Gerlinde
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Der "Führerscheinentzug" ist bei jemand, der mit Drogendelikten auffällt, nicht grundsätzlich als Nebenstrafe zu sehen und da muß man unterscheiden:...........Aber apropos Führerscheinentzug: bei Drogendelikten (ohne Fahrzeug) kann die Behörde ebenfalls prüfen lassen, ob derjenige grundsätzlich geeignet sein kann, ein Fahrzeug zu führen.
Ist derjenige unter Drogeneinfluß gefahren, dann wird er genauso (und nach dem gleichen Paragraphen) wie beim Fahren unter Alkohol bestraft.
Bei einem Drogendelikt, welches unabhängig von einer Fahrzeugnutzung steht, kann zB ein Gutachten zum Drogenkonsum erstellt werden. Ergibt sich dann, das ein regelmäßiger Konsum besteht, dann besteht eine Nichteignung und damit ist der Entzug darüber gerechtfertigt. Das ist dann aber wieder unabhängig vom eigentlichen Drogendelikt zu sehen.