sigmali
Eine alte R 1100 GS oder K 100 RS tut es auch schon.Sieht so aus.
Nach Deiner Ansicht muss man sich halt eben immer das neueste -hoffentlich- konforme Motorrad kaufen, um keine Probleme zu bekommen.
Eine alte R 1100 GS oder K 100 RS tut es auch schon.Sieht so aus.
Nach Deiner Ansicht muss man sich halt eben immer das neueste -hoffentlich- konforme Motorrad kaufen, um keine Probleme zu bekommen.
Manchmal schon erstaunlich, wenn einfache Kausalitäten nicht nachvollzogen werden können.
Konforme Motorräder lösen für sich erst mal gar kein Problem wenn das einschlägige Gesetz nichts taugt. Was taugt ein Gesetz, bei dem ein Klappen- Motorrad nur formal leise ist, in der Realität aber eine Qual für Lärmgeschädigte?Sieht so aus.
Nach Deiner Ansicht muss man sich halt eben immer das neueste -hoffentlich- konforme Motorrad kaufen, um keine Probleme zu bekommen.
Bis Dezember 1951 erfolgte die Messung m. W. mit 20m Abstand bei Nennleistungsdrehzahl des Motors, nicht bei 3/4 der Drehzahl. Zulässig waren 85 Phon Stand~ u. Fahrgeräusch. Erst ab da wurde die Messdistanz auf 7m reduziert, bei gleichzeitiger Absenkung der Messdrehzahl auf 3/4 der Nenndrehzahl.Passt zwar wirklich nicht, ist aber in Deutschland definitiv Gesetz.
Früher erfolgte die Zulassung nach alter nationaler Gesetzgebung (Verkehrsblatt v. 1966, Heft 19, Seite 531). Standgeräuschmessung Abstand 7 m, Kontrolldrehzahl immer 3/4 n. Messwert wurde in die Papiere als dB(A)...N eingetragen N = Nationale Methode.
Dann kam 1976 erstmals die Standgeräuschmessung unter der Bezeichnung "Nahfeldmessung" ins Spiel (Verkehrsblatt 1976, Heft 1, S. 27). Messung bei 50 cm. Kontrolldrehzahl immer 3/4 n. Messwert wurde in die Papiere als dB(A).....E eingetragen. E = EG-Bedingung. In diesem Gesetz wurde geregelt, wie Fahrzeuge im Straßenverkehr kontrolliert wurden, die noch über die nationale Methode zugelassen wurden (dB(A)...N).
Um die ungleichen Messbedingungen zu kompensieren, wurde festgelegt, dass für Pkw17, für Kräder 21 dB(A) zum nun mit 50 cm ermittelten Wert hinzu zu ziehen sind. Anschl. noch die ohnehin in Deutschland gültigen 5 dB(A) (die ja auch bei den anderen Standgeräuschmessungen gelten). Ergaben: 22 dB(A) für Pkw, 26 für Kräder.
Wir hatten viele alte Kawas, Hondas mit eingetragenen Standgeräuschwerten zw. 70 und 80 dB(A) N. Mit den 26 dB(A) Toleranz durften sie natürlich mit mind 96 dB(A) bis 106 dB(A) nachgemessen werden und waren legal.
Wie die Österreicher am Hahntennjoch reagieren bei einem Eintrag von 80 dBA) N weiß ich nicht. Kommt aber vmtl. auch nicht mehr so oft vor. Es war lediglich mein Einwand auf den Beitrag von Uli G.
1978 kam dann die 78/1015: 50 cm, entweder 1/2 oder 3/4 Nenndrehzahl.
Und ganz besondere Exoten sind/waren die echten oder angeblichen Oldtimer mit eingetragenen DIN-Phon oder dB(C). Hierfür benötigst Du ein Schallpegelmessgerät, das die Frequenzbewertung von A auf C umschalten kann. Gibt es nicht so viele (m.W.)
Blödsinnige Argumentation!Ich finde es einen ersten (richtigen) Ansatz. Weil damit ohne aufwendige Nachmessungen x % aus einer lärmbelasteten Region ausgesperrt werden. Für mich vor allem ein überzeugendes Argument: alle Harleys, die nachträglich mit Zubehör-Auspuff und/oder -Luftfilter und/oder -Vergaser und eingetragenen erhöhten Standgeräuschwerten nicht mehr mitspielen dürfen.
Das kommt der Sache durch entsprechende Berichterstattungen schon näher. So wie die Nachrichten gerne den rasenden Motorradfahrer an einer Geschwindigkeitskontrollstelle hervorheben, obwohl mehr Autos einen Verstoß begangen haben und auch die Tagessieger Autos waren.
Man kann aber auch sagen, wenn es doch nur der Lärm wäre.
