Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Die ohne TÜV Plakette ja Selbstverständlich die anderen B sowohl als auch Trailmax Mission Reiseenduro-Reifen | Dunlop Dun MT90 B 16 74 H...
curious

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war jetzt mehrmals beim TÜF mit den MS Reifen ohne jegliche Probleme. auch Scheinwerfer Umrüstung auf LED kein Problem.
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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@curious
mit den MS Reifen ohne jegliche Probleme.

Mit B Reifen ?
 
curious

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kann ich dir nicht beantworten da ich B Reifen nicht kenne
 
Harald_NDS

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Was steht denn bei deinen M&S Reifen auf der Flanke ?
Breite / Höhe B 17 bzw 18 ... ?
 
Frangenboxer

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Er fährt Mitas E07 (Sorry Wolfgang wenn ich mich einmische) auf einer 12er. Damit gibt es ja auch keine Probleme, da EU Zulassung.
Ich muss nächste Woche zu meinem Prüfer, da werde ich wie weiter oben angekündigt mir das nochmal zum mitschreiben erklären lassen, warum er sagt, auch bei KBA Zulassung geht M+S.
 
Harald_NDS

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Damit gibt es ja auch keine Probleme, da EU Zulassung.
Leider sachlich nicht richtig , die Eu Zulassung hat damit nichts zu tun .
Die mußt du mußt du eintragen lassen wenn das legal sein soll .
Denn hast du R Reifen ( 140/80 R 18 ) im Schein darfst du keine B Reifen fahren .
Das kannst du auch in den Service Informationen der Reifenhersteller nachlesen.
Dort steht auch das eine Änderung der Bauart als nicht zulässig Beschrieben steht ...
Steht also im Schein das R darf man auch nicht die 07 in
140/80 - 18 70R oder anderen Größen fahren .
Kennzeichen für Reifenbauarten:
Der - ist für Diagonal Reifen
Das R aber für Radial Reifen
140/80 B 18 70R Ist dann ein B Reifen für die Belted Bauart .

Klare Aussage vom TÜV Nord .
 
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Frangenboxer

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Bei meiner 11er steht auch "R" im Schein, mein Prüfer hat sich irgendwann die Herstellerfreigabe angeschaut und seitdem hat es ihn nicht mehr interessiert. Mag sein, weil er selber den 07 auf seiner 12er fährt?
Ich bin die nächsten Tage dort, dann frage ich ihn nochmal.
Ist auch TÜV Nord.
Aber wahrscheinlich ist es das Beste, eintragen zulassen, bei dem Durcheinander...
 
Harald_NDS

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Die Aussage von dort ( Tüv Nord ) war ganz klar
Wer R immSchein hat darf kein - oder B Reifen fahren .

@ Eintragen zulassen

Es muß eintragen werden Da es eine Bauartänderung ist !
Das war auch sein Rat wenn man diese Reifen fahren will .
Ich hab nun das “komplette Paket ” drin weil ich eh eine Einzelabnahme hab machen lassen.
Die ” Mützen sind aktuell sehr eifrig ” und deswegen lass ich nicht irgendwo zwangsweise die Karre stehen ......
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Q-Treter

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Wenn ich mich da kurz einmischen darf !? Faktisch nicht ganz korrekt ! Wer "R" = Radialgürtel- eingetragen hat , kann (in den allermeisten Fällen) nicht so ohne weiteres auf "diagonal" (-) wechseln , bzw. bekommt das auch nicht so ohne weiteres abgenommen . "B" , also "belted" sind Gürtelreifen (nur halt eben keine Radialgürtel-) . Existiert seitens der Reifenhersteller eine Freigabe , alle Auflagen sind erfüllt (also auch älteres Herstellungsdatum , vor der Änderung ) können die ohne weiteres gefahren werden ! Neuere auch , nur fallen die inzw. (trotz Freigabe) aktuell leider auch unter die Abnahmepflicht...:(
 
Harald_NDS

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@ Q-Treter
und was steht da in dem obigen Anhang ?
Und Freigaben sind Geschichte ...
Das sind nur noch Service Informationen oder einfache Empfehlungen die sich auf den Serienzustand mit dessen eingetragenen Größen bezieht.


