Das ist nichts ungewöhnliches. Kommt immer wieder mal vor. Im Sinne "Belehren ist besser als bestrafen" wurde das allerdings nur in Extremfällen konsequent so gehandhabt. Z. B. bei mehr als 10 dB zu laut und ohne dB-Eater dabei.
Der Vorsatz-Verstoß bei mitgeführtem db-Eater wurde m. W. bislang nicht geahndet. Oder zumindest kaum. Da nun halb Westeuropa mit dem Thema Motorradlärm sensibilisiert ist -man hört fast nichts anderes mehr- wird wohl jetzt auch etwas genauer hingeschaut und "exekutiert".
Neben dem bei uns in Deutschland immer noch läppischen Bußgeld von 50 - 90 Euro (ohne Vorsatz), kommen bei vorrübergehender Sicherstellung nochmals die Abschleppkosten, Prüfkosten und evtl noch Verwaltungskosten dazu. Damit dürfte der Spaß dann bei geschätzten 400 - 600 Euro liegen. Nur weil der Auspuff so kernig klang. Wer das einmal bezahlen durfte und anschließend meint, daß das zu den allgemeinen Betriebskosten mit dazu gehört und wieder ohne dB-Eater rumfährt, hat entweder viel Geld oder gewaltig eins an der Klatsche. Um es mal so deutlich zu sagen.
Grüße Thomas