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Christian S
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Hallo Allerseits,
schön, dass ich die eingeschlafene Diskussion wieder beleben konnte
https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsvermutung
Diva-di-Bologna.de :: Ducati Forum, Urlaub und Reisen
Hast du aber den Bußgeldbescheid schon erhalten, in dem du nur bezahlen musst, geht es auch nur noch um die Kohle. Bist du dann in Italien, kann man dir als Strafe dein Motorrad nicht beschlagnahmen. Denkbar wäre wohl, dass das Motorrad einbehalten wird, bis zu bezahlen kannst, falls du nicht genug Kohle im Hosensack hast. Dan solltest du das Motorrad zurück bekommst, sobald zu bezahlt hast.
1.) Ein Bußgeld aus Österreich kann vollstreckt werden. Hast du in Österreich die Fahrereigenschaft bestritten kannst du belangt werden, weil du den Fahrer nicht angegeben hast. Das ist auf den ersten Blick eine Halterhaftung, genau genommen aber ein Verwaltungsvergehen, weil du gegen diese Vorschrift verstößt, wenn du nicht weist, wer dein Fahrzeug gesteuert hat:
§ 103 KFG (Kraftfahrgesetz), Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers - JUSLINE Österreich
Diese Strafe wird in Deutschland nicht vollstreckt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung
2.) Sofern kein Gutachten eingeholt wurde sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Deutschland sehr gering. In Frankreich kämen diese Kosten (Höhe mir nicht bekannt) auf die 375.- € natürlich noch oben drauf.
OK, Zitat:
Wer sich das nächste Mal wieder mit Vermutungen zu Wort meldet soll sich erst mal kundig machen. Hier wird es ziemlich genau beschrieben:
Die Vollstreckung europäischer Bußgeldbescheide in Deutschland - Halterhaftung vs. Fahrerhaftung
Zitat:
Den Gesetzestext findet ihr hier: IRG - Einzelnorm
Zitat:
Du musst demnach nicht erst im Ausland eingewandt haben, dass du nicht gefahren bist (weil es ja nichts bringt), sondern erst in Deutschland innerhalb von 2 Wochen, sofern du damit konfrontiert wurdest, dass ein Bußgeld aus einem Land mit Halterhaftung vollstreckt werden soll.
Ich weiß schon, wovon ich schreibe!
schön, dass ich die eingeschlafene Diskussion wieder beleben konnte
Ja, weiß ich, mein Beispiel passt trotzdem, da es um das Wechselspiel zw. Vorwurf, Rechtsmittel und Entscheidung über ein Rechtsmittel geht. Da sollten sowohl im Bußgeldbereich als auch bei Straftaten die selben Verhältnisse gelten. Soso, Flut von Rechtsverdrehern: Was wäre ich denn für ein lächerlicher Rechtsanwalt, wenn ich nicht das täte (im Rahmen der dafür vorgesehen Vorschriften), wozu ich beauftragt wurde. Also ich erwarte von demjenigen, dem ich einen Auftrag gebe, dass er sich Mühe gibt. Zahle ruhig, dass Meßgerät hat ja schon alles geklärt. Du glaubst auch daran, dass alle Kinder, die Ehefrauen bekommen, von deren Ehemännern gezeugt wurden. Da wird ja sogar gesetzlich vermutet:Als Rechtsanwalt weißt du aber schon, daß es in Deutschland einen Unterschied zwischen Straftat und Ordnungwidrigkeit gibt? Von dem mal abgesehen, halte ich garnichts von der Flut an Rechtsverdrehern, die versuchen, jegliche Strafen erstmal in Frage zu stellen. Wenn ich gemessen werde, und weiß ich war zu schnell, bezahl ich und gut.
https://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsvermutung
Jeder kann das machen wie er will. Sofern alle es so machen wie du (nur kein Stress mit der Obrigkeit), dann darf man sich aber auch nicht wundern, wenn irgendwann die Obrigkeit mit euch macht, was sie will! Zum Thema Italien liegst du falsch. Es ist Sinn und Zweck eines Forums, dass jeder drauf los plappert. Weisheiten auf Stammtischnivea sind normal und entsprechen der üblichen Qualität der Beiträge, sofern sie sich in sachlich richtigen Darstellungen versuchen. Auch du liegst übrigens (ziemlich sicher) falsch bzgl. Beschlagnahme. Diese gibt es zwar in Italien, aber zunächst mal nur als Teil der Strafe bei Anhaltung vor Ort, siehe z.B. hier:In so einem Forum oder am Stammtisch ist immer ganz leicht gepostet, dass man zum RA geht, die Gesetze ausnutzt und sich bis zum letzten wehrt etc. - fraglich wers wirklich tut. Ich kann für mich nur sagen, wann immer ich irgendwo zahlen musste wusste ich warum - das wurde weiter oben von anderen ja auch schon so gesagt. Wogegen dann wehren?? Und wegen 90€ (egal ob D oder ein anderes Land) den Stress, das Prozessrisiko, den immensen Zeitaufwand, die Unsicherheit oder auch das Risiko bei Nichtzahlung später in einem anderen Land erwischt zu werden einzugehen halte ich für absolut dämlich. Speziell die Italiener sind dann nicht zimperlich - da steht das beschlagnahmte Mopped dann halt mal ein halbes Jaht in Italien... Kosten für die Wiederbeschaffung locker vierstellig. Selbst wenn sowas ungerechtfertigt aus dem Ausland kommt würde ich mich allenfalls bei wirklich großen Beträgen mal mit Einsprüchen beschäftigen.matze
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Hast du aber den Bußgeldbescheid schon erhalten, in dem du nur bezahlen musst, geht es auch nur noch um die Kohle. Bist du dann in Italien, kann man dir als Strafe dein Motorrad nicht beschlagnahmen. Denkbar wäre wohl, dass das Motorrad einbehalten wird, bis zu bezahlen kannst, falls du nicht genug Kohle im Hosensack hast. Dan solltest du das Motorrad zurück bekommst, sobald zu bezahlt hast.
