Momentan besteht eine große Unsicherheit bei den Reifenherstellern. Ich bin der Meinung, dass Motorräder die nach EU-Recht zugelassen sind, Stollenreifen mit Geschwindigkeitsaufkleber und M+S Kennzeichnung der Reifen fahren dürfen.
Der bisherige nationale Weg über den § 2 StVO und §36 StVZO funktioniert nicht mehr, da es zum einen keine Winterreifenpflicht mehr für Motorräder gibt, also auch keine Ausnahme von einer nicht existierenden Pflicht. Andererseits kann auch kein Motorradreifen ein Alpinesymbol erhalten, das wird nur für Pkw und Lkw vergeben. siehe Regelung 117
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42011X1123(03)
EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht
https://europa.eu/european-union/eu-law/legal-acts_de
Für Motorräder gilt die 168/2013
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1544176131450&uri=CELEX:32013R0168
und bei den Reifen dann auch noch 3/2014
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0003
Dort steht im Anhang 15 (XV) unter Ziffer 4.2.2 dass man mit M+S Reifen und Aufkleber fahren darf, auch wenn der Stollenreifen die eigentlich erforderliche Geschwindigkeitsklasse nicht erreicht.
Das ist eine euopäische Verordnung die unmittelbar geltendes Recht darstellt, muss also nicht in nationales deutsches Recht umgesetzt werden.
Es gibt aber auch andere zurückhaltendere Rechtsauffassungen.
Nun denn, möglicherweise wird das Bundesverkehrsministerium demnächst die Rechtslage klären und Stollenreifen werden wie bisher auf Motorrädern genutzt werden dürfen. Das ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern und kann noch dauern und am Ende vielleicht sogar ganz anders kommen.
Carsten, schau mal in Deine CoC Bescheinigung, da steht was drin. Die Betriebserlaubnis ist nicht einfach zu bekommen, der TÜV hat eine Datenbank, das habe ich mal die BE zu meiner 2006er ADV eingesehen, das waren 142 Seiten.