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GS-Zwerg
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Von meiner Bemerkung #417.von was?
Von meiner Bemerkung #417.von was?
Du hast mich zitiert, das finde ich ansprechend ;o)Von meiner Bemerkung #417.
Hu, ja, sowas mach ich manchmalDu hast mich zitiert, das finde ich ansprechend ;o)
Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.Lindemann hat nun auch gg die Süddeutsche und gegen den NDR Verfügungen erwirkt.
Sorry, das ist Quatsch.Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.
Unschuldsvermutung – WikipediaSorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.
Vor Tagen erschien die Meldung, dass die junge Frau, die bei YT ein Video online gestellt hat, einige Passagen korrigieren musste.
Mit dem Großteil der Klage gegen die junge Frau sind aber Anwalt/Lindemann vor Gericht gescheitert.
Insofern wäre es schon wichtig zu wissen was da gegen SZ/NDR geklagt wurde.
Noch wichtiger als Boulevard-Schlagzeilen sind die Urteilsbegründungen!
Dazu ein Artikel im letzten Spiegel (32) "Ich war viel zu jung"> Sinngemäße Aussage:
"Die Frau eines Bandmitglieds habe die 15jährige (er 47!) gewarnt, sie solle sich vor Lindemann in Acht nehmen und keinerlei Alkohol mit ihm trinken......"
Die Frau des Bandmitglieds hat auf eine Anfrage vom Spiegel nicht geantwortet.
Danach war das Verhalten von Lindemann der Band wohl durch und durch bekannt.
Frau Obermaier, übrigens eine Ikone der linken Studentenbewegung, war meines Wissens nach über 20 Jahre alt, als sie mit diversen Rockmusikern in die Kiste stieg....
Wir haben halt eine Zeitenwende, was früher normal war (Groupies wie die Uschi Obermaier und das zuhauf) ist oder wird heute justiziabel!
Wenn man diesen deinen Beitrag mal nimmt, dann strotz der nur vor falschen juristischen Formulierungen und Vorverurteilung aufgrund Hörensagen.Sorry, das hat aber BRAVO Niveau. Es fehlen jegliche Quellenangabe zu deiner Aussage.
Vor Tagen erschien die Meldung, dass die junge Frau, die bei YT ein Video online gestellt hat, einige Passagen korrigieren musste.
Mit dem Großteil der Klage gegen die junge Frau sind aber Anwalt/Lindemann vor Gericht gescheitert.
Insofern wäre es schon wichtig zu wissen was da gegen SZ/NDR geklagt wurde.
Noch wichtiger als Boulevard-Schlagzeilen sind die Urteilsbegründungen!
Dazu ein Artikel im letzten Spiegel (32) "Ich war viel zu jung"> Sinngemäße Aussage:
"Die Frau eines Bandmitglieds habe die 15jährige (er 47!) gewarnt, sie solle sich vor Lindemann in Acht nehmen und keinerlei Alkohol mit ihm trinken......"
Die Frau des Bandmitglieds hat auf eine Anfrage vom Spiegel nicht geantwortet.
Danach war das Verhalten von Lindemann der Band wohl bekannt.
genau darauf stützt das Gericht seine Entscheidungen gegen Spiegel, NDR und Süddeutschedas LandGericht Hamburg hat sich in beiden Entscheidungen darauf gestützt, dass für eine Verdachtsberichterstattung der „hinreichende Mindestbestand an Beweistatsachen“ fehlt.
Sorry, mein Versehen dass ich nicht zwischen Klage und Verfügung unterschieden habe.Ich habe geschrieben, dass eine Verfügung erwirkt wurde, wer die erlassen hat und was den berichtenden Medien darin untersagt wurde.