mossoma
Von dir Zu Hause Klaus?Da warst ja nur ein paar Kilometer von mir entfernt gestern
Tom der öfter in Hinterbrühl ist
Von dir Zu Hause Klaus?Da warst ja nur ein paar Kilometer von mir entfernt gestern
Gratulation - Hmm - die Frisur ist ei weng zerzaust.Drohne geborgen.........
Tom
Sorry, aber das ist Unsinn. Ausnahmeregelungen sind durchaus vorgesehen, so z.B. für Nachtflüge, Inspektionsflüge, Flüge über Wohngrundstücken (so muss der Eigentümer zustimmen) etc etc. In jedem Bundesland gibt es Behörden, die derlei genehmigungsfähige Anwendungsbereiche regeln; der Flug außerhalb der Sichtweite wird derzeit lediglich den Strafverfolgungsbehörden zu Testzwecken erlaubt. Hierfür gibt es jedoch noch keine gesetzliche Grundlage.Edith sagt noch, wenn du Mitglied in einem Aero Club bist, darfst du auch außerhalb der Sichtweite fliegen......gibt jemand, der fliegt mit seiner DJI Mini 2 Zehn Kilometer....google das mal
Du hast leider keine Ahnung von Gesetzen.....Ich vermute, du beziehst dich auf die Spotter Regelung. Hierbei muss eine zweite Person den Flug überwachen, da der Pilot aufgrund des Tragens einer FPV Brille nicht in der Lage ist, das UAV selbst zu sichten. Der Spotter selbst muss jedoch das UAV stets ohne Zuhilfenahme von Hilfsmitteln (Fernglas o.ä.) beobachten können. Ein Flug findet somit also wiederum stets in Sichtweite statt.
(PS: Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren, bitte jedoch hierzu um die Quellenangabe / Vorlage des Original Gesetzestextes, aus welchem hervorgeht, dass ein Flug außerhalb der Sichtweite für Privatpersonen statthaft ist. Eine solche Regelung ist mir nicht bekannt. Ich bin aus dem einfachen Grund recht angefressen bzgl dieser Thematik, weil die Chaoten unter den Drohnenpiloten dafür sorgen, dass in der Öffentlichkeit ein äußerst negatives Image bzgl der Drohnenfliegerei entstanden ist und somit aufgrund des politischen Druckes die vormals angenehmeren Regelungen in Restriktionen umgewandelt worden sind, die es Hobbypiloten so gut wie unmöglich machen, im legalen Rahmen ihr Fluggerät zu betreiben. Wenn ich dann lese, dass jemand seine Mini 2 in 800 Meter Entfernung abstürzen lässt - die mini 2 verfügt ja nicht einmal über Hinderniserkennungssensoren!, bestärkt mich dies nur in der Annahme, dass es Einigen vollkommen egal ist, wie sehr dieses Verhalten Konsequenzen auf Unbeteiligte hat. OT Ende.)