Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Mein Gehirn ist für dieses Juristendeutsch einfach nicht gemacht. Auf die Gefahr hin, dass es jetzt völlig am Thema vorbei ist und längst in den...
Machtien

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Ich hab für meinen Teil jetzt beschlossen wieder Heidenau zu fahren. Dazu hab ich mir einen Satz bei mopedreifen bestellt und einen Satz mit aktueller DOT bekommen. Die montiere ich jetzt selbst und muss im April zur Hauptuntersuchung. Natürlich nehme ich die Freigabe mit und auch ein Aufkleber kommt in den Sichtbereich.
Mal sehen was passiert.
Mein Gehirn ist für dieses Juristendeutsch einfach nicht gemacht. Auf die Gefahr hin, dass es jetzt völlig am Thema vorbei ist und längst in den Vorbeiträgen geklärt wurde:
In der Freigabe von Heidenau steht, dass die Reifen vor dem 1.1.2018 produziert sein müssen....also jetzt bitte nicht steinigen, wenn ich das nochmal frage - aber ist diese Auflage nun egal wegen R75 oder aus irgendwelchen anderen Gründen und wie erkläre ich das dem TÜV, wenn der wichtig abwechselnd auf die aktuelle DOT und die 2018 zeigt?
Wenn der sich daran hält, was da steht, kann ich doch mit meinen aktuellen Heidenaus wieder nach Hause schieben. Und wenn ich dem was von R75 vorstammele, erst recht. Oder verstehe ich da was grundsätzlich falsch?
Ich fahre mal hin und frage nach. Mal sehen, was passiert.

Schöne Grüße vom Machtien
 
Hansemann

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Also die Regelung mit der DOT war gemacht, um die Winterreifen für Autos, die noch das "alte" M+S Kennzeichen hatten "fertig gefahren" werden durften. Das zu Recht angeprangerte Juristendeutsch formuliert das eben so, dass man sich auf eine andere Regelung bezieht in der geklärt wird, was ein Winterreifen ist und was er können muss, wie das geprüft wird und dass dann das Alpine-Symbol vergeben wird. Das steht in der Regelung 117. In der steht auch für welche Fahrzeuge die Reifen vorgesehen sind, für die das Alpine-Symbol vergeben werden kann.

Das sind (grob vereinfacht) PkW, leichte und mittlere LKW. Ein Motorradreifen muss die Anforderungen der Regelung 75 erfüllen und kann gar nicht nach der Regelung 117 geprüft werden.

Ich versuchs noch mal dazustellen:

Die Winterreifenpflicht steht in §2 Absatz 3 a StVO, dort steht im Satz 2, Ziffer 3 auch, dass einspurige Fahrzeug von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, diese ausgenommenen Fahrzeuge müssen aber die in Satz 4 genannten Pflichten beachten.

Dieser §2 Absatz 3 a verweist für die Frage, was denn nun Winterreifen sind auf § 36 StVZO. Winterreifen sind nach Absatz 4 Reifen, die das Alpine-Symbol nach Regelung 117 haben.

Die Übergangsregelung für die Pkw Reifen steht in §36 Absatz 4a StvZO.

Die Aussage von Heidenau für die Übergangsfrist ist also für Motorradreifen nicht zutreffend.

Was zugegebenermaßen etwas verwirrend ist, ist die Ausnahmeregelung für den Speedindex, da schreibt die EU-Vorschrift nämlich wieder von M+S Kennzeichnung der Reifen, die trotz niedrigerem Speedindex als in der Zulassungsbescheinigung mit Geschwindigkeitsaufkleber gefahren werden dürfen. Zu dem Thema kannste auf meiner Seite nachlesen Bridgestone AX41 – Motorrad-Blog und etwas nach unten scrollen.
 
MarioD

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@ Machtin - ich muss zur HU im April. Nach dem Besuch dort werde ich mal kurz berichten.

