Meist wird eine Messtoleranz (gemessener Wert zum angegebenen Wert laut Fahrzeugpapiere) von 2 dB(A) gewährt, wobei ich schon von Fällen gehört habe, wo 5 dB(A) akzeptiert werden.
Dies ist allerdings lediglich eine Messtoleranz, welche je nach Eichung des Gerätes variieren kann.
Somit gibt es auch eine Messtoleranz in Österreich die zwischen 2 und 5 dB/A liegt.
Genau lesen !!
Meist werden 2 db gewährt. Das heißt nur, das die das oft so machen können, manchmal waren es auch 5 db.
Aber sie müßen nicht.
Wenn die vor Ort messen das es wirklich zuviel ist, dann können die entweder das Kennzeichen abnehmen und den Halter zur Vorführung schicken, oder ohne Kennzeichenabnahme zur Vorführung.
Ich kenne viele Fälle, wo Kennzeichen weg waren, und dann die Vorführung war.
Da muß dann das gesamte Motorrad passen.
Und die EU Regel wurde schon gepostet, ich habe ja erwähnt, das wir darin nichts gefunden haben, das die 5 db zwingend sind.
Bei uns ist das dann auch keine Gerichtssache wie in Deutschland, sondern ein Verwaltungsstrafverfahren.
Und wenn es durch die Instanzen geht, dann durch Verwaltungsinstanzen.
Und wenn der TÜV Prüfer in Deutschland meint, es sit EU Recht und in Österreich muß das so sein, dann sollte er sich sicher sein.
Da verlassen sich eventuell dann Motorradfahrer auf seine Aussage.
Achja, und die von Dir verlinkte Seite war ein privater Dienstleister, und nichts Offizielles