Ich bin die nächsten Tage dort, dann frage ich ihn nochmal.
Ist auch TÜV Nord.
Wäre ja mal an dessen Tüv Antwort interessiert
 
Q-Treter

Q-Treter

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Ein Problem ist , dass Anbauabnahmen oder Eintragungen nur bestimmte Prüforganisationen machen dürfen (bei uns in BY z.B. der TÜV , wo anderst nur Dekra , usw. ) !! Als wäre das Theater nicht schon komplex genug , muss man also noch darauf achten , wem man in so einem Fall seine Feile vorführt , also wer überhaupt zuständig , und befugt ist. :banghead: Was Freigaben angeht , sind die auch bei neueren DOT keinesfalls Geschichte , blos halt nicht mehr "per se" gültig , wie eine ABE ! Erleichtern aber Anbau- bzw. Änderungsabnahmen / Eintragungen ungemein , weil nur das Einhalten der geforderten Auflagen überprüft wird , und nicht ein ellenlanger Prüfpunktekatalog durchgeackert werden muß , evtl. incl. Fahrversuche , weil halt bis dato noch gar nix getestet wurde , und überhaupt nichts schriftliches existiert . Bei so einem Fall gibt's tatsächlich wenige PIs (ein klein wenig auch zu recht) , die sich an so was rantrauen , weil sie's im "worst case" auch zu verantworten haben...:crying:
 
Harald_NDS

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Du verkomplizirst das etwas .
Das wurde aber alles hier auch schon geschrieben :rolleyes:
Wer was abnehmen darf ist doch gar nicht festgelegt worden weil man das nur regionsbezogen machen kann .
Noch einmal
Es gibt keine gültigen Freigaben mehr .
Wer das als Prüforgan mit als Hilfe für Eintragungen nach §20/21 macht , der tut dies aber nicht zwingend .
Es gibt dazu auch kein ” muß ” das es so gehandhabt wird .
Mach es nicht noch unverständlicher wie es im Text bereits verankert ist .
Dieses Mimimi mit Pseudo Freigaben sollte endlich mal aufhören.
Gruß
 
Q-Treter

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"TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ – keine Unterschiede

Einzelabnahmen oder auch die sogenannten Vollgutachten dürfen alle Organisationen durchführen. Hierzu hat im Jahr 2019 der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 StVZO freigemacht. Seither sind alle Prüforganisationen berechtigt zum Beispiel das Vollgutachten zur Wiederzulassung oder eine Einzelabnahme bei einer Modifikation durchzuführen. Bisher waren die Vollgutachten und die Einzelabnahmen nach $ 21 StVZO in den alten Bundesländern nur dem TÜV vorbehalten. In den neuen Bundesländern durfte sie ausschließlich die DEKRA erstellen. Glücklicherweise hat man die Monopolstellungen der Prüforganisationen mit Wirkung zum 22.3.2019 aber gekippt. Begutachtung nach § 19.2 in Verbindung mit § 21 StVZO auf Vorschriftsmäßigkeit darf seither auch die KÜS oder GTÜ. " Rudere da mal ganz schnell zurück , und behaupte das Gegentum !!! Da ist wohl das Zeitgeschehen ganz leise an mir vorbeigerauscht !?😇 Dein Auffassung teile ich trotzdem nicht ! Bin schon lange in der Branche , und kann aus Erfahrung sagen , dass jede Abnahme , bei der nichts schriftliches dokumentiert ist , ein Eiertanz wird , und eig. nie auf Anhieb klappt . ABE , Freigabe , Teile- oder Festigkeitsgutachten vorhanden -> meist alles kein Thema . Desweiteren verstehe ich die überall herschenden Kleinkriege nicht ! Wenn ich dem Prüfingenieur mein Vorhaben vorher mitteile , bevor ich was bezahle , kann dieser vorab entscheiden , ob er sich damit auskennt , so was entscheiden möchte , und letztendlich auch abnimmt (langjährige Praxis !!). Immer ungut , jmd. der a, längeren Hebel sitzt , zu irgendwas nötigen zu wollen . Aber wenn jeder das so handhaben würde , wären viel Diskussionen überflüssig ! Diesbezüglich geb ich dir vollkommen Recht...
 
