Yup. Wobei das auch nur dann gilt, wenn ich nicht gerade selbst jemanden überhole.
So, und nun noch mal die Bonus-Frage für Verkehrsrechtstheoretiker: Ich fahre auf der mittleren Spur mit 130, vor mir ein Lkw. Hinter mir fährt einer mit 200 auf der Überholspur (und hält sich nicht ans Rechtsfahrgebot).
Version 1: Ich will überholen, setze den Blinker, ziehe nach links, der Raser muss abbremsen und solange hinter mir mit 130 fahren, bis ich vor dem Lkw wieder einschere. Ich kann meine gewünschte Geschwindigkeit die ganze Zeit beibehalten.
Version 2: Ich setze den Blinker, sehe aber den Raser von hinten kommen, wechsle nicht auf die linke Spur. Ich muss jetzt abbremsen auf 80, um nicht auf den Lkw aufzufahren. Sobald der Raser vorbei ist, muss ich auf die linke Spur und dabei wieder Tempo aufbauen. Der Raser kann seine gewünschte Geschwindigkeit die ganze Zeit beibehalten.
Wer hat jetzt eigentlich wen behindert, und wessen Verhalten war näher an der StVO dran? Sind Fahrlehrer, Anwälte oder Verkehrspolizisten anwesend?
Dazu braucht es aber noch ein paar mehr Angaben:
1: wie schnell fährt der LKW? (80 fährt heute kaum noch einer, die fahren fast alle knapp 95, und wenn sie auf dem mittleren Fahrstreifen einen anderen überholen, dann vermutlich noch schneller. Es sei denn, sie überholen einen Opa mit stur-79-Wohnwagengespann)
2: wie weit vor Dir ist der LKW?
3: wie weit hinter Dir ist der 200er-Fahrer?
Wie hier weiter oben schon richtig geschrieben wurde, kann man auf dem mittleren Fahrstreifen bleiben, so lange rechts gelegentlich langsamere Fahrzeuge fahren. Dieses "gelegentlich" (oder sinngemäß) wurde durch Urteile im Bereich von 400 Metern definiert - so lange der Überholer wesentlich schneller als der Überholte ist. Das wiederum wurde durch Urteile auf mindestens 20 km/h festgelegt. Im Klartext: LKW rechts alle 400 Meter mit 92 km/h bedeutet: dann kannst Du in der Mitte bleiben mit mindestens 112 km/h. Ist aber schon grenzwertig.
Das gilt dann übrigens auch für alle anderen Fahrtsreifen. Jemand darf durchaus ständig links bleiben, wenn er schneller fährt als der Verkehr auf der Mitte. Und obwohl Schnellfahrern tatsächlich oft eine Mitschuld gegeben wird, werden solche Unfälle beim Fahrstreifenwechsel zunächst mal von dem langsameren Fahrsteifenwechsler verursacht, das heißt, den trifft die Hauptschuld. Das wollen wir hier mal klar festhalten.
Was mich an Deinem Sachverhalt deshalb etwas stört ist die Tatsache, dass Du einen
Fahrstreifenwechsel vornimmst und jemand anderes zum Bremsen zwingst. Das hat schon eine andere Qualität, als wenn Du durch ein vorausfahrendes Fahrzeug auf dem selben Fahrstreifen zum Bremsen gezwungen bist.
Deshalb meine Frage nach den Abständen der drei Beteiligten zueinander.