Fahreignungsprüfung ab 70 Jahren

Diskutiere Fahreignungsprüfung ab 70 Jahren im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Meiner Meinung nach ist der ganze Prüfquatsch Ergebnis einer gezielten - und erfolgreichen - Lobbyarbeit der interessierten Verbände. Ich war das...
sampleman

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Meiner Meinung nach ist der ganze Prüfquatsch Ergebnis einer gezielten - und erfolgreichen - Lobbyarbeit der interessierten Verbände. Ich war das letzte Mal vor 18 Jahren an einer Fahrschule, als ich meinen Klasse A gemacht habe. Ich habe mich nur mittelmäßig geschickt angestellt und musste am Ende rund 1.500 Euro zahlen. Heute kosten Führerscheinprüfungen nicht selten über 4.000 Euro. Als ich 1980 meinen PKW-Führerschein machte, musste ich vier Fahrstunden auf einen Schaltwagen nachweisen, damit der Schein nicht nur für Automatik galt. Heute sind es zehn(!) Stunden. Der B196, mit dem es Pkw-Führerscheininhabern ermöglicht werden soll, leicht schnell und kostengünstig auch 125er fahren zu dürfen, kostet heute mit Nebengeräuschen (neuer Führerschein etc.) 1.000 Euro - von wegen kostengünstig!

Es muss doch niemand glauben, dass eine wie auch immer geartete Fahrereignungsprüfung in Deutschland unter 500 Euro zu haben wäre. 2013 schrieb die SZ, dass knapp 2 Millionen aller Autofahrer in Deutschland über 75 sind, rund 10 Millionen sind über 65 - also schätze ich mal, dass wir heute 7 Millionen Autofahrer in Deutschland haben, die über 70 sind. Nehmen wir mal an, eine solche Eignungsprüfung müsste alle zwei Jahre wiederholt werden, dann wären das pro Nase 250 Euro im Jahr, bei sieben Millionen Betroffenen sind das 1,75 Milliarden Euro im Jahr. 2022 zahlten alle deutschen Autoversicherer rund 26 Milliarden Euro an Leistungen für versicherte Schäden aus. Das bedeutet: Wenn eine so geplante Eignungsprüfung nicht mindestens 7 Prozent der Schadenssumme einspart, dann lohnt sie sich volkswirtschaftlich nicht. Die lohnt sich nur für die beteiligten Gutachter und Fahrschulen, die die Tests vornehmen - und sich dabei eine goldene Nase verdienen.

Übrigens langen die Versicherer ja schon lustig hin: Einige erhöhen bereits ab 65 Jahren die Versicherungsprämien, egal ob der Versicherte einen Unfall baut oder nicht.
 
sigmali

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Das erlebe ich als Fahrradfahrer ständig, die meisten verschätzen sich nicht nur um ein paar Zentimeter sondern können zwischen 50cm und 150cm bzw. 200cm nicht unterscheiden. Dabei absolut unabhängig von Alter, Geschlecht und sozialer Stellung....
Das war auch mein Gedanke. Zw. 1,50 m (Vorschrift) und einem Streifvorgang sind natürlich nicht nur wenige Zentimeter Differenz. Ob der hier beschriebene Vorgang Folge einer altersbedingten Einschränkung war, weiß ich nicht. Man müsste dessen weiteres Verhalten vor Ort wissen. Als "unfallbearbeitender Beamter" würde ich den Vorgang auf jeden Fall der Führerscheinbehörde melden, wenn kein plausbiler Grund genannt wurde. "Verschätzen" wäre eine Meldung wert.
 
Uli G.

Uli G.

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Halt um "wenige paar Zentimeter" verschätzt.

PP Ulm 3.7.24
Das ist kein grundsätzliches Problem des Alters, sondern eher eines der allgemeinen Rücksichtslosigkeit (und Missachtung der geltenden StVO :(). Wir haben hier in der Nähe den "Fuhrenkamp", eine Meile geradeaus, beschränkt auf 30km/h. In der einen Fahrtrichtung Pkw-Parkplätze rechts, links daneben ein roter Fahrstreifen für Radfahrer und daneben die Fahrbahn für Autos. Bei Gegenverkehr ist es rechtlich unmöglich, einen Radfahrer zu überholen, da man auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss, um 1.5m Abstand einhalten zu können. Ich höre gern :) die Hupkonzerte hinter mir, wenn ich in der Situation nicht am Radfahrer vorbei fahre, und ich erlebe immer wieder ungern, wenn ich der Gegenverkehr bin, wie irgendwelche Hirnis sich unbedingt zwischen mir und Radfahrern durchzwängen müssen :(.

