erneuter Rückruf wegen Starterrelais / KA1 Rückruf 0000612100

Diskutiere erneuter Rückruf wegen Starterrelais / KA1 Rückruf 0000612100 im R 1300 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Danke!
GSRolf

GSRolf

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Rolf, ich bin mir sicher, dass er mit seinem Dauerbashing hier einige mehr nervt, nicht nur Dich.. zum Glück gibt es den "Ignor-Button".
In diesen Sinne: ruhig bleiben, so unzufriedene Zeitgenossen sind es nicht wert, dass man sich aufregt.
Ich finde, Du hast mit Deiner Planung alles richtig gemacht!!
Danke!
 
GSRolf

GSRolf

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danke für die Klärung deines Sachstands. in deinem Ausgangbeitrag steht allerdings in keinster Weise das der Termin mit dem Arbeitsauftrag (Relaiswechsel) bestätigt wurde, das kam erst im Nachgang.
Warum sind denn hier eine Vielzahl von 1300 GS Fahrern so dünnhäutig und gehen andere user so an... :confused:
1. Für mich war und ist es unbedeutend ob der Arbeitsauftrag für Anfang Okt betzt schon bestätigt wurde oder nicht, die bekommen das schon hin da habe ich volles Vertrauen. Beim vorigen mal hat es auch einwandfrei funktioniert.
2. Wenn Du Deine Art zu kommunizieren ändern würdest dann würdest Du auch viel weniger dünnhäutige 1300 GS Fahrer erleben. Und würdest auch freundlicheres Feedback zurück bekommen.
 
ginfizz

ginfizz

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Ist wahrscheinlich ohne Anwalt nicht so einfach sein Recht zu bekommen.
Man benötigt doch keinen Anwalt um dem Verkäufer mitzuteilen......
wie du mich behandelst, das gefällt mir gar nicht.... es gibt ja auch noch
BGB, und ab jetzt wissen wir Beide, dass ich gewillt bin mein Recht wahrzunehmen.

Wenn der Kunde sich tot stellt, warum soll sich der Verkäufer bewegen?
Siehe weiter Oben - 60% der Kunden stellen sich tot!

...die KI befragt was die so sagt.
Für an Gspaß/Gaudi mag die KI ja recht nett sein. Du wirst doch nicht ernsthaft behaupten wollen, dass der Text belastbar ist?

Ein andere Gedanke dann zu diesem KI-Fall.
Firmen werden koordiniert versuchen das Ergebnis zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Die KI hilft einem gar nicht! Kunde kommt nicht umhin den ganzen Text zu überprüfen > Ergo, gleich selber recherchieren
 
Andi#87

Andi#87

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Man benötigt doch keinen Anwalt um dem Verkäufer mitzuteilen......
Wenn ich davon rede, im Zuge der Sachmangelhaftung einen Anwalt zu konsultieren, heißt das nicht automatisch, dass die ersten bösen Briefe fliegen, sondern genau das, was oben geschrieben ist. Dass man sich vor dem Gespräch mit dem Verkäufer über seine Rechte schlau macht, weiß, was geht (oder nicht), selbst einschätzen kann, was für einen sinnvoll ist oder nicht.

Es ist nun mal leider so, dass viele aus Unwissenheit zu gutmütig sind. Maschine angemeldet, voll bezahlt und der Händler rückt sie nicht raus, wegen eines Relais....Da sollte man beim ersten Gespräch schon rechtssicher auftreten. Sonst geht der Schuss nach hinten los.

(Das war jetzt kein OT)
 
I

Inot

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Habe gestern am Abend ein nettes Mail an BMW geschrieben.
Heute in der Früh ein nettes retour bekommen mit der Bitte um FIN und Händlerdaten.
Jetzt die fehlenden Infos geschickt. Schau mer mal wie der Österreicher sagt.;-)))
 
Fruenner

Fruenner

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Falls es noch jemanden interessiert, heute die Auskunft bekommen das nächste Woche Dienstag die neue Software und das neue Relais verfügbar sein sollen. Um positiv zu bleiben hoffe ich das ich dann nächstes WE die ersten Meter fahren kann.
 
GSRolf

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Falls es noch jemanden interessiert, heute die Auskunft bekommen das nächste Woche Dienstag die neue Software und das neue Relais verfügbar sein sollen. Um positiv zu bleiben hoffe ich das ich dann nächstes WE die ersten Meter fahren kann.
Das freut mich für Dich ! Es deckt sich übrigens mit meinen Infos von gestern von BMW NL München Nord dass nä. Woche SW und die Woche drauf Relais da sein sollten. Nach meinem Eindruck hat Dein Händler Deine Situation auch verstanden und versucht, Dir das Moped (auch Troophy mit Schmiederädern, genau wie meine !) mgl schnell frei zu geben.
 
Fanboy

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Nachbesserung vs. Ersatzlieferung
Nachbessern darf ein Verkäufer nämlich überhaupt nur, wenn sich der Käufer für eine Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung (= Nachbesserung) entscheidet.
Verlangt der Käufer dagegen als Nacherfüllung berechtigterweise die Lieferung einer mangelfreien Sache (= Ersatzlieferung), dann ist für
Nachbesserungsversuche des Verkäufers von Anfang an kein Raum."
Das gilt nur für Verträge, die vor dem 01.01.2022 geschlossen wurden.

Bei allen Neuverträgen ab o.g. Datum kann der Käufer selbstverständlich bei einem Sachmangel auf eine Ersatzlieferung pochen, einen Rechtsanspruch hat er jedoch nicht automatisch. Hier wird die Einzelfallentscheidung ins Spiel gebracht, weigert sich der Händler einer Ersatzlieferung zuzustimmen (Kosten, Verhältnismäßigkeit) und der Käufer beharrt darauf, wird man sich wohl vor Gericht wiedersehen.

