Ich denke da liegst Du falsch. Wenn man sich die Typ Bezeihnung K50/51 über die Baujahre anschaut, dann fällt auf das sie bis zur Einführung des Wasserboxers zurück geht. Das legt den Schluss nahe (und klingt im Nachgang auch vollkommen Logisch), das BMW "einmal" eine volle Holologation durchgezogen hat, und danach nur noch "nach" Homologiert hat. Spart extreme Kosten und macht extrem Flexibel. Die Möglichkeit sowohl Speichen als auch Gussfelgen zu benutzen unterstützt diese Annahme. Also ist eine K50/51 bereits für H7 Licht Homologiert und man dieses ohne Probleme anbauen oder LED nachrüsten....
Da bin ich mir nicht so sicher...
Denken wir doch einfach mal an die "Umrüstung" der Bremse von Hayes zurück auf Brembo.
Da war es auch strittig ob die Brembos eingetragen werden müssen. Wenn ich mich nicht irre, hieß es nachher "Eintragung ist nötig".
Da die LC schon lange Serie über einen LED Scheinwerfer verfügt, und die 1250er ja auch nur noch damit vorgestellt wurde, in Erweiterung mit Lichtpaket und Kurvenscheinwerfer, liegt es nahe, dass H7 nicht mehr im Mustergutachten inbegriffen ist.
Das wäre zumindest für mich Punkte, die abgesichert sein müssen. Ebenso eine "kostenneutrale" Nachrüstung des LED Scheinwerfers in der bestellten (bestellbaren) Variante.
(Wie läuft eigentlich die Nachrüstung der Audio Geschichte bei der RT?)
Letzen Endes sehe ich BMW da in der Pflicht Transparenz in die Diskussion zu bringen. Ebenso wie verbindliche Zusagen zu schaffen.
Auf jeden Fall wünsche ich allen Interessenten/Bestellern problemlose Lieferung der Wunschmotorräder in akzeptabler Zeitspannne!