Grundsteuerreform - Doch nur eine versteckte Steuererhöhung?

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Coool

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Heute hab ich meinen neuen Grundsteuer-Bescheid bekommen - in Ludwigshafen am Rhein.
Jetzt zahl ich dann in 2025 ca 12 Euro weniger im Monat. Is natürlich immer noch zuviel. Besonders wenn ich dran denke, dass ich euch Großkapitalisten die ganzen Jahre mit durchgezogen habe. 😋
 
sigmali

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R 1250 GS, EZ 03/2020
Für diejenigen, die nicht in B-W leben, hier ein interessanter Artikel, der die Problematik in unserem Bundesland beschreibt. Demnach gibt es Meinungen, dass dieses Modell ebenfalls verfassungswidrig ist. Ich hatte deshalb auf Anraten meiner Steuerberaterin bereits Einspruch erhoben, als mir Grundsteuermessbescheid und Grundsteuerwertbescheid zugesandt wurden (die endgültige Steuerforderung ergab sich ja erst jetzt, nachdem die Stadt den Hebesatz festgelegt hat).

Den vor 3 Tagen erhaltenen Steuerbescheid habe ich der Steuerberaterin zugesandt und gefragt, ob noch was zu tun ist. Sinngemäß schrieb sie: da ich bereits letztes Jahr Einspruch erhoben habe, muss ich nichts mehr tun: lediglich abwarten/hoffen (dass das B-W-System als verfassungswidrig eingestuft wird) und solange (zähneknirschend) zahlen.


14 000 statt 433 Euro
 
TuWiels

TuWiels

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Der Ausgangspunkt des BVG-Urteils war die Schaffung einer größeren Steuergerechtigkeit.
An diesem Maßstab sind die Umsetzungen der Politik in den Bundesländern zu messen, und geben sie ein aus meiner Sicht ziemlich jämmerliches Bild ab. Dass die Aufgabe möglicherweise in unserem föderalen und (glücklicherweise) liberalem System unerfüllbar ist, ändert daran wenig - es hätte noch sehr viel schlimmer kommen können.

Steueraufkommenneutralität
Die Bundesländer haben ihre Kommunen aufgefordert, die Hebesätze so zu gestalten, dass nicht mehr Grundsteuereinnahmen erzielt werden. Eine Forderung, kein Gesetz. Da sich keine Kommune in Zeiten erhöhten Aufgabenumfangs und steigender Preise einen Verzicht auf Einnahmen erlauben kann (und oft auch nicht darf), war Aufkommensteuerneutralität von vornherein illusorisch.
Die meisten Kommunen scheinen sich mehr oder weniger an die Forderung gehalten zu haben; in Frankfurt bis auf die zweite Nachkommastelle. In der hessischen Kommune, in der wir leben, wurde zwar der Hebesatz angehoben. Aber da der Messbetrag vergleichsweise niedrig und der Hebesatz ebenfalls nicht in schwindelnden Höhen angesetzt ist, sind die Mehrkosten marginal.
Dennoch: das Ziel Aufkommensneutralität wurde verfehlt.

Steuergerechtigkeit
Es ist durchaus sinnvoll, den einzelnen Ländern die konkrete Ausgestaltung zu überlassen; ein Flächenstaat ist anders zu behandeln als ein Stadtstaat. Trotzdem führt die unterschiedliche Bewertung automatisch zu Unterschieden, und die sind nicht unerheblich: Ob nur die Fläche, nur die Bebauung, eine Kombination oder auch noch die Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse sowohl des Grundstücks als auch der Immobilien Eingang in die Berechnung findet, macht einen Riesenunterschied (und nicht nur -aufwand).
Das Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Ländern hat offenbar keinerlei Rolle gespielt. Das muss sich die Politik durchaus vorwerfen lassen.

