Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ?

Diskutiere Schon DOT 2017 Grobstöller gehortet ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Genau! Und auch dafür gibt es Regeln, sie müssen z.B. ohne Werkzeug demontierbar sein, sonst zählen sie zum Fahrzeug, man kann auch in die §§ 30...
Hansemann

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Es gibt auch keine Pflicht Koffer zu montieren und trotzdem ist es gut, dass man sie montieren kann, oder?
Genau! Und auch dafür gibt es Regeln, sie müssen z.B. ohne Werkzeug demontierbar sein, sonst zählen sie zum Fahrzeug, man kann auch in die §§ 30, 30a und 30c der StVZO kucken ...

Für Reifen gibts auch Vorschriften, zum Beispiel darf man nur Reifen mit dem vorgeschriebenen Speedindex verwenden. Wenn Stollenreifen das packen -> alles gut ... packen sie das nicht, darfste die halt nicht nehmen. Ausgediskutiert und Ende vom Wünschen.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Für Reifen gibts auch Vorschriften, zum Beispiel darf man nur Reifen mit dem vorgeschriebenen Speedindex verwenden. Wenn Stollenreifen das packen -> alles gut ... packen sie das nicht, darfste die halt nicht nehmen. Ausgediskutiert und Ende vom Wünschen.
Eine Vorschrift die nur gilt, weil man bei der Überarbeitung der gesetzlichen Regelung darauf vergessen hat, dass es den Bedarf gibt.
Die Schweizer haben da offensichtlich etwas mehr mitgedacht.

Und nur, weil du keinen Bedarf an geländetauglichen Reifen hast sollen sich alle anderen damit abfinden, dass eine bisher bewährte Regelung nicht mehr gilt?
 
ChiemgauQtreiber

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ich hoffe ja nicht, daß das wird wie die Wechselkennzeichenregelung:

ein bewährtes System bei den Nachbarstaaten vorgefunden - Festlegung eins: "So auf keinen Fall"
und dann so lange reguliert, bis es endgültig tot war -

oder kennt wer jemanden, der einen kennt, der einen gesehen hat, der ein Wechselkennzeichen hat ???

das können die deuschen Beamten gut, was funktionierendes totregulieren,
in ihrer finalen Ineffizienz sind die Beamten sehr effizient
 
sampleman

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Und nur, weil du keinen Bedarf an geländetauglichen Reifen hast sollen sich alle anderen damit abfinden, dass eine bisher bewährte Regelung nicht mehr gilt?
Vom juristischen Standpunkt aus: Ja.

Und rein inhaltlich ist das halt blöd. Es gibt Speed Indices ja deshalb, weil die Hochgeschwindigkeitseignung von Reifen technisch eine Herausforderung ist. Und der Gesetzgeber hat halt festgelegt - und ich finde das inhaltlich durchaus nachvollziehbar - dass ein Fahrzeug, das eine bestimmte Spitzengeschwindigkeit erreichen kann, auch auf Reifen stehen muss, die das auch können. Der Gesetzgeber lässt dir eben nicht die Freiheit zu sagen: Ich fahre einen Lamborghini Aventador, damit ich auf dem Szenestrich die Miezen aufreißen kann, sonst nix. Also reichen mir Reifen, die Tempo 160 packen, denn wenn ich den Lambo schneller fahre, frisst er mir die Haare vom Kopf. Nein, wenn dein Lambo 330 kann, dann müssen das die Reifen auch können.

