Der Ride Alone ist wegen eines technischen Defekts gestürzt

Diskutiere Der Ride Alone ist wegen eines technischen Defekts gestürzt im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Was wirklich gemacht wurde weiß nur die Werkstatt....aber die Frage ist interessant und würde, wenn das jetzt zu 100% sicher beantwortet werden...
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Orlando123

Orlando123

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BMW R 1250 GS Style Rallye (2022er Modell) + BMW F 850 GS (Bike der besseren Hälfte)
Wurde die Kardanwelle überhaupt herausgenommen, oder wurde nur das HAG abgeklappt?
Wurde nur die Verzahnung am HAG auf Rostgeprüft? War das der Auftrag?
Was wirklich gemacht wurde weiß nur die Werkstatt....aber die Frage ist interessant und würde, wenn
das jetzt zu 100% sicher beantwortet werden könnte, womöglich wieder alles in ein anderes Licht stellen.
Wenn jetzt nur das HAG abgeklappt und das was dann zu sehen ist nur auf Sicht geprüft wurde, tja was dann? Dann wäre ja sogar die Einbaulage nicht verändert worden und alles wäre so wie bei einem Neufahrzeug....
Dem Grunde nach erscheint mir das auch am wahrscheinlichsten.....der Auftraggeber wird wohl eine Sichtprüfung in Auftrag gegeben haben (alles andere kostet richtig was) und darauf hingewiesen haben ihn zu informieren wenn etwas ungewöhnliches festgestellt wird.
Zumindest hätte ich das so gemacht......
 
Orlando123

Orlando123

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Ich könnte mir gut folgendes Szenario vorstellen:
Der Händler wird über seine Haftpflichtversicherung den Schaden abwickeln (ein Fehler des Monteurs wird dabei offiziell natürlich NICHT bestätigt) und das Buch wird für RideAlone damit geschlossen.

INTERN allerdings dürfte es für die Werkstatt seitens des großen Bruders BMW ein ganz ordentliches Nachbeben geben!
Oh.....ob die Haftpflichtversicherung das so macht wenn die Schuldfrage nicht rechtlich sicher festgelegt wurde?
Eines ist sicher, wenn das vor Gericht geht dann wird es einen "Schädiger" geben so wie es einen "Geschädigten" gibt und zwar mit Titel!
Ich glaube der RideAlone wäre gut geraten wenn er das auch gerichtlich feststellen läßt.
Allerdings muß das nicht unbedingt bedeuten das der wirklich wahre Grund für diesen Unfall vom Gericht rechtssicher festgestellt wird, aber es wird ein "Schädiger" bestimmt und bei dem kann RideAlone seine Ansprüche geltend machen
 
langer-rudi

langer-rudi

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Oh.....ob die Haftpflichtversicherung das so macht wenn die Schuldfrage nicht rechtlich sicher festgelegt wurde?
Eines ist sicher, wenn das vor Gericht geht dann wird es einen "Schädiger" geben so wie es einen "Geschädigten" gibt und zwar mit Titel!
Ich glaube der RideAlone wäre gut geraten wenn er das auch gerichtlich feststellen läßt.
Allerdings muß das nicht unbedingt bedeuten das der wirklich wahre Grund für diesen Unfall vom Gericht rechtssicher festgestellt wird, aber es wird ein "Schädiger" bestimmt und an den kann sich der RideAlone dann für seine Ansprüche wenden.
Natürlich wird gegenüber der Versicherung der Fehler eingeräumt, aber das wird offiziell niemand erfahren!

Ansprechpartner des Geschädigten ist der Händler, und was dieser im Hintergrund dealt, bleibt intern.

Und sollte es doch zu einem Gerichtsverfahren kommen, so wird es dort mit Sicherheit KEIN Urteil geben, denn solches scheut man in derartigen Prozessen. Man wird auch hier einen Deal treffen ( Stichwort 'Vergleich').

Lassen wir uns mal überraschen...
 
K

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Wie auch immer es ist klar Finger weg vom Kardan. Obwohl ich gerne schraube werde ich das Ding zwegs Korrosionskontrolle nicht ausbauen. Das Ding muss ein Fahrzeugleben halten.
 
