*Topas*
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Das "falls" hast Du scheinbar übersehen......und
zum raushalten hast ja den Hebel .
und ich befürchtete schon - Dein Sachverstand....
Zuletzt bearbeitet:
Das "falls" hast Du scheinbar übersehen......und
zum raushalten hast ja den Hebel .
wo hast du diese Info her?idR werden Teile so konstruiert, dass sie ein Mehrfaches der zu erwartenden Belastung aushalten.....
wo steht wie die gebrochenen Teile belastet wurden?wo hast du diese Info her?
Wären die Tunnel für die "mehrfache" zu erwartende Belastung einer GS konstruiert, wieso brechen sie dann bei
Straßenmaschienen wie die vom TE?
Im XT1200 Forum, wo Rolf die Bilder auch geposted hat, kam von einem user die folgende Antwort:
"Ich habe mal ein bisschen rumgehorcht bei Bekannten, die in der GS Szene unterwegs sind. Die kannten alle diese Bilder und meistens wurden sie von ihren Händlern beruhigt mit der Aussage, das wären Einzelfälle die aufgrund mangelnder Wartung entstanden seien. Hier wird offenbar gerne argumentiert, dass bei zu wenig oder falschem Öl, die Temperaturen im Kardantrieb zu hoch werden und dadurch das Materialgefüge versprödet."
Gibt es hier jemanden, dem diese Auskunft von seinem gegeben wurde? Schließlich ist ja hier die GS-Szene. Mir erscheint diese Begündung ziemlich kurios, aber ich bin kein Inscheniör...
Also etwas kann da nicht stimmen.Bei einer ST sind keine Geländesprünge zu erwarten,
wirst du alt?O.K. jetzt hab sogar ich das kappiert.
Hallo Rolf,Ok Bernd
zu mir;
bin 54Jare alt seit 3 Jahren Verheiratet
am 21.3.2010 ist an meiner R1200ST bei ca.70km/h die Einarmschwing gebrochen und sitze seit dem um Rollstuhl weil ich ab dem 3ten Brustwirbel gelämt bin!
Habe im Jahr 20 000 bis 25 000km auf dem Motorrad verbracht das meiste in den Alpen italiens, Österreich, Schweiz!
Hatte und habe immernoch, zur Unfallzeit eine Harley Springer diese R1200ST und eine Bimota DB2.
Zur Zeit, also schon 2011 fahre ich wieder Motorrad, eine Harley Roudking mit Beiwagen, selbst Behindertengerecht umgebaut.
https://www.youtube.com/watch?v=mwZ97IREbFA
Google; Ergo Mutmacher Harley
schau dir den Film über mich an.
Die Werkstatt steht jetzt und ich baue Motorräder Behindertengerecht um.
Was möchtest du noch wissen ?
Kannst auch mal vorbeikommen Gerichtsakten lesen!
Habe nix zu verbergen, einfach fragen!
Grüße an Alle und Bernd
Woher kommt das denn? Der Fahrzeugbau ist doch nach wie vor überhaupt kein gesetzlich geregelter Bereich. Jeder Heiopei kann ein Fahrzeug bauen und zulassen. Er muss nur die Typprüfung beim TÜV überwinden. Dafür brauchst Du nicht einmal ein Werkstoffprüfzeugnis, da alles noch auf Altvätersitte per Belastungstest (Bis auf die Abgastests) geprüft wird.Hallo Rolf,
zunächst mal tut es mir aufrichtig leid, was Dir passiert ist. Ich habe aber größten Respekt vor Dir wie Du mit Deinem Schicksal umgehst.
Ich möchte auch ein paar Anmerkungen zu dem Thema machen.
Zu aller erst ist die gebrochene Einarmschwinge ein Fahrwerksteil und somit ein Sicherheitsbauteil an einem Fahrzeug.
D.h. für den Hersteller gelten besondere Vorschriften wie auch bei Felgen, Bremsen, Bremszylindern etc. Hierzu gehört, daß alle Prozeß relevanten Prüfdokumente, Prozeßparameter, chemische Analysen des Werkstoffes sowie die Dokumentation der durchgeführten Bauteilprüfung (z.B. Röntgenprüfung inkl. Name des Prüfers für jedes Gußteil mit persönlicher Freigabe Kennzeichnung am Gußteil) 10 Jahre sicher verschlossen aufbewahrt werden müssen.
Woher kommt das denn? Der Fahrzeugbau ist doch nach wie vor überhaupt kein gesetzlich geregelter Bereich. Jeder Heiopei kann ein Fahrzeug bauen und zulassen. Er muss nur die Typprüfung beim TÜV überwinden. Dafür brauchst Du nicht einmal ein Werkstoffprüfzeugnis, da alles noch auf Altvätersitte per Belastungstest (Bis auf die Abgastests) geprüft wird.
Es wäre schön, wenn es so wäre, wie Du es darstellst. Das ist aber nicht die Realität.
Wenn Werkstofftests 10Jahre aufbewahrt werden, ist das vielleicht Vorgabe des Herstellers, aber müssen muss er es im Fahrzeugbau nicht.
Gruß,
maxquer
Tut mir leid, aber das ist absoluter Quatsch. Glauben heißt nicht wissen. Natürlich bin ich als gewissenhafter Hersteller dahinter her die entsprechenden Nachweise zu haben, um mir im Fall des Falles den Rücken frei zu halten, aber ich muss es im nicht gesetzlich geregelten Bereich nicht.Hallo Maxquer,
also ich weiß ja nicht wieviele Heiopeis Du kennst, die Fahrzeuge bauen, aber schau Dir einfach mal eine ABE für eine Zubehöralufelge an. Dann weißt Du welcher Aufwand dahintersteckt bis die für den Strassenverkehr zugelassen wird.
Der Hersteller muß dann garantieren, daß alle Felgen die er produziert und in Verkehr bringt, der geprüften und freigegebenen entsprechen. Kommt es zu einem Schaden muß er nachweisen können, daß er nichts versäumt hat.
Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren bei Sicherheitsteilen ist so, ob Du's glaubst oder nicht.
Dies gilt z.B. nicht für Motorblöcke, Kolben, Einspritzpumpen etc.pp weil da bei einem Ausfall nicht Leib und Leben in Gefahr ist.
Meiner Meinung nach gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Fahrzeug bauen und selbst nutzen oder bauen und durch Verkauf in den Verkehr bringen.
Gruß
HG