Ein Vergleich
Der Steuerbetrag der energetisch und auch sonst sanierungsbedürftigen Eigentumswohnung meiner Eltern im Mehrfamilienhaus am Frankfurter Stadtrand hat sich vervierfacht. Die Gründe sind klar: Einerseits der Wertanstieg (Messbetrag) und andererseits die Verschiebung des Wertes vom Zentrum (zum Zeitpunkt der letzten Werterfassung) zum Stadtrand hin (Hebesatz). Der absolute Betrag ist, obwohl der Hebesatz mit 855% nicht gerade niedrig ist, im Grunde in Ordnung (wenn man die Grundsteuer isoliert betrachtet und keine Vergleiche anstellt).
In unserem Haus auf dem Land (dreifache Wohnfläche, riesiger Garten, energetisch saniert - und leider nicht unser Eigentum) ist der Messbetrag nur leicht gestiegen. Der Hebesatz musste von der klammen Kommune erhöht werden, ist aber mit 395% nicht exorbitant. Der Grund: Die Bodenpreise sind nicht wie in den Städten stark gestiegen, und eine stärkere Anhebung des Hebesatzes wäre vermutlich nicht durchsetzbar gewesen, ohne erheblich an Gewerbesteuereinnahmen zu verlieren. Anders als in Großstadtkommunen mit eher begrenztem Flächenangebot stehen ländliche Kommunen vermutlich stärker im Wettbewerb zueinander. Und wo keine "natürlichen Kartelle" bestehen, hält der Wettbewerb die Grundsteuer niedrig.

Wenn ich jetzt die absoluten Steuerbeträge miteinander vergleiche, stelle ich fest, dass der Frankfurter Quadratmeter mit dem 60-fachen des Dorf-Quadratmeters belastet wird.
Das kann ich beim besten Willen nicht mehr als gerecht ansehen.

Zwar ist der absolute Betrag auf dem Land lächerlich gering (wie ja auch andere Beispiele hier zeigen), aber wenn ich beispielsweise die Miethöhen von Stadt und Land vergleiche, klaffen diese ja auch nicht um mehr als eine Größenordnung auseinander, und auch die vermeintlich höhere Lebensqualität durch kulturelle und andere Leistungen der Kommune geben das nach meinem Eindruck nach nicht her. Also: Grundsteuer A auf dem Land ebenfalls kräftig rauf und alles ist gut?

Das Ganze relativiert sich wieder dadurch, dass neben der Grundsteuer auch noch Gebühren anfallen. Und da werden wir kräftig am Neubau der Kläranlage über Wasser und Abwassergebühren beteiligt; auch auf die Forderung nach dem Anlieger-Obulus für die kürzlich erfolgte Sanierung der Straße warten wir noch. Da werden die Kosten auf dem Land weniger gut geglättet wie in der Stadt, in der sich die Kosten auf viel mehr Personen verteilen.

Es ist aber auch eher das Gesamtbild, das ein Unbehagen mit der Reform erzeugt - das Gefühl, dass bei immer mehr steigenden Forderungen und Pflichten immer weniger Nachvollziehbares herauskommt. Dass im Gegenteil geradezu eine Arbeitsverweigerung angesichts der Herausforderungen besteht. Was aber sicher nicht "der Politik" allein anzulasten ist.

Da halte ich die Grundsteuerreform im Großen und Ganzen noch geradezu für gelungen. Eine versteckte Steuererhöhung sehe ich jedenfalls nicht. Aber den Anlass, handwerklich noch deutlich zulegen zu müssen.
 
Dangermouse

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Für diejenigen, die nicht in B-W leben, hier ein interessanter Artikel,

14 000 statt 433 Euro
Ganz so schlimm kam es in dem konkreten Fall dann doch nicht: Es wurden am Ende dann 5.000 Euro statt 14.000. Das ist immer noch viel Geld, der Grundstückswert (2.500 m2 in Freiburg) ist aber auch bei über 2,5 Millionen Euro angesetzt.
Gegen diese Bewertung hat der Eigentümer nun geklagt - wenn er Recht bekommt, muss er wahrscheinlich weniger zahlen: Neue Grundsteuer für Hausbesitzer: So teuer könnte sie wirklich werden
 
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westi677

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Mir erschließt sich nicht, was die Hinterbliebenenrente bzw. Witwenrente mit der Grundsteuerreform zu tun hat.
Ganz einfach.
Es wurde eine Behauptung aufgestellt bzgl. Rentnern und Grundsteuer und das wurde mehrfach richtig gestellt.
Manche wollen es aber immer noch nicht verstehen.
Aber korrekt, zurück zum Thema…
 