Klausmong

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Wie auch immer es ist klar Finger weg vom Kardan. Obwohl ich gerne schraube werde ich das Ding zwegs Korrosionskontrolle nicht ausbauen. Das Ding muss ein Fahrzeugleben halten.

Naja, ich habe schon mehrmal den Kardan ausgebaut, der hält kein Fahrzeugleben.
Ausser man fährt keine 100.000km damit.

Aber warum sollte der vom Aus und Einbau kaputt gehen, wenn man das ordentlich macht?
Mit dem Argument dürfte den ja auch das Werk nicht einbauen.
 
qtreiber

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so ist es, Kardanwelle aus-/einbauen ist kein Hexenwerk.

Insgesamt sehe ich dieses Thema aber sehr gelassen. Wie an anderer Stelle angemerkt, werde ich, sofern die 2021erGS solange im Stall bleibt, kurz vor Ablauf der Garantie meinen Schrauber dort draufsehen lassen. Nicht nur dort.

Sonst halte ich es wie immer: draufsetzen, losfahren und Spaß haben.
 
langer-rudi

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Dann weiß nur die Werkstatt/der ausführende Mitarbeiter u. ev. ein Kollege o. Vorgesetzter, was tatsächlich gemacht wurde.

Uli
Genau, und dabei wird es auch bleiben.

Der Abgleich zwischen behaupteter und tatsächlich vorgenommener Ausführung der Arbeiten dürfte an vermutlich gegenüber dem Personal verhängter 'Maulsperren' scheitern, und somit bleibt- zumindest für den Geschädigten (und uns)- die Sache im Dunkeln.

Es wird in letzter Konsequenz wohl vom Händler gezahlt werden, und das war's dann auch...
 
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K1300S

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Es gibt ja bei BMW nun diese super Kette die fast keinen Verschleiß haben soll, die kann man ja dann an die R1300GS bauen dann wird der Bock auch leichter und da die Produktionskosten niedriger sind ist sogar der Gewinn höher.:bounce:
 
Klausmong

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Ein bekannter hat die Kette schon getestet ( und der fährt viel und weiß was er tut )

Die soll gar nicht so super sein
 
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Ich glaube der RideAlone wäre gut geraten wenn er das auch gerichtlich feststellen läßt.
Warum wäre er damit gut beraten? Sofern BMW (welche Kostenstelle und welche Versicherung auch immer) ihm Motorrad, Schmerzensgeld, Anwalt und sonstige Schäden (Kombi zB) bezahlt, was hat er denn davon, noch ein Gericht zu bemühen?

Die Gegenpartei hat ab diesem Moment nicht mehr das Interesse, sich mit dem Kunden gütlich zu einigen, sondern den Schaden so gering wie möglich zu halten. Je nach Kreativität kommen dann auch Argumente auf den Tisch, die nicht schön sind. Der Kläger ist hobbymäßiger Videoproduzent. Wer hat die Situation vielleicht noch zu retten gewesen, wenn der Kläger ausschließlich Motorrad gefahren wäre und nicht nebenbei ein Video produziert hätte? Hat er nicht irgendwelche Aliexpress-Nebelscheinwerfer angebaut, die keine ABE haben (und wo nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass die die bordelektronik gestört und eine rechtzeitige Warnung durch das Motordiagnosesystem verhindert haben)?

Noch ein paar mehr solcher nebelkerzen und vielleicht noch einen Richter, der von motorradlärm genervt ist und er bei "keine ABE für Zubehör" hellhörig wird. Und dann steht am Ende ein Vergleichsvorschlag von 80% im Raum, sein Anwalt wird sagen: den nicht anzunehmen wäre wie Roulette spielen.

80% gilt dann aber leider auf alles. Das heißt, Gerichtskosten, Gutachter, sein Anwalt, BMW-Anwälte, deren Fahrtkosten, ... Alles wird zu 4/5 von BMW und eben zu 1/5 von ihm bezahlt.

Eine außergerichtliche Einigung, wenn sie ihm halbwegs zusagt, ist immer besser.
 
Classic Sport CS

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Es liegt nicht in seiner Hand, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Köperverletzung, er kann höchsten einen Strafantrag stellen, aber die Staatsanwaltschaft entscheidet ob ein Strafbefehl gegen wem auch immer erlassen wird.
Falls derjenige nicht einverstanden ist wird es wohl zum Prozess kommen.
 