Q-Treter

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Falls es sich tatsächlich noch jmd. antuen sollte , nochmal über das unselige Reifenthema zu fliegen , hier ein kurzer Nachtrag : Reifenwerk Heidenau !! Bedeutet also , daß sich im Bundesministerium diesmal jemand erstaunlich schnell (nicht mal zwei Jahre :lol:) überzeugen lassen hat , daß es tatsächlich auch "einspurige" Kraftfahrzeuge gibt , technische Voraussetzungen doch andere sind , und man wohl was übersehen hat 🤭. Also locker durch die Hose atmen -> alles wieder beim alten ! Zumindest z. Thema Vmax , M+S (M&S) und Aufkleber . Die Grundsatzdiskussion über "B" und "R" (also Textilgürtel auf diagonal , oder Stahlgürtel radial) war vorher schon Grauzone , und Ermessenssache , und wird es wohl auch bleiben !??🙄 Auch da ändert sich in sofern nix , als daß nur eine abgesegnete Anbauabnahme (am besten auf Basis einer Freigabe seitens des Gummiherstellers ) wirklich "wasserdicht" ist. Könnte man also fürs ersten einen Deckel auf das Thema kloppen , zumindest , bis das Ministerium wieder aktiv wird...😉:D🙈🙈
 
Harald_NDS

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Könnte man also fürs ersten einen Deckel auf das Thema kloppen
Thema Vmax , M+S (M&S) und Aufkleber
Das Thema war nie ein Thema für Eu Fahrzeuge :giggle:
Aber wie immer konnten 98% der Leute nicht richtig lesen die das propagierten ...............
Deine Grauzone und Ermessenssache nützt dir rein garnix vor Ort ....
Steht so etwas nicht in den Fahrzeugpapieren was ev. noch durch eine gültige ABE abgedeckt wird, stehst du vor Ort und kannst bestenfalls noch den Anhänger holen .
Reifenfreigaben der Hersteller sind unwirksam , lies so eine mal ...
Und plötzlich ist es nur noch eine Empfehlung die wiederum nur für ein unverändertes Serienfahrzeug gilt.
Steht im Klengedruckten was kaum einer liest :wink:
BE erloschen ist kein " Parkticket überzogen " ..........
Lass es gut sein
Bin schon lange in der Branche , und kann aus Erfahrung sagen , dass jede Abnahme , bei der nichts schriftliches dokumentiert ist , ein Eiertanz wird ,
Jede Abnahme nach diesen Kriterien ist nicht mit einer anderern ähnlichen vergleichbar und ist an das Fahrzeug und dessen Fahrgestellnummer gebunden.
Selbst
" gib mir mal ne Kopie deines Fahrzeugscheines "
damit ich das bei mir auch eintragen lassen kann ist nicht hilfreich.
Und wenn Gutachten Fehlen wird eins durch einen speziell befähigten Sachverständigen bei der Prüfstelle erstellt .
Das solltest du als Jahrelang in dieser Branche auch wissen , oder ist das auch an dir still und leise vorbei gegangen ????
Es geht hier nicht um " mal eben vorbei fahren und eintragen lassen " .
 
