Hat er mir erst jetzt gesagt.
Wenn das ein"unterschied"bedeutet dann sollte er umso mehr einen RA kontaktieren.
Kraichgauer
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Natürlich. Unbedingt einen Anwalt nehmen.
Da ist nämlich jede Menge Interpretationsspielraum.
Beispiel 1: Person A ist "klamm" und braucht dringend kurzfristig Geld. A beschließt daher, einen Spindschlüssel zu stehlen um mit diesem einen Spind zu öffnen, von dem er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annimmt, daß sich darin Geld oder Wertgegenstände befinden, die er an sich nehmen und sich rechtswidrig zueignen will und dieses schließlich auch tut. > Besonders schwerer Diebstahl.
Beispiel 2: Person B findet auf dem Boden der Schwimmhalle zufällig einen Schlüssel mit einer Nummer drauf. B fragt sich, ob das wohl ein Spindschlüssel sein könnte, wenn ja, ob ihn womöglich die Blondine, die sich im Wasser tummelt, verloren haben könnte und welche Farbe die von ihr dort eingeschlossene Wäsche hat... Die Neugier treibt ihn dazu, den Spind zu suchen und zu öffnen. Das Vorgefundene entspricht nicht seinen Erwartungen, enttäuscht will er gerade den Spind wieder abschließen, als aus einer Hosentasche 20 Euro heraus fallen, die er spontan, ohne das geplant zu haben, an sich nimmt...
Also ab zum Anwalt. Ich hoffe aber, daß der "Schnösel" in Zukunft ehrlich bleibt!