Uli
 
P

Polly

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Meiner Meinung nach ist der ganze Prüfquatsch Ergebnis einer gezielten - und erfolgreichen - Lobbyarbeit der interessierten Verbände. Ich war das letzte Mal vor 18 Jahren an einer Fahrschule, als ich meinen Klasse A gemacht habe. Ich habe mich nur mittelmäßig geschickt angestellt und musste am Ende rund 1.500 Euro zahlen. Heute kosten Führerscheinprüfungen nicht selten über 4.000 Euro. Als ich 1980 meinen PKW-Führerschein machte, musste ich vier Fahrstunden auf einen Schaltwagen nachweisen, damit der Schein nicht nur für Automatik galt. Heute sind es zehn(!) Stunden. Der B196, mit dem es Pkw-Führerscheininhabern ermöglicht werden soll, leicht schnell und kostengünstig auch 125er fahren zu dürfen, kostet heute mit Nebengeräuschen (neuer Führerschein etc.) 1.000 Euro - von wegen kostengünstig!

Es muss doch niemand glauben, dass eine wie auch immer geartete Fahrereignungsprüfung in Deutschland unter 500 Euro zu haben wäre. 2013 schrieb die SZ, dass knapp 2 Millionen aller Autofahrer in Deutschland über 75 sind, rund 10 Millionen sind über 65 - also schätze ich mal, dass wir heute 7 Millionen Autofahrer in Deutschland haben, die über 70 sind. Nehmen wir mal an, eine solche Eignungsprüfung müsste alle zwei Jahre wiederholt werden, dann wären das pro Nase 250 Euro im Jahr, bei sieben Millionen Betroffenen sind das 1,75 Milliarden Euro im Jahr. 2022 zahlten alle deutschen Autoversicherer rund 26 Milliarden Euro an Leistungen für versicherte Schäden aus. Das bedeutet: Wenn eine so geplante Eignungsprüfung nicht mindestens 7 Prozent der Schadenssumme einspart, dann lohnt sie sich volkswirtschaftlich nicht. Die lohnt sich nur für die beteiligten Gutachter und Fahrschulen, die die Tests vornehmen - und sich dabei eine goldene Nase verdienen.

Übrigens langen die Versicherer ja schon lustig hin: Einige erhöhen bereits ab 65 Jahren die Versicherungsprämien, egal ob der Versicherte einen Unfall baut oder nicht.
Mit der gleichen Argumentation könnte man dann auch gleich die normale Führerscheinprüfung abschaffen.
Gut eine Mio Fahrschüler pro Jahr mal die von dir genannten 4000€ ergibt rund 5 Mrd €/a.
Solange die Schadenssumme nicht sehr deutlich ansteigt, könnte man es ja ein paar Jahre auf einen Versuch ankommen lassen -learning by doing. :wink:
 
KlausB

KlausB

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n der einen Fahrtrichtung Pkw-Parkplätze rechts, links daneben ein roter Fahrstreifen für Radfahrer und daneben die Fahrbahn für Autos. Bei Gegenverkehr ist es rechtlich unmöglich, einen Radfahrer zu überholen, da man auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss, um 1.5m Abstand einhalten zu können.
Rechtlich ist das Vorbeifahren an einem Fahrrad, welches sich auf einem Radfahrstreifen (z. B durch komplett roten Asphalt erkennbar) befindet, kein Überholen. Daher kann man auch ohne den entsprechenden Überholabstand gefordert in § 5 Abs. 4 S. 2 StVO bei Ausschluss von Gefährdung mit geringerem Abstand vorbeifahren. Sonst müsste man ja bei einem mit einem zur Fahrbahn über einen Bordstein abgetrennten schmalen Fahrradweg auch den Abstand von 1,5 m einhalten.
Anders sieht das bei einem Schutzstreifen aus, der z. B. durch entsprechende Linie einfach nur einen Teil der Fahrbahn abtrennt. Hier handelt es sich dann um Überholen im rechtlichen Sinne.

