Öl zur Inspektion mitbringen?

Diskutiere Öl zur Inspektion mitbringen? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich finde da auf die Schnelle nichts. Nur für PKW ->...
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Da musst du einfach in die Garantiebedingungen Deines Herstellers schauen.

Und ich sage das noch ein drittes Mal in diesem Beitrag:
Das ist nicht zu verwechseln mit der gesetzlichen Gewährleistung wegen eines Sachmangels.
Ich finde da auf die Schnelle nichts.
Nur für PKW -> https://www.bmw.de/content/dam/bmw/...chuere_Lesemuster.pdf.asset.1613634470875.pdf
Pflichten.JPG

Wenn du mit deiner Aussage so sicher bist, was das Öl betrifft, hilf doch mal nach und liefere die Quelle. :)
Dahergesagt ist ja Vieles, meine Wekstatt hat jedenfalls noch nie den Hinweis erbracht, dass sie bestimmte Leitungen nicht erfüllen,
wenn Öl mitgebracht wird. Bedingung: verschlossenes Originalgebinde.
 
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Gast 5187

Gast
Aber was wären denn dann die Auswirkungen was würde BMW dann z.B. nicht übernehmen wenn ich von Anfang an mein eigenes Öl mitbringe ?

Also wie schon geschrieben ist dies abhängig von den konkreten Garantiebedingungen bei BMW.

Theoretisch könnten die Unterschiede zur gesetzlichen, zweijährigen Gewährleistung sein:

Übernahme von Maßnahmen die über die Sachmängelhaftung hinausgehen.
Verzicht auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten.
Bereitstellung von Mobilitätsmaßnahmen.

Sollte die Garantie einen längeren Zeitraum als die zwei Jahre Gewährleistung umfassen, bist du danach vollständig darauf angewiesen, die Garantiebedingungen peinlich genau eingehalten zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du nur noch auf Kulanz hoffen, hast allerdings keine Ansprüche mehr aus der zugesicherten Garantie.
 
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Die Pflichten sollten ja in der BA stehen
Inhaltsverzeichnis - BMW R1200GS Betriebsanleitung [Seite 4] | ManualsLib

Nur wo?
Also wie schon geschrieben ist dies abhängig von den konkreten Garantiebedingungen bei BMW.

Sollte die Garantie einen längeren Zeitraum als die zwei Jahre Gewährleistung umfassen, bist du danach vollständig darauf angewiesen, die Garantiebedingungen peinlich genau eingehalten zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du nur noch auf Kulanz hoffen, hast allerdings keine Ansprüche mehr aus der zugesicherten Garantie.
Bitte nochmals um eine Quelle, wo dies expliziet definiert ist :)
 
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Gast 5187

Gast
Wenn du mit deiner Aussage so sicher bist, was das Öl betrifft, hilf doch mal nach und liefere die Quelle. :)
An welcher Stelle war ich mir sicher, dass dies in den Garantiebedingungen bei BMW so steht?
Die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern sehr unterschiedlich und teilweise sehr ins Detail gehend. Das liest sich nur kaum jemand wirklich durch.

Ebenso unterschiedlich ist das Kulanzverhalten verschiedene Hersteller. Da war BMW nach meinem Eindruck bisher aber immer sehr entgegenkommend.

Ich habe hingegen von einem Motorschaden bei einem anderen Hersteller (PKW) gelesen, da blieb der gesamte Aufwand beim Kunden hängen, weil er die letzte notwendige Inspektion um 1000 km überschritten hatte.
 
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Gast29174

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Das erklärt jetzt noch nicht so ganz meine Frage. Es geht ja hier um das Motoröl.
Betrifft es dann auch nur Gewährleistungen die mit dem Motoröl zu tun haben - also dem Motor ?
 
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überschreiten einer Inspektion
An welcher Stelle war ich mir sicher, dass dies in den Garantiebedingungen bei BMW so steht?
Die Garantiebedingungen sind bei vielen Herstellern sehr unterschiedlich und teilweise sehr ins Detail gehend. Das liest sich nur kaum jemand wirklich durch.

Ebenso unterschiedlich ist das Kulanzverhalten verschiedene Hersteller. Da war BMW nach meinem Eindruck bisher aber immer sehr entgegenkommend.

