SQ18
...und schon wieder erwischt, ich bin so sch... alt und paranoid das ich praktisch immer mit Bargeld bezahle, sowas habe ich nicht in Betracht gezogen.Hmmm...SQ18..wo liegt der Unterschied..in der Zeit wo man mit "Karte" Zahlt...?
...und schon wieder erwischt, ich bin so sch... alt und paranoid das ich praktisch immer mit Bargeld bezahle, sowas habe ich nicht in Betracht gezogen.Hmmm...SQ18..wo liegt der Unterschied..in der Zeit wo man mit "Karte" Zahlt...?
Ach komm SQ 18...mach Dich nicht nass...bin auch schon 64 ig und habe definitiv immer zuviel Bargeld im Beutel...nicht weil ich zuviel davon habe..sondern weil ich auch immer gern Barzahle......und schon wieder erwischt, ich bin so sch... alt und paranoid das ich praktisch immer mit Bargeld bezahle, sowas habe ich nicht in Betracht gezogen.
Genau das wir das Gericht beurteilen und entscheiden...Also ich muss schon sagen - ein paar der vorhergehenden Postings finde ich, gelinde gesagt, bemerkenswert.
Als Ersttäter würde ich meinen Sohn auch nicht hängen lassen und nach einer entsprechenden Ansage, mit ihm gemeinsam nach einer Lösung suchen ... klar.
Aber mich würde doch schon interessieren, ob alle Nachsichts - und Ist-ja-nicht-so-schlimm-Kommentare genauso ausgefallen wären, wenn ihr den Täter mit SEINER Hand in EUREM Tankrucksack erwischt hättet, während ihr vom Kaffetrinken zurück zum Mopped kommt ...
Und noch etwas ... 22 Jahre !
Das ist ein Alter in dem normalerweise eine Ausbildung beendet ist. Unter Umständen sogar ein kurzes Studium. Schule ist schon was her. Der sollte schon einigermaßen im Leben stehen und den Unterschied zwischen "Meins" und "Deins" kennen.
Vorausgesetzt er hat eine altersentsprechende Entwicklung vorzuweisen.
Und ob da jetzt 20 oder 500 Euro drin waren, ist vom Vorsatz her völlig egal.
Oder glaubt irgendjemand, dass wenn 500 Euro drin gewesen wären, er 480 Euro zurückgelassen hätte ?!
Das es natürlich auch eine S.auerei ist, zu behaupten dass mehr Geld weggenommen wurde, als tatsächlich vorhanden war, steht völlig ausser Zweifel.
Genau!
Und darum werden die Jungs, die vor paar Jahren die 100 kg Goldmünze haben mitgehen lassen, auch gemäß Ihres Alters nach Jungenstrafrecht behandelt und werden mit Bewährung oder milden Haftstrafen davonkommen.
Weil mann muss für Dummejungenstreiche auch mal Verständnis zeigen. Schließlich steht der erzieherische Aspekt im Vordergrund.
Es gibt ihn also noch, den wahren SAMARITER kannst du eventuell der Einfachheit halber deine Adresse und deine Bankdaten inklusive PIN-Code hier einstellen ????..
Ich hätte nichts gemacht, nicht bei 500€ und schon gar nicht bei 20€. Hätte ich ihn erwischt, hätte ich ihn geschimpft, ansonsten nichts.
Der ganze Zirkus mit Polizei, möglicherweise Gerichtsverhandlung(en) usw. wegen der paar Kröten.
...danke, also kein Führerscheinentzug möglich "nur" bis max 6 Monate Fahrverbot.Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung: § 44 StGB Fahrverbot 1 - 6 Monate (nicht Entziehung der Fahrerlaubnis) als Nebenstrafe oder § 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn eine Straftat konkreten Anhalt für Verkehrsgefährdung gibt (näheres BGH 50,93).
Dann ist doch alles gut.Warum soll es so unwahrscheinlich sein, €500 dabei zu haben?
Gerade war Weihnachten und da hätte ich, wenn ich es nicht Zuhause rausgelegt hätte, ungefähr genauso viel Geld im Portemonnaie gehabt. Vor einem Besuch ins Hallenbad zu vergessen, die Bargeldmenge im Portemonnaie zu reduzieren, kann passieren.
Ich denke mal, dass der Bestohlene kein Problem haben wird, das glaubhaft zu machen.
Das denk ich schon.Warum soll es so unwahrscheinlich sein, €500 dabei zu haben?
Gerade war Weihnachten und da hätte ich, wenn ich es nicht Zuhause rausgelegt hätte, ungefähr genauso viel Geld im Portemonnaie gehabt. Vor einem Besuch ins Hallenbad zu vergessen, die Bargeldmenge im Portemonnaie zu reduzieren, kann passieren.
Ich denke mal, dass der Bestohlene kein Problem haben wird, das glaubhaft zu machen.
Dann ist's wohl nicht falsch, wenn er auf die Nase fällt.........Das denk ich schon.
Wir werden es aber wohl nie erfahren weil der Täter nach wie vor nicht bereit ist einen RA hinzuziehen.
In meinen Augen ein sehr großer Fehler
Kraichgauer
Gesendet von meinem LLD-L31 mit Tapatalk
Mach mir mittlerweile echt Sorgen....Dann ist's wohl nicht falsch, wenn er auf die Nase fällt.........
Die Frage lautete eher: "was würdet ihr machen, wenn ihr jemanden dabei ertappt, dass er die Finger gerade in eurem Tankrucksack hat?"Die Frage war, was würdet Ihr machen. Ich hätte nichts gemacht, weil der Aufwand für mich in keiner Relation zu 20 oder 500€ steht. Aber das kann jeder für sich entscheiden. Es ging nicht um die "moralische" Beurteilung.
Schock ist erst mal gut - dann ändert sich vermutlich auch was.Das abholen der Polizei am Arbeitsplatz hat wohl so etwas wie einen Schock bei ihm hinterlassen.
Nein, Max,Ob man mit 22Jahren nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird, entscheidet der Richter und nicht das Strafgesetzbuch. Wenn der Richter meint, dass es, abhängig von den Umständen, eine "Jugendsünde" ist, kann er auch nach Jugendstrafrecht richten.
Mit Vorstrafe meine ich die Eintragung ins Vorstrafenregister.
Gruß,
maxquer