Gruß
Klaus
 
moubeli

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Fakt ist, wir leben in einer alternden Gesellschaft, sich daraus ergebende Probleme möchte jedoch niemand anfassen. Was den Verkehr hier auf dem Land betrifft, so sehe allein ich jeden Tag die gleichen fünf, sechs Senioren, die kaum in der Lage sind ihr Auto zu verlassen und dann gefühlte Ewigkeiten brauchen, um wackelig in den Edeka zu gelangen. ICH möchte nicht dabei sein, wenn einem von ebendiesen ein Kind in den engen Gassen vor's Auto springt - oder sonstwie eine blitzschnelle Reaktion gefordert ist. Mir fuhr schon mal einer über den Hubwagen... :facepalm: Andere fahren in Kuhanhänger...
Ich selbst habe die 60 schon überschritten, und dennoch schüttelt es mich, wenn in den nächsten Jahren ein Millionenheer von Alten ungeachtet ihrer individuellen gesundheitlichen Eignung die Straßen flutet und gleichzeitig den gesellschaftlichen Fortschritt bremst.
Es gibt eben nicht nur ein Recht auf persönliche Freiheit, sondern auch eines auf Sicherheit und Unversehrtheit, nicht zuletzt im öffentlichen Straßenverkehr.
Wir haben hier in der Region seit einiger Zeit Call-Busse, die nahezu spontan verfügbar sind und zu jedem erdenklichen Arzt, Kaufmarkt oder sonstwohin fahren, für relativ kleines Geld. Warum sehe ich darin nur Jüngere, die damit zur Arbeit oder so pendeln?
 
Fredl

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Meiner Meinung nach ist der ganze Prüfquatsch Ergebnis einer gezielten - und erfolgreichen - Lobbyarbeit der interessierten Verbände. Ich war das letzte Mal vor 18 Jahren an einer Fahrschule, als ich meinen Klasse A gemacht habe. Ich habe mich nur mittelmäßig geschickt angestellt und musste am Ende rund 1.500 Euro zahlen. Heute kosten Führerscheinprüfungen nicht selten über 4.000 Euro. Als ich 1980 meinen PKW-Führerschein machte, musste ich vier Fahrstunden auf einen Schaltwagen nachweisen, damit der Schein nicht nur für Automatik galt. Heute sind es zehn(!) Stunden. Der B196, mit dem es Pkw-Führerscheininhabern ermöglicht werden soll, leicht schnell und kostengünstig auch 125er fahren zu dürfen, kostet heute mit Nebengeräuschen (neuer Führerschein etc.) 1.000 Euro - von wegen kostengünstig!

Es muss doch niemand glauben, dass eine wie auch immer geartete Fahrereignungsprüfung in Deutschland unter 500 Euro zu haben wäre. 2013 schrieb die SZ, dass knapp 2 Millionen aller Autofahrer in Deutschland über 75 sind, rund 10 Millionen sind über 65 - also schätze ich mal, dass wir heute 7 Millionen Autofahrer in Deutschland haben, die über 70 sind. Nehmen wir mal an, eine solche Eignungsprüfung müsste alle zwei Jahre wiederholt werden, dann wären das pro Nase 250 Euro im Jahr, bei sieben Millionen Betroffenen sind das 1,75 Milliarden Euro im Jahr. 2022 zahlten alle deutschen Autoversicherer rund 26 Milliarden Euro an Leistungen für versicherte Schäden aus. Das bedeutet: Wenn eine so geplante Eignungsprüfung nicht mindestens 7 Prozent der Schadenssumme einspart, dann lohnt sie sich volkswirtschaftlich nicht. Die lohnt sich nur für die beteiligten Gutachter und Fahrschulen, die die Tests vornehmen - und sich dabei eine goldene Nase verdienen.