Bei uns regnet es gerade und ich komme mit den Hunden vom spazieren gehen. Am Wanderparkplatz stehen keine Autos kreuz und quer, mir sind keine Wanderer, Mountainbiker, Kletterer, Wildschwimmer begegnet,
und es sind keine Motorradfahrer unterwegs.
Die Leute sitzen heute auch nicht in ihrem Garten oder auf dem Balkon beim grillen oder bei Kaffee und Kuchen. Aber wehe es ist schön und alle wollen gleichzeitig los und Ihrer Vorstellung von Hobby, Entspannung und ihren Spass haben, ja dann entstehen die Probleme und die unterschiedlichen Sichtweisen wer was wie machen darf.
Hier mal was zum Thema Hobby und eine Reaktion auf die Petition.
Für die steht die Marschrichtung fest.
Wer definiert in Zukunft nach COVID-19 was notwendig ist ? Der Bürger, Gefühle oder eine Politische Richtung. Im Prinzip ist ja jegliche Mobilität die nur dem Hobby dient nicht (mehr) notwendig.
Verbieten wir z.B. Fernreisen, schließlich gibt es Internet, da ich absolut nichts mit Fußball am Hut habe und dort viel zu viel Geld fließ, die Bundesliga, Freizeitparks und vor allem das künstliche Skifahren für Touriste, dann vermeiden wir jede Menge unnötige Mobilität die andere stören und die damit verbundenen Belastungen, um zum Stadion oder auf die Piste in den Alpen zu kommen und wir sparen zudem jede Menge Energie um diese ja absolut nicht notwendigen Freizeitlocations zu betreiben.
Auch ich sage, so wird das nichts, wenn jetzt jeder meint mit dem Finger auf den anderen zu zeigen, der eine Freizeitgestaltung gewählt hat, die man selbst nicht bevorzugt, und schon gar nicht wenn es eine Ideologiesche Entscheidung ist.
Naja ... für die Umweltzonen hat man irgendwann beschlossen, Fahrzeuge (Auto/Lkw) auszusperren, die bestimmte Abgaswerte nicht erfüllen.Dort und dafür gibt es gesetzlich einzuhaltende Grenzwerte, seid 16 Jahren.
...
Hast DU auch etwas geschrieben?
Möchtest DU mir etwas mitteilen?Hast DU auch etwas geschrieben?
Was hat das Thema mit Corona zu tun?Wer definiert in Zukunft nach COVID-19 was notwendig ist ? Ist doch klar - 25 % der gewählten Abgeordneten im Bundestag! Nennt sich „Corona-Parlament und soll den Bundestag beschlussfähig halten! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn „ wenne weiß, Watte Wills, musse machen, Datte hin kommst!“ (Missfits)
Glück Auf! Axel
Nur, dass ich außer einem Zitat in deinem Beitrag NICHTS lese.Möchtest DU mir etwas mitteilen?
Eigentlich kann jedes bekannte db Messgerät die Kurven umschalten.@sigmali
Sound Level Meter, die zwischen Bewertungskurven "C" u. "A" nicht umschalten können?
Ich wüsste nicht, daß sowas selten ist.
Jedes Bruel & Kjaer kann das (o.k., hochpreisig, professionell, damit habe ich bereits in den 70ern gearbeitet), andere namhafte Firmen gibt es auf dem Gebiet auch noch, aber selbst mein billiges Lutron SL-4001 kann das (waren in den 90ern m. Erinnerung nach so knappe 70.-DM, damals etwa 1/10tel - 1/20stel eines B&K), und, verglichen mit einem kalibrierten B & K, lieferte es +/- 1dB die gleichen Messwerte (dafür gehen ihm Schnittstellen zur Aufzeichnung der Messwerte, o. a. interner Speicher für Langzeittests ab, aber das ist verzeihlich, bei dem Preis ).
Uli
Bis 1951: stimmt. Aber die Diskussionen hier betrafen bisher eher die jüngeren Alten oder die ganz Jungen. Ich wollte deshalb die Gesetzeslage nicht bis anno ultimo ausdehnen. Interessiert vmtl. im Zusammenhang mit der 95er-Diskussion in Tirol weniger.Bis Dezember 1951 ...
Blödsinnige Argumentation!
..
Richtiger Ansatz?
Nicht im entferntesten.
Uli
Und in anderen Ländern entscheiden andere. B. Johnson, D. Trump, Bolsonaro, Putin, Erdoan....Wer definiert in Zukunft nach COVID-19 was notwendig ist ? Ist doch klar - 25 % der gewählten Abgeordneten im Bundestag! Nennt sich „Corona-Parlament und soll den Bundestag beschlussfähig halten! Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn „ wenne weiß, Watte Wills, musse machen, Datte hin kommst!“ (Missfits)
Glück Auf! Axel