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Es liegt nicht in seiner Hand
Der Schaden am Motorrad ist der Staatsanwaltschaft relativ egal. Zivilrechtliche Ansprüche sind komplett unabhängig. (Einzig, wenn strafrechtlich eine eindeutige Schuld festgestellt wird, hat man im Zivilprozess diese Frage schon in der Regel beantwortet und musste nur noch über die Höhe des Schadens diskutieren)
 
Orlando123

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Nun, dann wäre der RideAlone aber nicht gut beraten....ein VERGLEICH......für etwas wo in absolut keine Schuld trifft. Zu einem VERGLEICH gehören immer zwei......
Und, es kommt zu einem Gerichtsverfahren wenn RideAlone eine Klage einreicht, so einfach ist das.
Und das kann er auch ohne Risiko so machen.....ihn trifft ja keine Schuld.
Die Frage ist nur, wen kann er verklagen.....wenn keine Produkthaftung vorliegt dann wohl den Händler.
Sein Anwalt wird in richtig beraten....
 
Orlando123

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Warum wäre er damit gut beraten? Sofern BMW (welche Kostenstelle und welche Versicherung auch immer) ihm Motorrad, Schmerzensgeld, Anwalt und sonstige Schäden (Kombi zB) bezahlt, was hat er denn davon, noch ein Gericht zu bemühen?

Die Gegenpartei hat ab diesem Moment nicht mehr das Interesse, sich mit dem Kunden gütlich zu einigen, sondern den Schaden so gering wie möglich zu halten. Je nach Kreativität kommen dann auch Argumente auf den Tisch, die nicht schön sind. Der Kläger ist hobbymäßiger Videoproduzent. Wer hat die Situation vielleicht noch zu retten gewesen, wenn der Kläger ausschließlich Motorrad gefahren wäre und nicht nebenbei ein Video produziert hätte? Hat er nicht irgendwelche Aliexpress-Nebelscheinwerfer angebaut, die keine ABE haben (und wo nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden kann, dass die die bordelektronik gestört und eine rechtzeitige Warnung durch das Motordiagnosesystem verhindert haben)?

Noch ein paar mehr solcher nebelkerzen und vielleicht noch einen Richter, der von motorradlärm genervt ist und er bei "keine ABE für Zubehör" hellhörig wird. Und dann steht am Ende ein Vergleichsvorschlag von 80% im Raum, sein Anwalt wird sagen: den nicht anzunehmen wäre wie Roulette spielen.

80% gilt dann aber leider auf alles. Das heißt, Gerichtskosten, Gutachter, sein Anwalt, BMW-Anwälte, deren Fahrtkosten, ... Alles wird zu 4/5 von BMW und eben zu 1/5 von ihm bezahlt.

Eine außergerichtliche Einigung, wenn sie ihm halbwegs zusagt, ist immer besser.
Sofern BMW......wer sagt dann das BMW hier im Fokus steht?
Könnte doch auch die Werksniederlassung sein....und hier vielleicht in Richtung mangelhaft ausgeführte Arbeitsleistung.....
Vieleicht natürlich, gemäß Gutachten läßt sich hier nichts schlüssig feststellen
 
Orlando123

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Schriftlich festgehalten wurde im W-Auftrag: "Kontrolle Kardanwelle"
Und das ist eine weitgehende Definition.....für die Werkstatt könnte es schon reichen wenn ein Sichtkontrolle (Manschette weg und reinschauen oder HAG wegklappen) mit Probefahrt gemacht wird.
Wenn die Werkstatt dann bescheingt das alles i. O. ist gilt das aber nur für den "Moment"
Stände jetzt im W-Auftrag: "Komplette Kardanwelle auf Korrosion überprüfen"....tja dann wäre wohl eine andere Hausnummer, vielleicht.....auch da kann die Werkstatt alles behaupten, wer will das auf Richtigkeit prüfen.
 
Orlando123

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Na wer denn sonst? Triumph wohl kaum



Ist ja dann auch BMW.
Ja natürlich.....das Accounting oder Ersatzteillager ist auch BMW, hier muß man dann doch unterscheiden ob das ein "Produktfehler" oder eine Fehler in der Ausführung der Werkstattleistung ist.....oder?
 
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