Übrigens langen die Versicherer ja schon lustig hin: Einige erhöhen bereits ab 65 Jahren die Versicherungsprämien, egal ob der Versicherte einen Unfall baut oder nicht.
Servus sampleman,
Ich muss ja alle 5 Jahre die ärztliche Untersuchung, die ärztliche Untersuchung der Augen und die betriebsmedizinische Untersuchung machen. Das kostet in MUC im Paket 138,- € (Deine 500,- € sind mMn schon arg hochgegriffen).
Wenn alle ab 50 diesen Test vorlegen müssten, dann gäb´s wahrscheinlich die o.g. Meldungen nicht mehr so häufig.
Ich bin ganz klar für eine, wie auch immer geartete, Fahreignungsprüfung ab einem gewissen Alter z.B. 50.
Ist aber nur meine bescheidene Meinung zu diesem Thema.:smile:
 
A

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Mit dem Sicherheitsabstand zu Fahrradfahrern ist ja alles richtig aber dann soll er auch von beiden Seiten eingehalten werden. Wie oft werde ich wartend vor einer roten Ampel rechts verbotswidrig vom Radfahrer überholt der meint sich durch die kleinste Lücke zwängen zu müssen. Da ist dann der Sicherheitsabstand anscheinend nicht so wichtig.
 
Uli G.

Uli G.

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bei Ausschluss von Gefährdung
Das dürfte kaum möglich sein bei <= 1m möglichem Seitenabstand. Der rote Fahrstreifen, von der restlichen Fahrbahn mit unterbrochen weißen Streifen getrennt, ist wohl nur so etwa einen Meter breit und hat kaum Abstand zu den parkenden Fahrzeugen, d.h. die Radler pendeln mindestens mittig, eher links auf dem Streifen. Ungefährdet geht nicht :(.
Wegen des Verhaltens von Dosenfahrern fahre ich noch heute immer mittig auf der Fahrbahn, niemals rechts am Rand.
 
Uli G.

Uli G.

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wenn in den nächsten Jahren ein Millionenheer von Alten ungeachtet ihrer individuellen gesundheitlichen Eignung die Straßen flutet und gleichzeitig den gesellschaftlichen Fortschritt bremst.
Erklär mal das mit der "Behinderung des gesellschaftlichen Fortschritts" aufgrund des Alters, ich bin gespannt.
 
JMK

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Ich selbst habe die 60 schon überschritten, und dennoch schüttelt es mich, wenn in den nächsten Jahren ein Millionenheer von Alten ungeachtet ihrer individuellen gesundheitlichen Eignung die Straßen flutet und gleichzeitig den gesellschaftlichen Fortschritt bremst.
Dann könntest Du auch sehr schnell zu den Individuen gehören, die den gesellschaftliche Fortschritt bremsen.....
 
moubeli

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Das festhalten an alten Gewohnheiten ist nunmal nicht immer und überall dienlich. Bei uns in der Gemeinde (in der ich übrigens politisch engagiert bin) sowie im Landkreis: E-Ladesäulen abgeschmettert. Fahrradparkplatz am nahen Busbahnhof: abgeschmettert. Bau eines Radweges über die hessisch-bayerische Landegrenze hinaus: abgeschmettert. Autoparkplatz an der am Waldrand gelegenen Mariengrotte: gefordert und durchgesetzt. Schranken an diversen Waldwegen, die immer wieder als Abkürzung missbraucht werden: abgeschmettert. Windenergie: Oh no.... Sommerrodelbahn auf dem nahen Spessarthöhenzug: Ja bitte. Altersdurchschnitt in Gemeinderat und weiteren Gremien: um die Sechzig. Ich könnte noch weit mehr ausholen, aber Politik ist hier nicht erlaubt, und das ist auch gut so.
 
sampleman

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Das ist kein grundsätzliches Problem des Alters, sondern eher eines der allgemeinen Rücksichtslosigkeit (und Missachtung der geltenden StVO :().
Da kommen wir aber jetzt in einen Bereich, in dem ich mich als Motorradfahrer schon lange wähne: ich bin umgeben von einem Wust an Vorschriften, die - wenn ich sie alle nach Punkt und Komma beachten würden - mir das Motorradfahren stark erschweren würden. Sicherer machen würden sie es nicht, nur unangenehmer und lästiger. Und ich habe den unbestimmten Eindruck, dass das auch so beabsichtigt ist.

