FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL

Diskutiere FÜHRERSCHEINENTZUG NACH DIEBSTAHL im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Wenn Dir etwas gestohlen wird bzw. Du dies behauptest, dann muss man dies auch beweisen können. Im vorliegenden Fall ist der Beweis jener, dass...
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lederkombi

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Warum soll es so unwahrscheinlich sein, €500 dabei zu haben?
Gerade war Weihnachten und da hätte ich, wenn ich es nicht Zuhause rausgelegt hätte, ungefähr genauso viel Geld im Portemonnaie gehabt. Vor einem Besuch ins Hallenbad zu vergessen, die Bargeldmenge im Portemonnaie zu reduzieren, kann passieren.
Ich denke mal, dass der Bestohlene kein Problem haben wird, das glaubhaft zu machen.
Wenn Dir etwas gestohlen wird bzw. Du dies behauptest, dann muss man dies auch beweisen können. Im vorliegenden Fall ist der Beweis jener, dass der Dieb in flagranti erwischt wurde. Aber dass der Dieb 500€ gestohlen hat, wurde, soweit ich gelesen habe, nicht bewiesen. Der Dieb gab offenbar den Diebstahl von 20€ zu.

Es ist leider eine traurige Tatsache, dass Bestohlene jeweils gerne den gestohlenen Wert massiv erhöhen. Man frage dazu gerne die Versicherung seiner Wahl.

Ein Beschuldigter ist für seine Taten verantwortlich, trotzdem hat er jedoch immer noch die gleichen Rechte wie jeder andere!
 
Qurator

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Ich hab schon mal wen erwischt der mir was klauen wollte ( größer 1000 Euro )

da ich auch für mein Geld arbeiten muß war ich entsprechend sauer.
Polizei wurde nicht geholt, ich hatte aber etwas Angst das es der Verursacher dann macht.

Die Erziehungsmaßnahme war im Nachhinein betrachtet etwas übertrieben und hätte mir im Ernstfall eine größere Strafe gebracht als dem Dieb seine Aktion.

Ich finde auch mal sollte den Nicht hängen lassen.

Ich hab auch in jungen Jahren Blödsinn gemacht und mein Vater ließ mich damals hängen
Das hab ich Ihm bis zu seinem Tod nie verziehen und das hat auch unser Verhältnis geändert.

Und das wegen Blödsinn in jungen Jahren eine verbrecherlaufbahn vorgegeben ist halte ich für noch mehr Blödsinn.

Ich würde mich aber schon fragen was der Grund ist das ein 22Jähriger es notwendig hat einen Spind zu öffnen ob da Geld drinnen ist.
Das halte ich für die wichtigere Frage warum er das macht.

Stimmt:
aber Der Fragestellerin scheint ein eventuell drohender Führerscheinentzug wichtiger zu sein als die Umstände die zur Tat geführt haben!


Die Angaben sind spärlich!

Wie ist der Diebstahl bekannt/entdeckt geworden?

Ist er auf frischer Tat erwischt worden? Personalien aufgenommen worden? Diebesgut beim Täter gefunden?
Allem Anschein nach nicht!

Anhand von Videoaufzeichnung erkannt, Tag später vom Arbeitsplatz geholt?
Dann muss er den Behörden bekannt gewesen sein?
Oder die Tat fand in einem "Badebetrieb" statt in dem die Mitglieder registriert sind!
Was ist mit dem Spindschlüssel nach der Tat passiert?

Oder war alles nur ein FAKE? um ein Winterthema zu haben?
 
Gerlinde

Gerlinde

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Ihr konstruiert hier teilweise Nebenschauplätze. Nehmen wir doch mal nur die Fakten:

Es ist unbestritten ein Diebstahl. Der Diebstahl wird als "schwerer" Diebstahl angesehen, weil er aus einem verschlossenen Behältnis erfolgte.

Er ist 22 also fällt auch das möglicherweise sonst erweitert anwendbare Jugendstrafrecht weg.

Das Auto oder auch der Führerschein kann entzogen werden, wenn es als Tatwerkzeug angesehen wird. Hier kann man sich über den Begriff Tatwerkzeug streiten, bzw ob es für die Ausführung notwendig war. Ich sehe es hier für die Tat eher nicht als notwendig an.
(Ein Beispiel wo ein Auto unbestritten als Tatwerkzeug angesehen wird, sind die Kioskeinbrüche, wo rückwärts in die Tür gefahren wird und dann die Zigarettenstangen ausgeräumt werden.)

Den Rest macht der Richter und der entscheidet dann im Rahmen des Strafmasses.
 
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Gast10317

Gast
So ich will auch.

