II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. durch Kampagnen, Plattformen für Kooperationen und Maßnahmen wie Lärmdisplays das Bewusstsein für das Störpotenzial von Motorradlärm sowie die Rücksichtnahme der Fahrerinnen und Fahrer zu fördern, 2. im Rahmen des Straßenverkehrsrechts Schwellenwerte für unnötigen Lärm zu definieren und Überschreitungen mit wirksamen Mitteln zu ahnden sowie die Poser-Regelung (§ 30 (1) StVO) auf ortsnahe Strecken auszudehnen,
3. umgehend praktikable Lösungen zu entwickeln, um im Fall von Verstößen die Identität von Motorradfahrenden sowie Fahrzeughalterinnen und –haltern problemlos feststellen zu können sowie die sofortige Einführung der Halterkostenhaftung,
4. umgehend in Richtung der leisen und weniger klimaschädlichen Mobilität der Zukunft umzusteuern und Anreize für den Umstieg auf Elektromotorräder zu schaffen,
5. den Einsatz von Technik, die die Emissionen erhöht und Testzyklen erkennt, für Motorräder und Pkw umgehend wirksam zu bekämpfen, unter Ausschöpfung aller nationalen rechtlichen Möglichkeiten,
6. auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften hinzuwirken, mit dem Ziel, einen Lärmgrenzwert von 80 Dezibel für alle Motorräder und Betriebszustände sowie den gesamten Geschwindigkeitsbereich festzulegen, unter Beibehaltung des bestehenden Grenzwerts von 77 Dezibel für die Fahrbereiche, die der gegenwärtige Testzyklus abdeckt,
7. auf eine Überarbeitung der Typzulassungsvorschriften dahingehend hinzuwirken, dass alle technischen Möglichkeiten, Motorräder und Pkw lauter zu machen als zum Erbringen der Fahrleistung nötig ist, zu verbieten, 8. den Lärmschutz zu verbessern, indem Motorradlärm bezüglich seiner spezifischen Merkmale (besonderes Belästigungspotenzial, Konzentration auf bestimmte Zeitabschnitte, markante Spitzenpegel) in die Lärmberechnung eingeht,
9. die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, für schwerstbetroffene Orte für zunächst eine Saison das sogenannte Tiroler Modell mit Streckensperrungen für Motorräder mit einem Standgeräusch von zunächst mehr als 95 Dezibel anzuordnen, die Lärmminderung während der Testphase laufend zu evaluieren und falls die Lärmminderung nicht zufriedenstellend ausfällt, die Verantwortlichen in die Lage zu versetzen, lärmbedingte Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Sonn- und Feiertagsfahrverbote zu verhängen, solange bis wirksame Maßnahmen zum Ausschluss besonders lauter Maschinen spürbar Abhilfe schaffen."