Hallo Allerseits,
ich habe mich jetzt mal eine Weile raus gehalten. Ich habe sehr wohl wahrgenommen, wo hier der Mainstream liegt, das war mir aber schon vorher klar (EierinderHoseFahrerzahlenbravundfragennicht)
... das stimmt ja so gar nicht. Bei 6 km/h zu schnell kostet es also 90 €. Aber das ist ja nicht spektakulär für eine Überschrift. Diese reisserischen Überschriften mit falscher Behauptung und dann klein darunter die Erklärung dazu, was es im schlimmsten Falle kosten könnte ..... ich mag diesen Schreibstil nicht, das ist Blöd-Zeitung Niveau
23 Zustimmer gab es zu diesem Beitrag. Kompliment an den namenslosen LC15-User, du bist der Mainstreamkönig
Wenn die gewollt hätten, das man 51 km/h fahren darf, dann hätten sie es auch draufgeschrieben.So stand da eben 50
Stimmt grds. a bisserl stehlen ist ja auch nicht erlaubt. Es ging um den Tarif (375.-€) in Wechselwirkung mit einem Einspruch, um einen Vorwurf überprüfen zu lassen.
Hatte letztens auch so einen Bescheid vor mir. Brauchte erst mal eine Weile um zu verstehen, was die wann wollen. Finde aber das Vorgehen gar nicht so verkehrt - also zunächst zahlt man das, was man auch vor Ort einkassiert hätte, wenn man meint es halt doch irgend wann erst zu zahlen dann halt etwas mehr und wenn man sich wirklich mit den Behörden anlegen will dann richtig (die müssen ja dann auch ihre Unkosten wieder rein kriegen) ... denke das entlastet auch etwas deren Gerichte (denn man zahlt da lieber gleich, bevor es zu teuer wird).
Dieses System würde noch viel besser funktionieren, wenn für den Fall des zurückgewiesenen Einspruchs nicht nur 375.-€, sondern z.B. 1500.- € fällig werden. Und überhaupt, was ist denn das für ein Bürger, für ein Mensch, der sich traut, sich mit den Behörden anzulegen
Also am Tacho mindestens 60. So what. 6km/h Überschreitung, 90 Euro. Innerorts sind die Strafen immer strenger, da hier das Gefahrenpotential durch Schnellfahren deutlich höher ist.
1.) Höheres Gefahrenpotential innerorts => höhere Strafen als außerorts: Nichts dagegen einzuwenden.
2.) Nicht alle Tachos gehen so viel vor.
3.) 90.- €, auch nach einer gerichtlichen Überprüfung, stehen gerade nicht im Raum.
56 geblitzt sind bei mir mind. 60 aufm Tacho - wer das macht, sollte sich nicht beschweren, wenn das den Eingeborenen nicht gefällt.
Siehe zuvor unter 2.)
Wenn man in Frankreich die Angaben auf den Smileyes-Geschwindikeitsanzeigen in den Ortsdurchfahren mal mit der Anzeige des Tachos vergleicht, wird man schnell feststellen, daß hier bei der Warnung bereits eine Toleranz abgezogen ist, d. h. Anzeige 50 ist dann nahezu identisch mit Tachoanzeige und effektiv vielleicht nur 46 - 48 km/h. Bei dieser Geschwindigkeiit taucht schon das bekannte "ralentir" (langsamer) auf. Man wird also schon hinreichend früh und mit Sicherheitsabschlag darauf hingewiesen die Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten. Wer anschließend geblitzt wird fährt tatsächlich zu schnell.
Ergänzung:
wenn das so ist wie Gerd schreibt, dann halte ich die 375 Euro wiederum für angebracht, unter den gegebenen Umständen. Das schränkt die Fähigkeit und die Lust auf Prozesse, um Verfahrensfehler nachzuweisen, etwas ein.
Sofern ausnahmslos wie von dir beschrieben "gewarnt" wird kann man kaum behaupten, "nichts bemerkt zu haben". Daraus folgt aber noch nicht, dass die Messung richtig ist
Wenn ohnehin erst mal 5 km/h abgezogen werden, dann ist der Tarif OK.
