Standgeräusch unter 95 db?

Diskutiere Standgeräusch unter 95 db? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; die Sau hätte ich fertig gemacht
sigmali

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Passt zwar wirklich nicht, ist aber in Deutschland definitiv Gesetz.

Früher erfolgte die Zulassung nach alter nationaler Gesetzgebung (Verkehrsblatt v. 1966, Heft 19, Seite 531). Standgeräuschmessung Abstand 7 m, Kontrolldrehzahl immer 3/4 n. Messwert wurde in die Papiere als dB(A)...N eingetragen N = Nationale Methode.

Dann kam 1976 erstmals die Standgeräuschmessung unter der Bezeichnung "Nahfeldmessung" ins Spiel (Verkehrsblatt 1976, Heft 1, S. 27). Messung bei 50 cm. Kontrolldrehzahl immer 3/4 n. Messwert wurde in die Papiere als dB(A).....E eingetragen. E = EG-Bedingung. In diesem Gesetz wurde geregelt, wie Fahrzeuge im Straßenverkehr kontrolliert wurden, die noch über die nationale Methode zugelassen wurden (dB(A)...N).
Um die ungleichen Messbedingungen zu kompensieren, wurde festgelegt, dass für Pkw17, für Kräder 21 dB(A) zum nun mit 50 cm ermittelten Wert hinzu zu ziehen sind. Anschl. noch die ohnehin in Deutschland gültigen 5 dB(A) (die ja auch bei den anderen Standgeräuschmessungen gelten). Ergaben: 22 dB(A) für Pkw, 26 für Kräder.

Wir hatten viele alte Kawas, Hondas mit eingetragenen Standgeräuschwerten zw. 70 und 80 dB(A) N. Mit den 26 dB(A) Toleranz durften sie natürlich mit mind 96 dB(A) bis 106 dB(A) nachgemessen werden und waren legal.
Wie die Österreicher am Hahntennjoch reagieren bei einem Eintrag von 80 dBA) N weiß ich nicht. Kommt aber vmtl. auch nicht mehr so oft vor. Es war lediglich mein Einwand auf den Beitrag von Uli G.

1978 kam dann die 78/1015: 50 cm, entweder 1/2 oder 3/4 Nenndrehzahl.

Und ganz besondere Exoten sind/waren die echten oder angeblichen Oldtimer mit eingetragenen DIN-Phon oder dB(C). Hierfür benötigst Du ein Schallpegelmessgerät, das die Frequenzbewertung von A auf C umschalten kann. Gibt es nicht so viele (m.W.)
 
maxquer

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Wir hatten viele alte Kawas, Hondas mit eingetragenen Standgeräuschwerten zw. 70 und 80 dB(A) N. Mit den 26 dB(A) Toleranz durften sie natürlich mit mind 96 dB(A) bis 106 dB(A) nachgemessen werden und waren legal.
Die alten Japaner dürften mit den Originalanlagen (wenn sie denn innen nicht komplett verrottet sind) eigentlich von der Lautstärke überhaupt kein Problem haben.
Aber welche von den alten Karren hat denn noch eine Originalauspuffanlage drauf? :coo8ol:

Gruß,
maxquer
 
Peti

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Meine.

Kann man sich hier im Forum nicht mal endlich darauf einigen, dass die Überprüfung des Papierwertes "Standgeräusch" absolut lächerlich ist?
Man könnte auch die Fahrzeuglänge, das Gewicht oder die Sitzhöhe nehmen.
 
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sigmali

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Ich finde es einen ersten (richtigen) Ansatz. Weil damit ohne aufwendige Nachmessungen x % aus einer lärmbelasteten Region ausgesperrt werden. Für mich vor allem ein überzeugendes Argument: alle Harleys, die nachträglich mit Zubehör-Auspuff und/oder -Luftfilter und/oder -Vergaser und eingetragenen erhöhten Standgeräuschwerten nicht mehr mitspielen dürfen.
 
RunNRG

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Die Ordnungsmacht hat doch sonst vor Ort keine Möglichkeiten!
Die Standgeräuschmessung bei halber Nenndrehzahl bekommen sie hin.

Wer da auffällt, wird halt rausgezogen. Wer ein laut den Papieren leises Moped hat, das auch vor Ort leise ist, hat doch kein Problem!