Nehmen wir einmal die Kombination aus Mindestabstand beim Überholen, Tempobegrenzung und der Geschwindigkeit eines Pedelecs. Dann reden wir von einem Fahrzeug, das 25 km/h fährt, das man mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h überholen muss. Das geht StVO-konform gar nicht, denn so viel Platz hat man in einer Tempo-30-Zone mit Gegenverkehr nie und nimmer. Bleibt die Konsequenz, dass man als Autofahrer ein Pedelec entweder nicht StVO-konform überholt - oder gar nicht.

Und da komme ich mir dann irgendwie etwas verarscht vor.
 
M

mgo

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Mag sein, dass du das so empfindest, aber das einzig sinnvolle Verhalten in diesem Fall ist: nicht überholen.
 
KlausB

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Nehmen wir einmal die Kombination aus Mindestabstand beim Überholen, Tempobegrenzung und der Geschwindigkeit eines Pedelecs. Dann reden wir von einem Fahrzeug, das 25 km/h fährt, das man mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern und einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h überholen muss. Das geht StVO-konform gar nicht, denn so viel Platz hat man in einer Tempo-30-Zone mit Gegenverkehr nie und nimmer. Bleibt die Konsequenz, dass man als Autofahrer ein Pedelec entweder nicht StVO-konform überholt - oder gar nicht.

Und da komme ich mir dann irgendwie etwas verarscht vor.
Versteh ich nicht. Das war doch schon immer so. Ob Pedelec nun mit Unterstützung bis 25 km/h oder ob Mofa mit 25 km/h. Das Überholen solcher Fahrzeuge auf der Straße erforderte gemäß StVO nun mal den Abstand von 1,5m, das ist schon lange so. Und wenn man eine Mindestgeschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h für das Überholen annimmt, geht das in einer 30er Zone halt nicht. Was leider zugenommen hat, ist die Anzahl an 30er-Zonen, das finde ich langsam überspannt. Hier wäre es durchaus oft sinnvoll, eher 40er-Zonen einzuführen und PKWs das Dahinrollen im 3. Gang zu ermöglichen, das ist aber so leider nicht in der Verkehrsordnung vorgesehen. Dafür muss man eine Ausnahmegenehmigung erwirken.

Gruß
Klaus
 
sigmali

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Rechtlich ist das Vorbeifahren an einem Fahrrad, welches sich auf einem Radfahrstreifen (z. B durch komplett roten Asphalt erkennbar) befindet, kein Überholen. Daher kann man auch ohne den entsprechenden Überholabstand gefordert in § 5 Abs. 4 S. 2 StVO bei Ausschluss von Gefährdung mit geringerem Abstand vorbeifahren. Sonst müsste man ja bei einem mit einem zur Fahrbahn über einen Bordstein abgetrennten schmalen Fahrradweg auch den Abstand von 1,5 m einhalten.
Anders sieht das bei einem Schutzstreifen aus, der z. B. durch entsprechende Linie einfach nur einen Teil der Fahrbahn abtrennt. Hier handelt es sich dann um Überholen im rechtlichen Sinne.

Gruß
Klaus
Das stimmt. Aber der seitliche Sicherheitsabstand ist trotzdem vorgeschrieben. Zumindest lt. diesem Artikel. Und auch ein 315 c StGB wäre möglich.

Schutzstreifen und Radfahrstreifen
 
sampleman

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Versteh ich nicht. Das war doch schon immer so. Ob Pedelec nun mit Unterstützung bis 25 km/h oder ob Mofa mit 25 km/h. Das Überholen solcher Fahrzeuge auf der Straße erforderte gemäß StVO nun mal den Abstand von 1,5m, das ist schon lange so. Und wenn man eine Mindestgeschwindigkeitsdifferenz von 10 km/h für das Überholen annimmt, geht das in einer 30er Zone halt nicht.
Du verstehst es ja doch;-)
 
K

kallegerd

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Bin für eine Arbeitsfähigkeitsprüfung ab 60 Jahren.
Wenn man durchfällt, bekommt man Rente ohne Abzüge.
Wäre nur fair.
 
Thema:

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