eine Attacke bekommt: Ich unterstelle hier dem Radiogeschädigten keinen Diebstahl! Martin -; du weichst der konkreten Frage von GSMän aus. Was ist ein "unwiederbringlicher Beweis"?
 
GSkuh1100

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Ich hatte gefühlt alles was KFZ betrifft seit Anfang der 90er bei der HUK.Ab 2015 brach in unserer Familie das Bikerfieber aus und so waren bis zu 4 Bikes zu versichern.Anfang Januar 2021gab es ein Modellwechsel bei meiner Frau von der R850 R auf die R1200R LC,kurz bei der HUK nachgefragt und geschluckt über den Preis.Zur gleichen Zeit unterbreitete der BMW Händler ein Angebot der AXA für die LC.Ich dachte erst der hat sich vertan,die Hälfte günstiger als die HUK,KM fast 3 x soviel und das bessere BMW Versicherungspaket.
Bin meiner ADV umgehend gewechselt(3/10),das Auto hab ich seit diesem Jahr auch dort.
Wohne in Berlin und das ist glaube ich die teuerste Versicherungsklasse.
 
MarinGS

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Was ist ein "unwiederbringlicher Beweis"?
Die Verlustmeldung bei der Polizei. Unwiederbringlich verloren. Das hat Bestand.

Daraufhin hat die Versicherung in Vorleistung zu treten. Alles andere wäre ein "sittenwidriges" Verhalten.

Einmal vorgelegt ist das unwiderlegbar.


Apropos, da steht auf Zuruf - hab ich nie geschrieben.

Liest keiner mehr mit - und somit kann auch kein Ausweichen meinerseits vorhanden sein!
 
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qtreiber

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Nach "auf Zuruf" habe ich nicht gefragt. Die offene Frage, was ein "unwiederbringlicher Beweis" ist, hast du beantwortet. Den Begriff kenne ich in diesem Zusammenhang nicht. Wenn ich viel Lust habe ... :wink:
 
GS-Held

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Ich hatte durch Empfehlung des BMW-Händlers ein erstaunlich niedriges Angebot der AXA. Bei der Rückfrage bei meinem freundlichen Versicherungsvertreter wurde ich auf eine unscheinbare Formulierung hingewiesen. Durch einen "Kunstgriff" war dieser erstaunliche Preis entstanden. Die sonst übliche Anpassung bei schadenfreiem Verlauf war demnach jedoch außen vor. Danach hat mein Freundlicher gewaltige Klimmzüge gemacht und wir haben eine gute Lösung gefunden.
 
MarinGS

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Wenn man vom Vertreter um die Ecke ein Angebot bekommt, sofort komplett ausdrucken lassen.

Wenn dann die Vertragsunterzeichnung von der Zentrale kommt - genau nachlesen und vergleichen.


Ist manchmal schon erstaunlich, wie unterschiedlich die Dinge plötzlich sein können ...
 
G

Gast 5187

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Irgendetwas ist ja immer.
Bei manchen regelmäßig.

Hermann Gerland sagt in solchen Fällen "Immer Glück ist dann auch Können".
Oder eben umgekehrt.
 
qtreiber

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OK; also war das nur heiße Luft von dir!?

Egal, ist hier nicht der Kern der Anfrage.
 
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Gast 5187

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Nein, im Gegenteil, es war die Denkgesetze missachtendes Durcheinander.
 
qtreiber

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