Momentan freue ich mich wieder auf den K60 gewechselt zu haben, da ich doch gern mal einen Abstecher ins leichte Gelände mache und mir das mit den anderen verdächtigen Gummis nicht so gefallen hat. Und da der Reifen in 50km von meinem Wohnort gesehen hergestellt wird, möchte ich diese Produktion auch noch unterstützen.

K60.jpg
 
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Machtien

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Mario, ich glaube, erst dann werde ich es verstehen. Warten wir also bis April!

@Hansemann: Ich danke Dir! Aber sieht der TÜV das auch genauso oder muss ich es erst meinem Anwalt erklären
und den dann mitnehmen zum TÜV? Bin gespannt, was Mario im April berichten wird.

Schöne Grüße vom Machtien
 
curious

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habe zwei Sätze Mitas 07 Dakar für die K25 GSA mir in die Garage gelegt. Damit komme ich nochmals drei Jahre zurecht.
Dann sehen wir weiter
 
MarioD

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Mario, ich glaube, erst dann werde ich es verstehen. Warten wir also bis April!
Schöne Grüße vom Machtien
Ich habe dem TÜV-Nord jetzt mein Anliegen mit dem Heidi per Mail geschildert und um Hilfe gebeten. Nach 3 Tagen habe ich dann per Mail eine Antwort bekommen, sinngemäß so:

Der Reifen Heidenau K60 Scout darf auf einer R1200GS TÜ gefahren werden. Der Bearbeiter hat mir sogar die Freigabe noch angehangen.

Ich werde dann nächsten Monat bei uns zur HU fahren und werde sehen was passiert. Bin mir fast sicher das es keine Probleme mit den Reifen gibt.
 
jippiaje

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Meine Hauptuntersuchung stand für diesen Monat an.
Ich habe mir die Heidenau K60 Scout gleich eintragen lassen.
Ging ohne Probleme, aber nur weil der Sachverständige letzte Woche auf dem Seminar war.

Ist meine dritte Station gewesen!
Bei zwei anderen Prüforganisation durfe ich wieder fahren, da die mir den Reifen nicht eintragen wollte. Da mein Motorrad 192km/h fährt. Unabhängig von der EG-Typgenehmigung und den dort aufgeführten Reifen.

Muss jetzt halt immer mit so einem Aufkleber rumfahren, der mir sagt ich darf nicht über 190km/h fahren. Wobei dies nicht explizit in den Eintragungen steht.

Zuvor hatte ich mit unzähligen Menschen Telefoniert und kontakt per E-Mail gehabt. Wirklich geholfen hat mir einer aus Dortmund vom TÜV (Zentrale). Per Telefon hat er mir nützliche Informationen genannt. Trotzalledem scheint mir niemand richtig Ahnung zu haben. Da ich mit dem Motorrad ins Ausland fahren möchte, wollte ich den Reifen im Schein stehen haben. Somit kann ich mich immer auf eine Deutsche Abnahme bzw. Deutsches Recht berufen. (Im Falle einer Diskussion)
 

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jippiaje

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@ jippiaje

Hat dein Motorrad nicht eine europäische Zulassung? Warum dann die Eintragung des Reifens?
Ehrlich gesagt hatte ich langsam die Schnauze voll.

Kein bestehen der Hauptuntersuchung laut Aussage der Herren bei zwei verschiedenen Prüforganisationen. Es sei den der Reifen ist im Jahr 2017 produziert worden.
Da der Reifen einen Geschwindigkeitsindex bis 190km/h hat mein Motorrad aber laut Zulassungsbescheinigung 192 km/h fährt.
Auch wenn in der EG-Typgenehmigung andere Reifen stehen. Wie der TKC80.
Bei einer Prüforganisation könnte er die anderen Reifenprofile garnicht sehen. Da war gleich Schluss.