Kann jeder machen wie er/sie will.

Gute Infos z.B. beim ADAC: Rechte bei Mängeln am Neuwagen
 
Aurian

Aurian

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Wie ist eigeigentlich bei der oft genannten Wandelung bzl Wertverlust? Ich nehme nicht an das es z.B. bei einem Bike das 1 Jahr und 10‘000 km den vollen Kaufpreis zurück gibt. Gibt es da feste Formeln wie der Wertverlust berechnet wird?

P.S.: Bin Schweizer, glaube das Thema Wandelung ist in D viel mehr verbreitet.
 
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In Deutschland gibt es vom Bundesgerichtshof (BGH) eine empfohlene "Formel" zur Ermittlung des Nutzungsanteils. Die Randparameter sind der damalige Kaufpreis, die bisher gefahrenen Kilometer und die erwartbare Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs während seiner "Lebenszeit".

Nutzungsanteil = (Kaufpreis * gefahrene km) / Erwartbare Gesamtlaufleistung
 
Aurian

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Und wie fällt der Nutzungsanteil idr aus? Etwa ähnlich wie der normale Wertverlust beim Wiederverkauf?
 
Peti

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Es waren mal 0,67 % vom Neupreis pro gefahrene 1000km.
Das hat sich aber durch die inzwischen höheren Laufleistungen etwas verändert. Bei Diesel-Autos besonders.
Bei Motorrädern weiß ich es leider nicht.
 
Peti

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Interessant ist ja auch die Frage, wer für die ganzen Wegekosten aufkommen muss.

Im Handel ist es ja in der Regel so, dass wenn man ein T-Shirt bei einem Händler vor Ort kauft und zu Hause feststellt, dass das Teil einen Mangel hat, wieder zum Händler zurückfahren muss, um es gegebenenfalls umzutauschen.

Im Handwerk logischerweise so weil geliefert bekommen, dass wenn man sich eine Heizung einbauen lässt und diese nach kurzer Zeit einen Mangel aufweist, der Monteur wieder zu dir nach Hause kommen muss.

Wie ist das denn bei einem Motorrad, was man sich als Neufahrzeug anliefern ließ?
Muss der Dealer für jede Reklamation abholen oder muss man da immer wieder hinfahren?
 
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Muss der Dealer für jede Reklamation abholen oder muss man da immer wieder hinfahren?
Beides ist möglich, wenn Du selbst hinfährst, kannst Du die Fahrtkosten geltend machen. Was i.d.R. nicht funktioniert ist, sich während der Ausfallzeit ein Mietfahrzeug zu nehmen mit der Absicht diese dem Händler in Rechnung zu stellen.

Ich bin ein Freund der Verhältnismäßigkeit, wenn ich ca. 20 km bis zum Händler Wegstrecke habe, würde ich da gar nichts machen.
 
Andi#87

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Wie ist eigeigentlich bei der oft genannten Wandelung bzl Wertverlust? Ich nehme nicht an das es z.B. bei einem Bike das 1 Jahr und 10‘000 km den vollen Kaufpreis zurück gibt.
Bei dem, was ich bisher so gelesen habe, wirst du ordentlich abgezockt. = 0 entgegenkommen vom Hersteller und sehr oft Gerichtsverhandlungen.

Ganz wenige wollen ihre Kunde behalten und wickeln geräuschlos ab, mit Verschwiegenheitsklausel....
 
ginfizz

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Ich bin kein Jurist.

Das gilt nur für Verträge, die vor dem 01.01.2022 geschlossen wurden.
§ 439 Nacherfüllung, wurde zum 1.1.22 neu gefasst.
Du meinst, der "spezialisierter Rechtsanwalt" der den PDF-Text verfasst hat das nicht berücksichtigt ?

.... weigert sich der Händler einer Ersatzlieferung zuzustimmen (Kosten, Verhältnismäßigkeit) und der Käufer beharrt darauf, wird man sich wohl vor Gericht wiedersehen.
§ 440 ... wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gemäß § 439 Absatz 4 verweigert .....

Da wurde aber dann viel Porzellan zerschlagen. Der Käufer kann dann doch vom Kaufvertrag zurücktreten

Kann jeder machen wie er/sie will.
...aber auch nur dann, wer als Käufer um die Umstände weiß.
 
simply_black

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Es waren mal 0,67 % vom Neupreis pro gefahrene 1000km.
Das hat sich aber durch die inzwischen höheren Laufleistungen etwas verändert. Bei Diesel-Autos besonders.
Bei Motorrädern weiß ich es leider nicht.
stimmt.
die weiter oben

In Deutschland gibt es vom Bundesgerichtshof (BGH) eine empfohlene "Formel" zur Ermittlung des Nutzungsanteils. Die Randparameter sind der damalige Kaufpreis, die bisher gefahrenen Kilometer und die erwartbare Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs während seiner "Lebenszeit".

Nutzungsanteil = (Kaufpreis * gefahrene km) / Erwartbare Gesamtlaufleistung

zitierte "modifizierte Wertschwundklausel" ist in aller Regel für Verbraucher günstiger.
 
Fanboy

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Ich bin kein Jurist.
Ich auch nicht, ich kann nur meine eigene Interpretation der Informationen darlegen, die ich zur Verfügung habe. Sie kann - muss es aber nicht - juristisch 100% korrekt sein.

Insofern begrüße ich die Diskussion und Anregungen, die u.a. auch von Dir kommen.
 
Thema:

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