Die Motorradhersteller haben in meinen Augen den Fehler gemacht, Geländemotorräder zu bauen, die so schnell fahren können wie Sportmotorräder. Und den Spagat zwischen den Anwendungsbereichen kriegen sie vielleicht technisch halbwegs hin, aber die Reifenhersteller nicht. Im Grunde braucht eine GSA auf TKC 80 einen Speed Limiter auf 150. Das wäre eine technisch saubere Lösung. Vielleicht macht BMW das ja noch mal.
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Und rein inhaltlich ist das halt blöd. Es gibt Speed Indices ja deshalb, weil die Hochgeschwindigkeitseignung von Reifen technisch eine Herausforderung ist. Und der Gesetzgeber hat halt festgelegt - und ich finde das inhaltlich durchaus nachvollziehbar - dass ein Fahrzeug, das eine bestimmte Spitzengeschwindigkeit erreichen kann, auch auf Reifen stehen muss, die das auch können. Der Gesetzgeber lässt dir eben nicht die Freiheit zu sagen: Ich fahre einen Lamborghini Aventador, damit ich auf dem Szenestrich die Miezen aufreißen kann, sonst nix. Also reichen mir Reifen, die Tempo 160 packen, denn wenn ich den Lambo schneller fahre, frisst er mir die Haare vom Kopf. Nein, wenn dein Lambo 330 kann, dann müssen das die Reifen auch können.
Der selbe Gesetzgeber hat zuvor festgelegt, dass für Reifen die für einen Einsatz bei Bedingungen gedacht sind, bei denen die Höchstgeschwindigkeit nicht erreicht werden kann, also Winterreifen für winterliche Fahrverhältnisse oder losen Untergrund, diese Regelung durch Aufkleben eines entsprechenden Hinweises umgangen werden kann.
Jetzt ist nur die Panne passiert, dass die Definition der Winterreifen geändert wurde und dabei übersehen wurde, dass es einen Nischenbereich gibt, für den die neue Regelung nicht anwendbar ist.

P.S.: Sorry für den Mega-Schachtelsatz ;)
 
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Hansemann

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Ich weiß nicht ob das eine Panne oder ein Lapsus war.

Wolfgang A.: Ich hab die Regel nicht gemacht. Wenn es nach mir gänge, würde ich noch viel mehr ändern, was zu einem Aufschrei führen würde! Zum Beispiel dürfte man ähnlich wie bei Flugzeugen nur die Modelle fahren, für die man eine Erlaubnis hat und die bekäme man nur nach einer Vollbremsung aus Höchstgeschwindigkeit. Ausländer dürften nur mit einer technischen Vorrichtung einreisen, die die Höchstgeschwindigkeit auf die im Herkunftsland geltende abregelt. Also Schweizer dürften außerhalb geschlossener Ortschaften auch bei uns nur 80 km/h fahren und Österreicher auf unseren Autobahnen höchstens 130, die Franzosen bei Regen nur 110 km/h.
 
DerMirko

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Ich weiß nicht ob das eine Panne oder ein Lapsus war.

Wolfgang A.: Ich hab die Regel nicht gemacht. Wenn es nach mir gänge, würde ich noch viel mehr ändern, was zu einem Aufschrei führen würde! Zum Beispiel dürfte man ähnlich wie bei Flugzeugen nur die Modelle fahren, für die man eine Erlaubnis hat und die bekäme man nur nach einer Vollbremsung aus Höchstgeschwindigkeit. Ausländer dürften nur mit einer technischen Vorrichtung einreisen, die die Höchstgeschwindigkeit auf die im Herkunftsland geltende abregelt. Also Schweizer dürften außerhalb geschlossener Ortschaften auch bei uns nur 80 km/h fahren und Österreicher auf unseren Autobahnen höchstens 130, die Franzosen bei Regen nur 110 km/h.

....dann möchte ich Dich mal erleben, wenn Du im Überholverbot hinter einem Schweizer bist und regulär 100km/h gefahren werden darf...:bounce:
 
Landbüttel

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....dann möchte ich Dich mal erleben, wenn Du im Überholverbot hinter einem Schweizer bist und regulär 100km/h gefahren werden darf...:bounce:
Wenn's ein Motorrad sein sollte? Überholen, kein Problem, die nötige Geschwindigkeitsdifferenz mal aussen vor gelassen. :bounce:
Das Überholverbot bezieht sich auf das Überholen mehrspuriger Fahrzeuge, sofern es nicht durch Zusatzbeschilderung eingeschränkt wird: klick.
 
mobi1

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Könnt ihr bitte beim Thems bleiben.
Das driftet ins irrsinnige ab. ... Obwohl das Grundthema da ja eigentlich auch hinsteuert. [emoji23]

Gruß
Carsten
 
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der_brauni

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......

