COC ist die europäische Zulassung, die COC verweist auf die Freigabe des Herstellers. BMW hat den TKC 80 für dein Motorrad freigegeben, fertig. Damit kommst Du durch jede Kontrolle ohne Probleme. Wenn Heidenau sich nicht sicher ist was sie machen könnten gehen sie den einfachen weg und geben keine Freigabe für den Reifen hergestellt ab 01.201. Dann kommst Du mit diesem Reifen nicht durch die Kontrolle weil er keine Freigabe vom Reifenhersteller hat und somit weder dem COC noch der Freigabeerklärung von BMW folgt. Eigentor von Heidenau würde ich mal sagen
Wenn Heidenau den Reifen wieder freigibt ist der K60 sofort wieder COC und BMW konform und darf gefahren werden.
Ich zitiere:
§ 36 - Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
(1) 1Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,
1.durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden,
und
2.die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.
(4a) 1Abweichend von § 36 Absatz 4 gelten bis zum Ablauf des 30. September 2024 als Reifen für winterliche Wetterverhältnisse auch Luftreifen im Sinne des Absatzes 2, die
1.die in Anhang II Nummer 2.2 der
Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die
Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42)
geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S Reifen) und
2.nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
2Im Falle des Satzes 1 Nummer 2 maßgeblich ist das am Reifen angegebene Herstellungsdatum.
(5) Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 oder Geländereifen für den gewerblichen Einsatz mit der Kennzeichnung „POR", deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn
1.
die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
a)für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
Für mein Verständnis bedeutet dies, daß nach nationalem recht M+S-Reifen (die ursprünglich als geeignet für Winterreifen galten, deswegen hier auch mein Bezug auf Winterreifen) mit besagten Einschränkungen nur für bis 2024 genutzt werden dürfen.
Ergo kann Heidenau keine Freigabe für diese Reifen erteilen, da §36 damit nicht eingehalten wird.
Was die Eintragung in die COC anbelangt, so gilt hier EU-Recht (siehe blauen Link oben 92/93). Darin sind M+S-Reifen mit Einschränkungen zulässig aufgeführt. Ist der Reifen in der COC mit Reifenfabrikatsbindung aufgeführt, wie bspw. der TKC80, so darf man den m. E. auch weiterhin fahren. Ist er nicht drin, so gilt bereits das o. g.
Sind in der COC nur Größen und Machart der Reifen aufgeführt, u. a. das M+S, so kann man nach meiner Einschätzung alle der aufgeführten Reifen ungeachtet des Fabrikats fahren.
Nur was sagt der TÜV dazu bei Reifen die in der COC nicht freigegeben sind und für die auch der Hersteller keine Freigabe erteilt. Ich sag mal ganz einfach: "nicht zulässige Reifenpaarung". Ist das nun richtig oder falsch. Falls falsch, klage ich im nächsten Schritt die Verwendung ein? Wie interpretiert ein Richter das? Sehr wackelig das ganze.
Um jeglichen Streß aus dem Weg zu gehen, steht für mich fest, daß ich nur Reifenpaarungen fahre, die mit Reifenfabrikat in der COC enthalten sind oder für die ich eine Freigabe vorliegen habe. Mein letzter TÜV-Besuch bei dem ich bei einem meiner Einzylinder wegen unterschiedlicher Interpretationen der Betriebserlaubnis und der darin angegebenen Größenangaben Reifen wechseln durfte, liegt nun 1 1/2 Jahre zurück. Und war mit viel Rennerei verbunden, um die doch noch irgendwie durchzubekommen. Half aber nichts. Weder bei TÜV, KÜS noch DEKRA:
Grüße Thomas