Erstens kenne ich den genauen Sachverhalt nicht, bzw. nur eine Seite.
Wenn ich das aber lese, wurde wohl ein Spindschlüssel (Entwendet ?) heisst gestohlen ? Mit diesem Schlüssel hat man dann einen Spind geöffnet und die Wertsachen (Entwendet) heisst auch wieder gestohlen. Das ganze geht aber schon Richtung geplant, oder komm ich einfach auf die Idee mal kurz einen Spind zu plündern ? Ich würde sagen da steckt schon ordentlich kriminelle Energie dahinter.
Ob jetzt 20 oder 500 Euro ist wohl egal, wenn 500 oder 1000 Euro drin gewesen wären, hätte er die wohl auch geklaut.
Über die Höhe des Betrages, gibt es hier eben auch nur wieder die Aussage von einer Seite. Das wird aber der Richter oder Staatsanwalt entscheiden müssen wem er da mehr glaubt.
Wäre ich der Vater würde ich den Kerl mal zur Brust nehmen, da ich aber auch hier die näheren Umstände nicht kenne und sollte das nicht das erste mal gewesen sein, würde ich auch sagen schau wie du aus der Scheiße wieder selber rauskommst. Hätte der Jung finanzielle Probleme oder hätte aus versehen irgendwas angestellt, erübrigt sich die Frage, da würde es von meiner Seite immer Hilfe geben.
Aber mit 22 ist dann auch mal Schluss mit Jugendstrafrecht und wenn man Erwachsen behandelt werden will sollte man sich auch so verhalten.
Das ganze wird aber bei einer Verhandlung geklärt und zum Glück nicht in irgendwelchen Foren
 
Andalusienfan

Andalusienfan

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Es ist leider eine traurige Tatsache, dass Bestohlene jeweils gerne den gestohlenen Wert massiv erhöhen. Man frage dazu gerne die Versicherung seiner Wahl.
!
Das ist richtig...da wird mittlerweile unter tatkräfitger Hilfe von Sachverständigen gepusht und versucht Kohle zu machen auf Deubel vom raus. :(
 
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Doug Piranha

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(…)

Das Auto oder auch der Führerschein kann entzogen werden, wenn es als Tatwerkzeug angesehen wird. (…)
Ein Richter kann im vorliegenden Fall (falls es zu einer Verurteilung kommt!) unabhängig davon, ob das Auto Tatwerkzeug war, ein Fahrverbot (das ist kein "Führerscheinentzug"!) als Strafe verhängen. Das ist viel wirkungsvoller, als beispielsweise "3 Monate Haft auf Bewährung" (die der Verurteilte ja nicht unmittelbar zu spüren bekommt...).
Bevor ich das jetzt selber ausformuliere, hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/f...-dem-strassenverkehr-zu-tun-haben_114420.html
oder hier:
https://www.haufe.de/recht/weitere-...tandsunabhaengige-nebenstrafe_204_408496.html
 
HausHH

HausHH

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Ein Beschuldigter ist für seine Taten verantwortlich, trotzdem hat er jedoch immer noch die gleichen Rechte wie jeder andere!
Genau, darf ich dem einen genauso glauben, dass ihm €500 gestohlen wurden, wie dem anderen, dass er €20 entwendet hat.
Darum ging es aber nicht. Manche hier haben den Eindruck erweckt oder die Meinung vertreten, dass niemand mit €500 herum läuft und daher per se nur den Wert nach oben treiben will.
Das kann man aber auch anders sehen, wie ich ausgeführt habe.
 
Andalusienfan

Andalusienfan

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So ich will auch.

Wenn ich das aber lese, wurde wohl ein Spindschlüssel (Entwendet ?) heisst gestohlen ? Mit diesem Schlüssel hat man dann einen Spind geöffnet und die Wertsachen (Entwendet) heisst auch wieder gestohlen. Das ganze geht aber schon Richtung geplant, oder komm ich einfach auf die Idee mal kurz einen Spind zu plündern ? Ich würde sagen da steckt schon ordentlich kriminelle Energie dahinter.
.

Nun seit mal nicht so streng....der Junge hat einen Schlüssel vom Spind gefunden. Er kam in Versuchung da nachzusehen statt den Schlüssel abzugeben. Mit 22 Jahren ist man nicht erwachsen. Vielleicht nach dem Strafrecht, nicht im Leben.
Manchen von euch hier möchte ich nicht als Richter haben.

Für manche Leute sind auch 20.- Euro viel Geld....Wenn es euer eigenes Kind ist, würdet ihr es wahrscheinlich anders sehen.( Hoffe ich)
 
G

Gast 5187

Gast
Nun seit mal nicht so streng....der Junge hat einen Schlüssel vom Spind gefunden. Er kam in Versuchung da nachzusehen statt den Schlüssel abzugeben.
Aber den Sachverhalt wollen wir noch im Auge behalten:

Er (22j)hat in Hallenbad einen Spindschlüssel entwendet und aus einer Geldbörse 20€ gestohlen.
Der Bestohlene behauptet jetzt es waren 500€drin.
Das ganze wurde natürlich mit der Ü Kamera aufgezeichnet.
Er wurde dann von der Polizei am Arbeitsplatz abgeholt und der üblichen Prozedur unterzogen.
 