Gruß Thomas
 
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DerMirko

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....das mit dem "zu Recht" lassen wir mal außen vor ....
 
Pepsi

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...nur mal so zu meinem Verständnis, das Problem ist doch hier gar nicht der Speedindex ( der Lambo mit 330 km/h Spitze pappt sich weiterhin einen Aufkleber drauf bis zu dem seine Winterpneus reichen ) sondern dieses leidige neue unnötige Symbol das BIS JETZT noch kein Hersteller für Motorradpneus hat.... Ich denke das wird sich wie immer schon regeln da ja jeder runderneuerte ling-lang-xio-pai die Hürde auch nimmt:cool:
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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...nur mal so zu meinem Verständnis, das Problem ist doch hier gar nicht der Speedindex ( der Lambo mit 330 km/h Spitze pappt sich weiterhin einen Aufkleber drauf bis zu dem seine Winterpneus reichen ) sondern dieses leidige neue unnötige Symbol das BIS JETZT noch kein Hersteller für Motorradpneus hat.... Ich denke das wird sich wie immer schon regeln da ja jeder runderneuerte ling-lang-xio-pai die Hürde auch nimmt:cool:
Mit der aktuellen Regelung ist es gar nicht möglich, dass ein Motorradreifen ein Alpin-Symbol bekommt.
Für dieses Symbol ist eine genau defniierte Prüfung erforderlich, die aber für Motorräder nicht definiert ist.
 
X_FISH

X_FISH

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[...] laut ADAC sind alle Fahrzeuge mit EG-Typgenehmigung (also homologiert ab ca. Mitte 1999) NICHT von der Problematik betroffen.
Siehe Abschnitt 2.6, S.10:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kennzeichnung_Motorradreifen_335kB_29839.pdf
Hatten wir hier schon im Thread: http://www.gs-forum.eu/reifen-111/s...eller-gehortet-141338/index3.html#post1973779

Artikel 81 - Aufhebung
1) Unbeschadet des Artikels 77 werden die Richtlinie 2002/24/EG sowie die Richtlinien 93/14/EWG, 93/30/EWG, 93/33/EWG, 93/93/EWG, 95/1/EG, 97/24/EG, 2000/7/EG, 2002/51/EG, 2009/62/EG, 2009/67/EG, 2009/78/EG, 2009/79/EG, 2009/80/EG und 2009/139/EG mit Wirkung vom 1. Januar 2016 aufgehoben.
Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32013R0168

Ist also unklar wo genau sich eine Fundstelle bezüglich M+S Reifen, Motorräder und Speedindex befindet welche dies explizit erlaubt (oder explizit ausschließt).

Und: Bei meiner R21 wurde der Eintrag mit der EG-Zulassung entfernt (in Feld K ist nur ein Strich). Wie mache ich dem eifrigen Beamten klar das meine Maschine eine Zulassung nach EG hat wenn das gar nicht in den Papieren drin steht?

Grüße, Martin
 
GsCharly

GsCharly

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Hallo,

ich wollte wissen, ob jemand hier noch neue Erkenntnisse hat. BMW hat ja hier https://www.bmw-motorrad.de/de/service/manuals/tyre-options1.html versucht etwas Licht ins dunkel zu bringen. Mir ist mir aber immer noch nicht alles klar.

Die EU Typzulassugen erlauben / erwähnen ja ausdrücklich Reifen mit M+S Kennzeichnung. Zitat:

Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis), wie sie bei BMW Motorrad seit
dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gil​t dieses Verbot nicht.
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der
Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.

Ich verstehe es so, dass alle 3 Punkte erfüllt sein müssen. In meiner EU-Übereinstimmungsbescheinigung wird aber in Bezug auf die Reifen wiederum auf die Betriebserlaubnis verwiesen, die ich meines Erachtens nach nicht habe. Es wäre also toll, wenn mir jemand sagen könnte wo ich die finde / bekommen / herunterladen kann.