Pepsi

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Das Ganze relativiert sich wieder dadurch, dass neben der Grundsteuer auch noch Gebühren anfallen. Und da werden wir kräftig am Neubau der Kläranlage über Wasser und Abwassergebühren beteiligt; auch auf die Forderung nach dem Anlieger-Obulus für die kürzlich erfolgte Sanierung der Straße warten wir noch. Da werden die Kosten auf dem Land weniger gut geglättet wie in der Stadt, in der sich die Kosten auf viel mehr Personen verteilen.
Da stellt sich mir zwangsläufig die Frage wie gut das System ist. Selbes Problem hier, die Gemeinde stellt sich für viele Millionen ein neues Rathaus hin, die eigene Wasserversorgung sowie Müllentsorgung ist hoffnungslos überteuert da zu wenig Teilnehmer usw. usw. meine Gemeinde ist 8km von der Landeshaupstadt entfernt deren Infrastruktur und Verwaltungsapparat die paar Menneken locker mit abfrühstücken könnte... dieses Ganze inneffiziente kleinklein ist genauso sinnvoll und wirtschaftlich wie knapp 100 GKV in Deutschland.
 
KlausB

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Bei den Abgaben, die nicht subventioniert werden dürfen, führt eine Investition oder eine Abnahme an Abnehmern automatisch zu erheblich steigenden Kosten. Die Kosten für Wasser und Abwasser müssen an die Nutzer direkt weitergegeben werden. Wird eine Kläranlage gebaut, dann müssen gemäß gesetzlicher Vorgabe diese Kosten direkt an die Nutzer durch Erhöhung der Wasserpreise weitergegeben werden. Eine Quersubventionierung ist hier untersagt.
Bei uns wird seit Jahrzehnten das Wasser über eine Abwasserenthärtungsanlage bis auf deutsche Härte um die 10 entkalkt. Mangels Ersatzteile ist ein Weiterbetrieb nicht anzuraten, weil bei einem Defekt plötzlich Wasser mit einer Härte über 30 zur Verfügung gestellt werden muss. Die nun geplante Umkehrosmose-Anlage mag zwar eine "bessere" Qualität bringen, wird aber die Wasserpreise auch um ca. 1 Euro/m³ auf Jahre hinaus verteuern. Wer seinen Garten bewässern muss, ist dann sicherlich weit weniger zufrieden, der wäre auch mit dem kalkigen Wasser zufrieden.

So ist das nun mal mit Leistungen, die für viele zentral bereit gestellt werden. Das ist mir aber immer noch lieber als in einem Gebiet zu leben, in dem ich Kanister zu einer Wasserstelle und zurück schleppen muss.

Zurück zur Grundsteuer: Oben wurde das Beispiel beschrieben, dass ein unbebautes Grundstück mit 2,5 Mio Euro bewertet wurde, was im Vergleich zur alten Grundsteuer zu einem signifikanten Anstieg geführt hat. Ich persönlich finde das richtig. Wer erschlossenen Grund und Boden einfach liegen lässt, das Objekt nicht an Bauwillige verkauft und auch nicht selbst baut, der zwingt Kommunen, kostbare Baulücken zu akzeptieren und neue Flächen für Bebauung auszuweisen. Gleichzeitig müssen diejenigen, die ihr Geld in Fonds angelegt haben und diese Anlage für 15 Jahre unangetastet lassen, Vorabsteuer bezahlen. Entweder sie haben das Geld oder Sie müssen Fondanteile verkaufen. Für Fondsanteile über 2,5 Mio€ fällt für 2024 eine zu versteuernde Summe (Vorabpauschale) bei Aktienfonds von 28.052 Euro an. Also wird 7013 Euro Kapitalertragsteuer fällig.

Wer es sich leisten kann, ein Grundstück im Wert von 2,5 Mio€ einfach so rumliegen zu lassen, der kann sich sicherlich auch die entsprechende Grundsteuer leisten, die im Vergleich zur Besteuerung der nicht verkauften, sondern gehaltenen Fondsanteile analog aussieht.