Ich habe hingegen von einem Motorschaden bei einem anderen Hersteller (PKW) gelesen, da blieb der gesamte Aufwand beim Kunden hängen, weil er die letzte notwendige Inspektion um 1000 km überschritten hatte.
ist etwas anderes, als das richtige Öl bereitstellen,
zudem klang dein mehrfacher Hinweis recht sicher, daher meine Frage nach der Quelle

In der BA finde ich Folgendes:
BA Service.JPG

Der Service soll sachgerecht ausgeführt werden und alle vorgesehenen Arbeiten dazu.

Mehr kann ich daraus nicht ableiten.

Ich würde gerne einen offiziellen Satz von BMW dazu lesen.
Nur wo?
Kaufvertrag, BA, Kleingedrucktes auf der Rechnung? Auftragserstellung?

Wenn dieser Punkt - bringt ja auch Geld für die Werkstatt - so elementar für die Garantie/ Gewwährleistung ist, sollte der doch auch
leicht zu finden sein. :)
 
Klausmong

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Ich kann mir gut vorstellen, das ein selbst mitgebrachtes Öl, das keine Freigaben von BMW hat, bei einem Motorschaden als Grund für Streitereien dient.
Wie die am Ende ausgehen weiß Niemand vorher.
Aber sie sind ein sehr guter Ansatzpunkt für einen Juristen, um da mal mit einem Grinser die Hände zu heben.

Was ich bei der Diskussion vermisse:
Der Treadstarter muß in einem Jahr den Service machen und wir diskutieren hier seitenweise über die Konsequenzen.

Warum kann man nicht hergehen und dort einfach mal fragen ob es ein Problem ist oder wie die Werkstatt das sieht?
Wäre viel einfacher.
Denn selbst wenn wir uns heri einig sind wie das laufen muß oder könnte, so sagt das noch lange nichts, wie die Werkstatt damit umgeht.

Und ja, auch wenn sie anscheinend beigestelllte Waren mit verarbeiten müßen, aber was ist, wenn man dann einen Termin "leider" erst in 3 Monaten bekommt weil man so ausgelastet ist ?
Und dafür wegen Überschreitung der KM bis zum Kundendienst nicht mehr fahren kann?
Dann hat man ja richtig viel gespart.
 
QVIENNA

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Was ich bei der Diskussion vermisse:
Der Treadstarter muß in einem Jahr den Service machen und wir diskutieren hier seitenweise über die Konsequenzen.

Warum kann man nicht hergehen und dort einfach mal fragen ob es ein Problem ist oder wie die Werkstatt das sieht?
Wäre viel einfacher.
Der TE hat irgendwo geschrieben, es kann nicht schaden, mehrere Meinungen einzuholen...
Klar, wenn ich ein medizinisches Problem habe, befrage ich ja vorher auch das Internet (kann nie schaden, mehrere...), bevor ich zum Arzt gehe 🙈🙈🙈
Manchen Leuten ist nicht zu helfen und wir diskutieren da auch noch seitenlang im Kreis.
 
Klausmong

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Klar, es muss immer ursächlich für den Schaden sein.
Genau, und wenn es blöde läuft, klären das erst Gerichte und Sachverständige.
Und dann hat man wirklich viel gespart.
Man könnte auch "do it yourself" auf den Anwalt verzichten und das selbst erledigen, ist auch billiger 😎
 
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Gast 5187

Gast
Ich kann mir gut vorstellen, das ein selbst mitgebrachtes Öl, das keine Freigaben von BMW hat, bei einem Motorschaden als Grund für Streitereien dient.
Eingefülltes Öl mit falschen Spezifikationen führt im Fall eines Falles mit Sicherheit zu Ärger (sofern eine mögliche Ursächlichkeit im Raum steht).
Interessanter Gedanke dabei wäre nun, inwieweit die wartende Werkstatt ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist, wenn sie sich einfach darauf verlässt, dass der Kunde das richtige Öl bereitgestellt hat und sie dieses eingefüllt haben.
 