Gerlinde

Gerlinde

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Vielleicht hilft es Euch, wenn ihr das als zwei verschiedene Rechtsverstöße seht.
Die Sache mit den vom Bestohlenen fälschlicherweise angegebenen 500 Euro ist ein Betrug und damit eine ganz andere Sache und das müßt Ihr von dem Straftatbestand des jungen Erwachsenen trennen.
 
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Doug Piranha

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Aber den Sachverhalt wollen wir noch im Auge behalten:
Ja, schon. Aber Du hast nicht den ganzen Thread aufmerksam gelesen.
Offenbar ist Dir entgangen, daß der Themenstarter den ursprünglich geschilderten Sachverhalt dahin gehend relativiert hat, daß der Beschuldigte den Schlüssel wohl nur gefunden hat, nicht aber diesen entwendet hat.

Aber Du bist hier nicht der Einzige, der nicht alles gelesen hat...
 
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Doug Piranha

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Und Gerlinde hat natürlich recht.
Die Behauptung, es seien 500 Euro und nicht nur 20 gewesen, hat nichts mit dem Eigentumsdelikt als solchem zu tun.

Die völlig unterschiedliche Bezifferung der Schadenssumme könnte aber den Hintergrund haben, die Beute als "geringwertig" oder eben von "erheblichem Wert" darzustellen - je nach Motivlage!
 
kraichgauq

kraichgauq

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Nur zum besseren Verständnis.
Der Schlüssel wurde nicht aus den Bademantel entnommen......
Er lag auf dem Boden.....
Ob das Rechtsrelevant ist weiß ich nicht?
Denke aber nicht!
Es ging mir hier am Anfang lediglich um das drohende Fahrverbot/Entzug.
Die angeblichen 500€ die entwendet wurden würde ich nicht auf mir sitzen lassen.
Ob die Höhe der Summe ausschlaggebend bei der urteilsfindung sind weiß ich auch nicht.
Auf jeden Fall ist der junge Mann fertig und mir tut er mittlerweile echt leid auch wenn das hier viele anders sehen.



Kraichgauer



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G

Gast 5187

Gast
Ja, schon. Aber Du hast nicht den ganzen Thread aufmerksam gelesen.
Offenbar ist Dir entgangen, daß der Themenstarter den ursprünglich geschilderten Sachverhalt dahin gehend relativiert hat, daß der Beschuldigte den Schlüssel wohl nur gefunden hat, nicht aber diesen entwendet hat.

Aber Du bist hier nicht der Einzige, der nicht alles gelesen hat...
In der Tat, das ist mir dann durchgerutscht und verändert die Motivationslage vermutlich wesentlich.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Ich denke bei dem jungen Mann wird die Lernkurve steil nach oben gehen und er wird für alle Zeiten geheilt sein. Aber apropos Führerscheinentzug: bei Drogendelikten (ohne Fahrzeug) kann die Behörde ebenfalls prüfen lassen, ob derjenige grundsätzlich geeignet sein kann, ein Fahrzeug zu führen.

Die Geschichte hier mit dem Führerschein hat ja der Polizist nur vom Stapel gelassen, um den Burschen einzuschüchtern und zu verängstigen, da man so leichter zu „Geständnissen“ kommt.
 
Qurator

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Lernkurve hoffentlich geht die nach oben!

Schlimm wird es wenn an seinem Arbeitsplatz bekannt wird weshalb ihn die Polizei abgeholt hat!

Wünsche ihm einen guten Anwalt und wenn es zur verhandlung kommt,einen umsichtigen Richter und Arbeitgeber!
 
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Totalisator

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Warum sollte mir ein Kleinkrimineller(?) sympathisch sein? Nur weil sein Vater einen Motorradfahrer kennt? Oh, Mann!
 
Ralsch

Ralsch

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Vorher R1200GS, aktuell BMW S1000RR, Kawa Z1000SX, KTM 690 SM
Immer dieses schwarz weiß denken!
Das wird halt in den Medien so propagiert.
Wenn ich so überlege wer alles seine Steuer "nicht so ganz korrekt" macht, bei Versicherungsschäden den Schaden "optimiert", aus Versehen zu viel herausgegebenes Geld nicht zurück gibt, im Büro mal etwas für den Eigengebrauch umwidmet etc. etc. etc. wird man schnell feststellen dass man sicherlich eine ganze Menge "Kleinkrimineller" kennt - oder sogar selbst ist!?
Mal ganz von denen abgesehen die das im großen Stil machen und aufgrund ihrer Position oder ihrer Möglichkeiten per Anwalt abwiegeln.
Gut ist es in keinem Fall, aber man muss auch die Kirche im Dorf lassen und abwägen zwischen einem verschärften "auf die Finger hauen" und einem zukunftszerstörenden Urteil.

Bis dann,

Ralf
 
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