5 km/h werden nicht abgezogen, weil man den Rasern entgegenkommen will. Solche Toleranzabzüge erfolgen, weil sich in den Überprüfungs-und Zulassungsverfahren der Geschwindigkeitsmeßgeräte gezeigt hat, dass es Messungenauigkeiten von bis zu 5 km/h gibt. Man darf also davon ausgehen, dass man ev. nur 51 km/h gefahren ist und irrtümlichweise 56 km/h gemessen worden.
Das ist bei uns dem Grunde nach kein bischen anders. Es wird nur anders bezeichnet.
Wenn du bei uns ein Verwarngeld nicht akzeptierst, wird ein Bußgeld daraus. Bei kleineren Verstößen verdoppelt sich dadurch mitunter der Betrag, da noch weitere Gebühren hinzukommen.
Das ist zu 5 % richtig und im übrigen falsch. Bei Popelkram gibt es die Verwarnung, die gibt es ohne Gebühren und kosten. Bei allem anderen ab dem "Punktebereich" (früher 40.- €, heute 70.- €) gibt es keine Verwarnung mehr. Die Kosten fallen immer an, und einen pauschalen Zuschlag, weil man Einspruch eingelegt hat, gibt es nicht.
Es mag Härtefälle geben, bei 99% der Einsprüche bzw. versäumten Zahlungen ist die Sachlage jedoch ähnlich: Es werden Gründe vorgeschoben die einzig und allein der Ausrede dienen - man will sich lediglich aus der Verantwortung stehlen. Verantwortungsvolle Personen schieben wichtige Dinge nicht auf die lange Bank und stehen zu ihren Fehlern, deswegen wird es für sie billiger. Leute die nicht bemerken wenn sie zu schnell fahren, deswegen von einem Strafzettel überrascht werden und glauben man werde abgezockt, legen Einspruch ein und latzen extra. Von daher finde ich die französische Regelung sehr gut, weil fair.
1.) Sofern es in einem Land die Halterhaftung im Straßenverkehr gibt, ist dies hinzunehmen. Hiergegen richtete sich mein Ausgangsbeitrag auch nicht.
2.) Dein Vertrauen in die Technik ist scheints fast grenzenlos: Es stellt kein Vorschieben von Gründen darf, sofern man überprüfen läßt, ob eine Messung auch richtig war. In Deutschland ist dies längst nicht immer der Fall. Im Zweifelsfall verurteilt zu werden widerstrebt meinen Rechtsverständnis.
Und gleich zahlen, sonst wird's richtig teuer.
Habe sofort gezahlt. Gedöns machen hat in der Regel keinen Sinn.
Ein Blick in die Zukunft:
2018: 150.- € sofort, 900.- € nach Einspruch
2022: 300.- € sofort, 1500.- € nach Einspruch usw.
Eines des Grundprinzipen unseres Zusammenlebens und der staatlichen Regeln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Hierzu findest du in fast jedem Dokument zu neuen Regeln und Strafen etwas, siehe z.B. hier
https://www.google.de/webhp?sourcei...rundsatz der verhältnismäßigkeit eu-richtline
Vorsatz muss / soll härter bestraft werden als Fahrlässigkeit. Wer nur wenig verdient, hat in Frankreich keine reale Möglichkeit, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen, weil es sich die 375.- € nicht leisten kann, sofern er verliert. klar, die reichen BMW-Säcke hier sind nicht betroffen (ich gehöre dazu)
Stell dir vor, eine Kamera beobachtet in einem Supermarkt so etwas, was wie ein Diebstahl aussieht. Nun bekommst du ein Schreiben: Du... Diebstahl blabla, kostet 800.- €, sofern du Einspruch einlegt und verlierst sperren wir dich 4 Monate ein. Easy going, warum stressen, zahlt man halt 800.- €. Merkst du was?