Insgesamt missfällt mir auch, dass zwar der Grundsteuermessbetrag im Mittel fairer geworden ist, dass aber aufgrund der Gestaltungsmöglichkeiten trotzdem sehr viele neuen Ungerechtigkeiten über die Länder hinweg entstanden sind. Ein schmaler Streifen Grundstück in der Nachbarschaft, der mit einem Wohngebäude aufgrund der schmalen Breite gar nicht bebaubar ist (außer bei beiderseitiger Grenzbebauung), wird trotzdem mit demselben Wert je m² angesetzt wie das daneben liegende bebaute Grundstück. Dass da bisher und künftig nur ein Garten drauf sein kann, interessiert niemand.

Meine Hoffnung ist, dass es noch zu Korrekturen kommen wird. Ein Verwandter hat ein Grundstück, welches über 2 Zonen geht. Es wurde komplett in die Zone für das Wohngebiet gesteckt, obwohl 40% im Bebauungsplan des benachbarten Gewerbegebietes liegen. Da das aber in der Flurkarte auch so amtlich ausgewiesen ist, hat sein rechtzeitiger Einspruch geholfen. Der Grundsteuermessbetrag wurde - obwohl das bei der Erhebung selbst gar nicht eingetragen werden konnte - nachträglich wegen des Einspruchs korrigiert. So etwas klappt also auch.

Gruß
Klaus
 
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Igi

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moin ,
heute ist mein Grundsteuerbescheid gekommen , der Hebesatz ist von 640 v.H auf 590 v.H gesenkt worden ...... jetzt zahle ich 140€ WENIGER in Jahr :daumen-hoch:
 
Jonny W.

Jonny W.

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Ich bin positiv überrascht, zahle für ein kleines Haus am Bremer Stadtrand jetzt € 40,- weniger im Jahr.
 
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JMK

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Wie gesagt, transparent sind die neuen Abgaben nicht, unsere Wohnung in Osnabrück ist von 150€/Jahr auf 105€/Jahr gefallen obwohl die Stadt den Hebesatz um 85% erhöht hat, allerdings ist der Messbetrag um 50% gesenkt worden und das für eine Wohnung im Zentrum.....egal, den Mieter wird es freuen.
 
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Hab jetzt auch die Bescheide bekommen:
Meine gewerblich genutzte Einheit, zu der 988/1000 vom Grundstück gehören wird 26 Euro teurer, die anderen 3 Einheiten ein paar Cent billiger.
Dafür kosten die 3500 qm im Industriegebiet jetzt 522.- € statt bisher 1470.-.
Bei beiden ist die maximal zulässige Fläche überbaut.

Für mich passt das, auch wenn ich mich damit schwer tue dass Grundstücke, wo Geld verdient wird, jetzt billiger sind. Wenn's aufkommensneutral ist bedeutet das ja dass jetzt in Wohngebieten (auch von anderen) mehr bezahlt werden muss.
 
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Ich muß wie oben geschrieben für meine Wohnung 26% mehr bezahlen.
Auch in Stuttgart werden Gewerbegrundstücke billiger, Wohngrundstücke deutlich teurer…
 
TuWiels

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Für mich passt das, auch wenn ich mich damit schwer tue dass Grundstücke, wo Geld verdient wird, jetzt billiger sind.
Das täuscht womöglich. Du zahlst ja noch Gewerbesteuer aus den Gewinnen. Gehts dem Unternehmen gut, gibts höhere Einnahmen. Wenn nicht, leidet die Kommune halt mit, was sich gerechter anfühlt. So aber kann sie sich noch den Standortvorteil "niedrige Grundsteuer" erhoffen. Man darf auch nicht vergessen, dass Unternehmen beweglicher sind als das Wohneigentum. Da ist die Benachteiligung der "unproduktiven" Privaten wieder logisch. Vielleicht etwas böse, aber so funktioniert Steuerlogik gerne.
 
Juergen_aus_H

Juergen_aus_H

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Wenn die Gemeinden erste Erfahrungen mit der neuen Grundsteuer und insbesondere mit ihrem Aufkommen im Jahre 2025 gemacht haben, werden sie sicherlich im Fall von geringeren Einnahmen im Vergleich zu 2024 die Grundsteuer ab 2026. über den Hebesatz nachjustieren.
 
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