Der Heidenau ist auch nicht als Reifen für meine Maschine in der EG-Typgenehmigung aufgeführt. Deswegen die Eintragung. Gut er hat sich bei einem Buchstaben vertan. Aber das kläre ich noch.

Wenn die dort schon diskutieren, wie sieht das dann bei einer Polizeikontrolle aus?

Gruß Jippiaje
 
MarioD

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Kein bestehen der Hauptuntersuchung laut Aussage der Herren bei zwei verschiedenen Prüforganisationen.
Na da bin ich ja mal neugierig wie es bei mir wird. Deine 1150er hat ja auch EG-Zulassung genauso wie meine 1200er TÜ.

Das du die Schnauze voll hast kann ich gut verstehen, geht mir auch so. Warum immer alles so kompliziert ist kann kein Mensch mehr nachvollziehen. Ich komme mir schon manchmal vor wie im Verrücktenhaus bei Asterix und Obelix.
 
jippiaje

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Na da bin ich ja mal neugierig wie es bei mir wird. Deine 1150er hat ja auch EG-Zulassung genauso wie meine 1200er TÜ.

Das du die Schnauze voll hast kann ich gut verstehen, geht mir auch so. Warum immer alles so kompliziert ist kann kein Mensch mehr nachvollziehen. Ich komme mir schon manchmal vor wie im Verrücktenhaus bei Asterix und Obelix.
Ich bin ebenfalls gespannt.

Vielleicht habe ich nur Pech, weil ich so früh dran bin. Und keiner weiß was genau Sache ist, bzw. interpretiert alles anders. Das ist mir auch egal mittlerweile 😂

Ich habe den Reifen eingetragen, dafür muss ich nen Papier weniger rumtragen.
 
Harald_NDS

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@ MarioD
dann fahr mal bei uns Motorrad ...........
Ich habe regelmäßig mit Tüv und dem " Mützenverein " zu tun :lcheln:
Hier wurde dir sogar mit einem R Reifen als Serienbereifung mit amtlichen Eintrag im Schein von
" im Landkreis Reisenden Prüfern "der Tüv Stempel verweigert :rofl:
Die kommen glatt aus dem Tal der ahnungslosen ............

Du hast doch für deine Maschine ein COC Papier , schon mal nachgesehen was dort drin steht ?

YT
Du meinst Achtung Kontrolle ?:zwinkern:
 
Harald_NDS

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Wenn Reifenhersteller so etwas schreiben , was sollen dann andere Wissen :cool:

unsinniges bei reifen.jpg
 
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MarWe

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:facepalm:

Nun ja, aber wie sollen die Franzosen unsere Gesetzestexte richtig verstehen, wenn es so viele nicht mal bei uns richtig verstehen.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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So verkauft man erst mal die alten Ladenhüter
und glaube nicht das Michelin zu blöd dafür ist .
Dann sind deren komische Regeln in F auch nur übersetzungsfehler
:jubel:
 
MarioD

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@ Machtin - ich muss zur HU im April. Nach dem Besuch dort werde ich mal kurz berichten.

Momentan freue ich mich wieder auf den K60 gewechselt zu haben, da ich doch gern mal einen Abstecher ins leichte Gelände mache und mir das mit den anderen verdächtigen Gummis nicht so gefallen hat. Und da der Reifen in 50km von meinem Wohnort gesehen hergestellt wird, möchte ich diese Produktion auch noch unterstützen.

Anhang anzeigen 328017
Heute war es dann soweit. Ich habe eine neue Plakette bekommen. Anstandslos und ohne Probleme ging die HU über die Bühne. Hab auch speziell nachgefragt bezüglich der neuen Reifenregelung. Mein Eindruck war jedenfalls wie folgt - wenn die Dimensionen des Reifen stimmen und es ein Freigabeschreiben seitens des Reifenherstellers gibt - dann ist alles OK. Das bezieht sich jetzt aber auf Motorräder mit EU-Zulassung.
 
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