Q-Treter

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...und exakt deshalb hab ich an anderer Stelle schon gesagt , daß es wohl wenig Sinn macht , jmd. nötigen zu wollen , der am längeren Hebel sitzt ! Prüfstelle und PI mit "Ahnung und Bezug zur Materie" aufsuchen , Unterlagen beibringen , und Vorhaben vorher besprechen und abklären !! Den beschlagenen Gaul vor den Latz ballern , und sich unverrichteter Dinge über verbratene Kohle ärgern , war und ist niemals zieführend...
 
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Auch deine Aussage zu EU-Fzgen. ist so nicht ganz richtig ! Einige PIs stellten Bundesrecht vor EU-Recht , und haben die Plakette wg. M+S verweigert , obwohl mit Aufkleber gekennzeichnet , und sogar damit homologisiert (siehe neue A-Twin) ! Waren leider auch keine "Einzelfälle"...
 
Harald_NDS

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Aussage zu EU-Fzgen. ist so nicht ganz richtig
Sorry aber du schreibst " etwas verzweifelt Fehlentscheidungen und wenn und" .... .
Eu Recht steht über dem Nationalem Recht ohne wenn und aber, ganz einfach nachlesbar und mehrere Urteile belegen das auch .
Wer sich das gefallen läßt ist sehr schlecht durch gerade solche Berichte von " Fachpresse und co." beraten gewesen.
Mir wollte auch ein Tüv Prüfer wegen R Bereifung mit M&S Kennung anstatt V die Plakette verweigern.
Die Ansage meinerseits das er alle jetzt anfallenden Kosten ( Prüfgebühren weil nicht bestanden , erneute Vorführung mit Anreise ) übernehmen muß weil das sachlich falsch ist und ich eine beschwerde jetzt vor Ort bei der übergeordneten Dienstelle mache hat ihn regelrecht " zusammen zucken " lassen.
Und komischer weise hab ich dann ganz schnell eine Plakette bekommen nachdem er telefoniert hatte.
Rat mal mit wem ...........
Eine Polizeikontrolle wollte mir schon 2019 mit R Reifen das Fahrzeug vor Ort beschlagnahmen und aus die Maus .
Hab denen viel Spaß auf deren Dienstelle und der übergeordneten Dienststelle gewünscht,
Dienstausweis und die Dienstnummer verlangt ( dazu sind sie verpflichtet ) und ein Beweisbild vom Beamten und Standort gemacht .
Die Kosten für den späteren Heimtransport von 650 Km oder eine Kostenfrei anlieferung vor die Haustür und die Heimreise per Bahn plus Taxi nach Hause hab ich denen auch noch in Aussicht gestellt.
Zahlt dann die Dienstelle und holt sich das dann zurück .
Ich hab dann grinsend meinen Rucksack geschnallt und wollte zu Fuß weiter in den nächsten Ort ( sichtweite ) .
Rat mal wie schnell die mich zurückgehalten haben und ich auf einmal weiter fahren durfte.

Auf solche " einzelfälle durch aktuell schlechte Berufskenntnis " nehme ich keine Rücksicht ...........
 
Q-Treter

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1100
...das wäre vermutlich die richtige & wichtige Aussage am Anfang der Diskussion !?🙄😉Für mich selber war's ja auch nie ein Thema . Immer alles auf Anhieb in trockenen Tüchern . Die Praxis zeigt halt gravierenden Bedarf an Fakten , leider viel schwammiges Halbwissen , falsches Verständnis einer HU beim Kunden , und am allerschlimmsten , horrende Wissenslücken und absolutes Unvermögen , rechtliche und technische Zusammenhänge nachvollziehbar zu vermitteln , seitens der PIs , Prüfstellen , und der Rennleitung . Andererseits wird man manchmal aber auch das Gefühl nicht los , dass es einige auch gar nicht anderst wollen . Ohne die immer wieder von beiden Seiten provozierten "Grabenkriege" ginge wohl für manch einen auch schlicht der Kick verloren...🤔
 
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