Generell kann man kann ja immer noch eine neue BMW mit einem Stollenreifen ordern. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da immer Reifen mit DOT 2017 aufgezogen sind und es gibt meines Wissens keinen Grobstöller, mit dem erforderlichen Speed Index für z.B. eine R 1250 GS. D.h. ich gehe davon aus, dass das eine legale Möglichkeit gibt weiter Stollenreifen zu fahren. Ich vermute mal, das BMW hier eben explizit Reifen in der Betriebserlaubnis nennt, ist aber eben nur eine Vermutung.

Die Seiten der Reifenhersteller sind da nach wie vor nicht sehr hilfreich, seit letztem Jahr eigentlich unverändert. Sowohl Heidenau als auch Continental machen in Freigaben die Einschränkung, dass der Reifen noch 2017 produziert sein muss. Man könnte zusammenfassend sagen, dass die sich offenbar immer noch unsicher sind.

Wäre toll, wenn mir hier jemand weiter helfen oder eine schlüssige Erklärung geben könnte. ImZweifel müsste ich jetzt noch versuchen wieder neue Grobstöller mit DOT 2017 zu finden. Aber irgendwann sind die ja mal alle verbraucht.

Viele Grüße
Carsten

 
B

Bodo2009

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Es hat den Anschein (Inhaltvorschlag vom Verband an die zuständige Stelle im BMVI kenn ich) daß mit der Bundesratssitzung Ende Februar 2019 eine Änderung der Änderung vorgenommen wird.

Es ist nicht unwahrscheinlich, daß Zweiräder dann wieder, wenn der Reifen M&S gemarkt ist, mit Aufkleber Sichtfeld oder anderen technischen Ausrüstungen die die V-max regulieren, wieder diese Reifen nutzen können.

Aber...Pferde/Apotheke/kotzen....angesichts der Wichtigkeit von Motorradfahrern beim Bundesrat...abwarten.
 
Hansemann

Hansemann

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Momentan besteht eine große Unsicherheit bei den Reifenherstellern. Ich bin der Meinung, dass Motorräder die nach EU-Recht zugelassen sind, Stollenreifen mit Geschwindigkeitsaufkleber und M+S Kennzeichnung der Reifen fahren dürfen.

Der bisherige nationale Weg über den § 2 StVO und §36 StVZO funktioniert nicht mehr, da es zum einen keine Winterreifenpflicht mehr für Motorräder gibt, also auch keine Ausnahme von einer nicht existierenden Pflicht. Andererseits kann auch kein Motorradreifen ein Alpinesymbol erhalten, das wird nur für Pkw und Lkw vergeben. siehe Regelung 117 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:42011X1123(03)

EU-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht https://europa.eu/european-union/eu-law/legal-acts_de
Für Motorräder gilt die 168/2013 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1544176131450&uri=CELEX:32013R0168
und bei den Reifen dann auch noch 3/2014 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0003

Dort steht im Anhang 15 (XV) unter Ziffer 4.2.2 dass man mit M+S Reifen und Aufkleber fahren darf, auch wenn der Stollenreifen die eigentlich erforderliche Geschwindigkeitsklasse nicht erreicht.

Das ist eine euopäische Verordnung die unmittelbar geltendes Recht darstellt, muss also nicht in nationales deutsches Recht umgesetzt werden.

Es gibt aber auch andere zurückhaltendere Rechtsauffassungen.

Nun denn, möglicherweise wird das Bundesverkehrsministerium demnächst die Rechtslage klären und Stollenreifen werden wie bisher auf Motorrädern genutzt werden dürfen. Das ist allerdings noch nicht in trockenen Tüchern und kann noch dauern und am Ende vielleicht sogar ganz anders kommen.

Carsten, schau mal in Deine CoC Bescheinigung, da steht was drin. Die Betriebserlaubnis ist nicht einfach zu bekommen, der TÜV hat eine Datenbank, das habe ich mal die BE zu meiner 2006er ADV eingesehen, das waren 142 Seiten.
 
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