Und wer laut ist, hat Pech bzw. ist selber schuld!
 
Peti

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Was soll denn immer dieser Quatsch mit der nachträglichen Manipulation?

Natürlich kann ich eine Maschine nachträglich lauter machen. Dadurch werden aber nicht die Papierwerte geändert und die umgebaute Maschine fährt legal rum und ist durch Umbauten offiziell leiser als die originale ein Baujahr früher oder später.
Nur weil es eben in den Papieren steht und mit der Realität nichts zu tun hat.
 
Larsi

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Ich schon.
Weil sie im realen Fahrbetrieb absolut irrelevant ist.
Die Argumentation, warum der Wert bei modernen Motorrädern eben doch einen deutlichen Einfluss auf die Lautstärke hat, wurde hier schon oft genug erklärt. Wenn du das anders siehst oder nicht verstehst, dann ist das halt so.
Aber auf deine Ansicht einigen können wir uns nicht, im Gegenteil.
 
Peti

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Die Argumentation, warum der Wert bei modernen Motorrädern eben doch einen deutlichen Einfluss auf die Lautstärke hat, wurde hier schon oft genug erklärt. Wenn du das anders siehst oder nicht verstehst, dann ist das halt so.
Aber auf deine Ansicht einigen können wir uns nicht, im Gegenteil.
Sieht so aus.

Nach Deiner Ansicht muss man sich halt eben immer das neueste -hoffentlich- konforme Motorrad kaufen, um keine Probleme zu bekommen.
 
qtreiber

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Peti versteht es auch nicht. Seine Sache.
 
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Manchmal schon erstaunlich, wenn einfache Kausalitäten nicht nachvollzogen werden können.
 
fralind

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Das Wirkliche Fahrgeräusch der neueren Modelle mit Klappensteuerung über 80 km/h beim beschleunigen kommt in etwa der Angabe des „ Nahfeldwertes“ gleich.

Einfach dazu mal den hier oft verlinkten GS Auspufftest lesen.

Das wirkliche Fahrgeräusch einer Euro 4 GS 1200 ist mit dem Serienmäßigen Endschalldämpfer ist 94 dB über 80 km/h.

Daher hat Larsi da recht.
 
Larsi

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...
Nach Deiner Ansicht muss man sich halt eben immer das neueste -hoffentlich- konforme Motorrad kaufen, um keine Probleme zu bekommen.
Nein eher nicht, zumindest nichts mit Klappenauspuff.
Die Motorräder von (etwa) 1990 bis 2008 erfüllen eher die Maßgabe, auch mal am Hahn drehen zu können ohne die Umwelt über Gebühr zu belästigen.
 
sigmali

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Was soll denn immer dieser Quatsch mit der nachträglichen Manipulation?

Natürlich kann ich eine Maschine nachträglich lauter machen. Dadurch werden aber nicht die Papierwerte geändert und die umgebaute Maschine fährt legal rum und ist durch Umbauten offiziell leiser als die originale ein Baujahr früher oder später.
Nur weil es eben in den Papieren steht und mit der Realität nichts zu tun hat.
Der Quatsch ist Fakt. Leider weißt nur Du es offensichtlich nicht besser und meinst, kritisieren zu müssen.

Alle Harleys, die in den letzten 30 Jahren eine oder alle der drei genannten Änderungen vom Sachverständigen haben abnehmen lassen, haben weiterhin den Original-Wert im FAHRGERÄUSCH. Den kann/darf der SV nicht ändern. (Wenn er wie vorgeschrieben die FGM gemacht hätte, hätte er es ohnehin nicht abnehmen dürfen. Eigene vielfältige Erfahrung: keine hält ihre EG-Grenzwerte ein. Ist aber eine andere Baustelle).

Aber das Standgeräusch haben alle diese netten SV anschließend nach der Änderung neu gemessen und den so ermittelten Wert in ihr Gutachten eingetragen (Motto: Es gibt schließlich keinen Grenzwert fürs Standgeräusch).
Und die glücklichen Besitzer haben das natürlich auf Wunsch bei den Zulassungsstellen auch in den Fahrzeugschein eingetragen bekommen - oder führen ihr Gutachten mit.

Und genau das ist der von mir als "gut" bezeichnete Umstand im Zusammenhang mit Österreich. Für diese Herren ist jetzt "Ende Gelände". :up:
 
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