Das wäre aber ein merkwürdiges Rechtssystem, das den Wertewandel der Gesellschaft als Grundlage nimmt ob ein Verhalten strafbar war oder nicht.
Krieg ich dann rückwirkend, falls ein allgemeines Tempolimit kommt, Knöllchen für überhöhte Geschwindigkeit, sowie Strafanzeigen wegen "Umweltschändung" und Weltvernichtung weil ich heute auf der BAB 160 gefahren bin?
Nein natürlich nicht rückwirkend.
Ein Vergehen wird immer zu den Konditionen bestraft, die zu dem Zeitpunkt galten, als es begangen wurde. Anders kann gar kein schuldhaftes Handeln entstehen.
Und es ist eben nicht ein merkwürdiges, sondern ein atmendes Rechtssystem, dass den Wertewandel der Gesellschaft aufnimmt und die Rechtsordnung entsprechend modifiziert.
Ein klassisches Beispiel ist doch z.B die Abschaffung des 175 des Strafgesetzbuches, welcher Homosexualität jahrzehntelang unter Strafe stellte. Da hat sich die Gesellschaft gewandelt und die Gesetze entsprechend angepasst. Ganz normal und findet dauerhaft statt. Nur meist mit weniger prominenter Außenwirkung.
Lustig fand ich z. B. auch die Palandt Kommentierung aus den 60er Jahren zum BGB, dass der eheliche Beischlaf mit Hingabe zu erfolgen hat und nicht indem Lustlosigkeit zur Schau gestellt wird.
Das waren noch Zeiten....