Hi
Vielleicht kennen Einige unter uns die feinen Unterschiede nicht:
Annahme:
Ich war in AT zu schnell, es gibt ein Heckfoto, in AT besteht Halterhaftung.
Einem Ösi würde die zuständige Behörde schreiben: "Dein Mopped war um Uhr, in X so viel zu schnell. Kostet Y EUR".
Der Ösi weiss dass er reif ist und blecht (wahrscheinlich wird er den Bescheid auch anfechten können wenn er weiss dass sein Mopped gar nicht dort war oder technisch gar nicht so schnell sein kann; das ist eine andere Baustelle).
Bei mir bekommt die AT-Behörde, auf Anfrage beim KBA, die Adresse zum Halter meines Kennzeichens (also meine).
Dann gibt es zwei Varianten:
1 Sie versuchen es selbst weil sie Geld wollen.
1.1 Ich bekomme einen Brief aus AT mit dem gleichen Inhalt wie der Ösi. Post aus AT interessiert mich nicht und ich schmeiss den Wisch weg nachdem ich ihn gelesen habe.
1.2 Ich bekomme eine Mahnung mit der zusätzlichen Drohung, dass es teuer werden kann. Mit der AT-Behörde darf man per Mail kommunizieren. Also maile ich, dass ich mich zum fraglichen Zeitpunkt beim Führen meines Fahrzeugs mit einer Person abgewechselt habe gegenüber der ich ein Zeignisverweigerungsrecht habe und wir nicht mehr wissen wer das Fahrzeug grad' da wo die OWI beobachtet wurde geführt hat. Ausserdem würde ich jegliche Beweismittel vermissen.
1.3 Ich bekomme eine zweite Mahnung mit der zusätzlichen Drohung, dass es noch teuerer werden kann. Also schreibe ich noch mal das gleiche Mail (im Grund genommen kopiere ich es).
1.4 Ich bekomme ein Einschreiben aus AT. Post aus AT interessiert mich nicht und ich verweigere die Annahme.
1.5 Ich bekomme einen Zustellungsbescheid aus Straubing. Der gilt als empfangen wenn der Postzusteller den Einwurf in den Briefkasten(!) quittiert hat. Da steht drin, dass diese Behörde nix von mir will, nicht zuständig ist und nur dafür sorgt, dass ich den Wisch bekomme. Fragen, Einwände etc. soll ich mit den Ösis selber klären, für "Straubing" wäre die Sache damit erledigt. Dann rufe ich einfach mal in AT an. Die Dame versteht meine Weigerung nicht weil sie ösi-rechtlich denkt. Ich sage ihr "ohne Beweis keine Kohle".
Jetzt durfte ich mich einige Jahre in AT nicht mehr erwischen lassen weil es sonst so um die 500 EUR gekostet hätte. Nach meinem Kennzeichen dürfen sie fahnden. Das Fahrzeug ist verkauft (nicht aus diesem Grund :-)).
2 Sie benutzen gleich den Behördenweg. Das funktioniert meines Wissens erst ab 70 EUR.
Da macht die Behörde in Straubing die Arbeit anhand der AT-Angaben "Fahrzeug war zu schnell, Beweismittel liegen bei".
Das Vorgehen ist dann wie bei uns, der Gesprächspartner ist die deutsche Behörde.
2.1 Ein Schreiben mit dem sinngemässen Inhalt "Wir handeln in Ösi-Auftrag. Sie werden beschuldigt . . .". Jetzt muss man so vorgehen wie man es auch bei uns tun würde. Beweismittel ansehen, erkennen dass es ein Heckfoto ist, etc..
2.1.1 Wenn es ein Frontfoto ist sollte man sich geschlagen geben sofern man keinen Zwillingsbruder hat.
2.1.2 Wenn es ein Heckfoto ist wird nicht so arg wichtig sein ob man seinen Einspruch so wie gegenüber den AT-Behörden formuliert oder (in beiden Fällen) einfach schreibt "ich kann nicht erkennen, dass ich gefahren bin".
2.2 Nachdem es in DE keine Halterhaftung gibt und ein Beweis nicht zu führen ist wird die Behörde den Vorgang einstellen und dies den Ösis mitteilen.
Natürlich sehen die in Straubing auch, dass man den Fahrer nicht erkennt. Das aber wollen sie vom Beschuldigten hören! Falls man also einen Schrieb bekommt bei dem die Behörde nicht nur bei der Zustellung hilft (steht klar drin!) sollte man widersprechen falls man dafür Chancen sieht.
Die Verfolgung ausländischer Verkehrsvergehen ziehen für uns weder Punkte noch Fahrverbote oder Fahrtenbücher nach sich.
Nachdem die Arbeit in DE gemacht wird, bleibt auch das gesamte Bussgeld in DE. Die Ösis haben haben also nur die Genugtuung, dass der Verbrecher aus DE bestraft wurde (oder eben auch nicht). Sehr beliebt ist das Verfahren bei anderen Staaten nicht. Bei uns ist es, dank Meldewesen relativ einfach den Halter und, bei geeigneten Beweismitteln auch den Fahrer zu ermitteln. Dank im Ausland meist gesalzener Strafen ist das nicht mal so wenig lukrativ.
Anders herum sieht es schlechter aus. In FR z.B. gibt es, trotz absolutem Zentralismus, keine Meldepflicht. In der "CARTE NATIONALE D'IDENTITÈ" (dem Perso) steht keine Anschrift. Die gehen über die EVUs um Wohnanschriften zu ermitteln. Das Fahrzeug ist natürlich irgendwo zugelassen aber ob auch der Halter (noch) dort wohnt?
Also ein Haufen Arbeit für vergleichsweise geringen Ertrag.
Massgeblich ist übrigens die Ursprungssumme (30 EUR). Die ca. 500 EUR von 1., die sich dank Mahngebühren aufstauten, lassen sich nicht über diesen Weg eintreiben. Aber die sind inzwischen auch in AT verjährt.
gerd