Klausmong

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Eingefülltes Öl mit falschen Spezifikationen führt im Fall eines Falles mit Sicherheit zu Ärger (sofern eine mögliche Ursächlichkeit im Raum steht).
Interessanter Gedanke dabei wäre nun, inwieweit die wartende Werkstatt ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist, wenn sie sich einfach darauf verlässt, dass der Kunde das richtige Öl bereitgestellt hat und sie dieses eingefüllt haben.
Wie gesagt, dann sind Gerichte und Sachverständige am Zug.

Wer am Ende recht hat weiß man nicht.
Was man aber weiß, die Kosten für den Streit übersteigen das hundertfache dessen, was man sich gespart hat.
 
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Gast 42492

Gast
Hallo, die erste Inspektion habe ich hinter mir und nächstes Jahr im Mai folgt die Zweite. Hat jemand von euch das eigene Öl mal zur Inspektion mitgebracht? Preislich liegen ja Welten dazwischen ....ich habe mal gelesen,das einige Werkstätten sich darauf einlassen und dann halt eine etwas höhere Entsorgungsgebühr nehmen. Welche Alternative gäbe es dann zum BMW Öl und welches wird auch anerkannt ? Hat schon jemand das mal bei Stüdemann praktiziert?
VG
Also ich denke, dass BMW eher als Wirtschaftsunternehmen zu Sehen ist, als ein "Erfüllungsgehilfe" für billige Inspektionen.
Allein an Sowas zu denken, finde ich schon lustig.:cool:
 
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Gast 5187

Gast
Das fängt dann schon bei der Frage des Auftrags an. ;)

War der Auftrag Einfüllen eines mitgebrachten Motoren- oder Getriebeöls?
Oder war der Auftrag Durchführung einer Inspektion nach Herstellerangaben?
 
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Gast 31894

Gast
Bei meinem :) kommt "Fassware" rein, und gut ist´s.
Preislich knapp über Louise 4 l, brauch aber nur 3,6 l, Keine Sauerei, keine Entsorgung, alles Paletti!
 
Q4me

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152 Beiträge...und nix ist klar...ausser das die Glaskugel" derzeit in der Wartung ist und eine "glasklare" Aussage somit unmöglich.
Ausserdem ist die Eingangsfrage m. E bei der betreffenden Werkstatt besser aufgehoben...aber dann bekommt man ja eine klare Aussage!!

Das ist so wie mit der Frage von 10 Kumpels: Wie ist Deine Frau im Bett??

Antwort: Die einen sagen so...die anderen so!
 
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Eingefülltes Öl mit falschen Spezifikationen führt im Fall eines Falles mit Sicherheit zu Ärger (sofern eine mögliche Ursächlichkeit im Raum steht).
Interessanter Gedanke dabei wäre nun, inwieweit die wartende Werkstatt ihren Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen ist, wenn sie sich einfach darauf verlässt, dass der Kunde das richtige Öl bereitgestellt hat und sie dieses eingefüllt haben.
Das steht doch gar nicht zur Debatte.
Es ging immer um das korrekte Öl, dass die Freigabe durch BMW erfüllt
 
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Gast 5187

Gast
Stimmt, daher hatte ich ja auch geschrieben dass dies mit Sicherheit zu Ärger führt.

Sorgenfreiheit

Hat mal jemand die konkreten vollständigen Garantiebedingungen von BMW Motorrad zur Hand?
Dann muss man nicht Vermuten, sondern kann unmittelbar nachschauen.
 
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152 Beiträge...und nix ist klar...ausser das die Glaskugel" derzeit in der Wartung ist und eine "glasklare" Aussage somit unmöglich.
Ausserdem ist die Eingangsfrage m. E bei der betreffenden Werkstatt besser aufgehoben...aber dann bekommt man ja eine klare Aussage!!

Das ist so wie mit der Frage von 10 Kumpels: Wie ist Deine Frau im Bett??

Antwort: Die einen sagen so...die anderen so!
Auch dein Beitrag ist wenig aussagekräftig.
Hier wurde die Aussage gemacht, das die Garantie Bedingungen eine Vorgabe machen - ohne den Nachweis zur Überprüfung zu bringen.

Die Fragen des TE wurden bereits beantwortet - bis darauf, ob es in seinem Betrieb möglich ist....
 
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