Was ich in diesen Diskussionen immer vermisse ist die Möglichkeit dass das Gerät, sprich der Blitzer, falsch eingestellt wurde und somit ungültige bzw falsche Ergebnisse liefert. Mit dieser Staffelung habe ich ein echtes Problem wenn ich vorschriftsmässig gefahren bin und dann "einfach so" mal richtig in den Geldbeutel greifen soll. Wenn ich mich jetzt wehren will hab ich ein exorbitantes Risiko dass der Betrag ins uferlose steigt weil ich es vielleicht nicht schlüssig beweisen kann dass der Automat falsche ergebnisse liefert. Dass das nicht so unwahrscheinlich ist, also die falschen Ergebnisse, wurde schon mehrfach bewiesen. Ich seh es prinzipiell schon auch so, wenn ich durch die Gegend baller, dann zahl ich meine Strafe und gut ist. Nur wenn ich wirklich unschuldig bin, dann geh ich auch auf die Barrikaden. In diesen Fall liest sich für mich das so, wenn du dich wehrst dann verknacken wir dich richtig also lass es lieber und drück die Kohle ab. Sowas stinkt mir...
Danke Danke Danke, einer der kapiert hat worum es geht
Warum? Auch in Frankreich wird dir die Möglichkeit eingeräumt, gegen so einen Bescheid vorzugehen. Und wenn man unschuldig ist, lohnt es sich sogar noch viel mehr als hier in Deutschland.
Die starke Staffelung soll nur die Leute vom Widerspruch abhalten, die so etwas "aus Prinzip" machen, oder so versuchen, ihren Ar*** zu retten.
Logik hinten rum, würde sich ja noch mehr lohnen, wenn es nicht 375.- € sondern 800.- € nach Widerspruch kostet, oder 1300.- €. Wenn 375.- € richtig sind können 800.- € nicht falsch sein. Warum ist jemand, der einen Vorgang überprüfen läßt, jemand, der aus Prinzip seinen Arsch retten will?
Das deckt sich exakt mit meiner Erfahrung. Wenn ich geblitzt wurde, weiß ich auch daß ich zu schnell war. Also paßt das Ticket, also zahle ich. Eigentlich sind die Spielregeln klar und eindeutig.
Du merkst, wenn du 1 km/h zu schnell warst. Das würde ich auch gerne können.
Leute, ihr lasst alles mit euch machen. Das ist mittlerweile eine tolle Alleshinnehmgesellschaft geworden. Immer brav mitmachen was Mutti Staat sagt. Wer fragt kommt weg, kann ja wohl jetzt nicht wahr sein, einfach so ein Gericht zu belästigen. Wozu denn überhaupt noch Gerichte, wenn der Automat schon alles richtig macht. Wann merkt hier eigentlich mal jemand, dass wir eine immer stärkere Überwachung haben.
Mal schnell die Konten abfragen, es könnte ja einer betrogen haben:
Kontenabfrage: Behörden kennen immer mehr Privatkonten
Bargeld wird auch überbewertet:
Der Tag der Wahrheit ist da: Bargeldverbot in Deutschland kommt! | Contra Magazin
Ich habe nichts zu verbergen, aber ich möchte auch nicht, dass der Staat immer mehr von mir weiß. Wer weiß den schon, wer mal an der Regierung ist und welches frühere verhalten einem dann auch welchem Grund auch immer vorgehalten werden kann. Ich möchte nicht als potentieller Straftäter, Drogendealer oder Steuerhinterzieher verdächtigt werden, nur weil ich 3000.- € Bargeld im Hosensack habe.
Natürlich leben hier noch frei, sehr frei sogar, aber trotzdem weniger frei und weniger überwacht als dies früher mal der Fall war. Wenn ich hier aber lese, wie hörig man ist, wie sogar die Mehrheit dafür zu sein scheint, wenn Motorradschutzkleidung verpflichtend eingeführt werden soll usw., dann darf man gespannt darauf sein, wie die Lebensumstände und die Überwachung usw. in 20 Jahren sein werden. Sagt dann bitte nicht, ihr hättet das nicht gewollt bzw. ihr seid nicht gewarnt worden.
Habe fertig.