Alles falsch:Für Deutschland - Österreich weiß ich es sicher (weil ich auch sehr grenznah wohne): Es gibt ein zwischenstaatliches Übereinkommen, dass Bußgelder gegenseitig eingezogen / eingetrieben werden. Dies gilt auch dann, wenn der selbe Verstoß in D nicht strafbar wäre bzw. andere Rechtsgrundlagen bestehen. Da in Österreich z.B. bei Geschwindigkeitsverstößen eine Halterhaftung besteht, zahlt man als Deutscher dieses Bußgeld unabwendbar. Wenn man nicht gleich 'freiwillig' bezahlt, wird es über und von den deutschen Behörden mit allen Konsequenzen eingetrieben. Die Rechtsmittel stehen einem natürlich auch da frei, nur wenn man geblitzt wurde, was will man dann abstreiten? Vielleicht, dass das Auto nicht in Österreich war? Also einfach zahlen und nächstes mal langsamer fahren oder besser aufpassen
Hier geht es zwar um Frankreich, aber ich gehe ganz stark davon aus, dass auch zwischen F und D ein zwischenstaatliches Übereinkommen besteht.
Das Verfahren mit den steigenden Kosten ist übrigens nix besonderes, auch nicht für D. Wenn ich z.B. ein Parkticket bekomme und dieses einfach nicht bezahle, dann wird halt ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Der Bußgeldbescheid am (vorläufigen) Ende dieses Verfahrens beinhaltet neben dem identischen Bußgeld auch noch die Gebühren, schon ist der Zahlbetrag höher. Lege ich Einspruch ein, kommt der Fall vor Gericht. Die Gerichtskosten im Falle einer Verurteilung kommen auf das Bußgeld oben drauf und die sind wiederum höher.
Ich sehe das auch nicht so, dass da jeder davon abgehalten werden soll, im Falle eines berechtigten Zweifels den Fall überprüfen zu lassen. Andererseits: Ich möchte als Steuerzahler nicht mit Kosten belastet werden, bloß weil jemand bei einer Radaranlage gepennt hat und dann noch meint, er müsse den ganzen Apparat bis zum OGH bemühen, ob diese 30,- Euro in seinem speziellen Fall schon gerechtfertigt sind. Sind sie es nicht, wird er frei gesprochen und er bezahlt gar nix. Sind sie es doch, soll er auch den Mehraufwand für seine sinnlose Klage bezahlen. Just my two Cents.
1.) Ein Bußgeld aus Österreich kann vollstreckt werden. Hast du in Österreich die Fahrereigenschaft bestritten kannst du belangt werden, weil du den Fahrer nicht angegeben hast. Das ist auf den ersten Blick eine Halterhaftung, genau genommen aber ein Verwaltungsvergehen, weil du gegen diese Vorschrift verstößt, wenn du nicht weist, wer dein Fahrzeug gesteuert hat:
§ 103 KFG (Kraftfahrgesetz), Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers - JUSLINE Österreich
Diese Strafe wird in Deutschland nicht vollstreckt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkererhebung
2.) Sofern kein Gutachten eingeholt wurde sind die Kosten eines Gerichtsverfahrens in Deutschland sehr gering. In Frankreich kämen diese Kosten (Höhe mir nicht bekannt) auf die 375.- € natürlich noch oben drauf.
Pragmatismus: https://de.wikipedia.org/wiki/PragmatismusDas ist richtig, Bussen aus F bezahle ich immer. Ich meinte, dies gelte auch für Italien, scheint aber nicht so zu sein (vgl. https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/...n_vonstrassenverkehrsvorschriften/bussen.html )
Merke: Halterhaftung gilt in CH nur für Ordnungsbussen sprich faktisch nur für Übertretungen. Ab Vergehen gilt auch hier die Unschuldsvermutung udn damit der Nachweis der individuellen Schuld.
Zum System Frankreich: Leuchtet mir aus pragmatischer Sicht vollkommen ein, dies verhindert querulatorische Einsprachen, die für einen Staat in der Praxis einfach nur die Pest sind sprich sehr viel Manpower binden. Erhebe ich Einspruch und werde danach freigesprochen/das Verfahren eingestellt, habe ich ja keinerlei Nachteile. Wozu also die Aufregung? Auch hier gilt die Halterhaftung übrigens nur für den Ordnungsbussenbereich d.h. wenn's richtig teuer wird, muss mir zuerst nachgewiesen werden, dass ich wirklich auf dem Motorrad sass und nicht mein Bruder etc. Schlimmer fände ich, wenn F (oder I) seine bisherige Praxis ändern würde, wonach die Verstösse nicht unseren Strassenverkehrsbehörden gemeldet werden... Ciao
OK, Zitat:
Ich finde es bedenklich, wenn sich der Staat solcher Mechanismen bedient (4-fache Erhöhung bei Rechtsmittel).Der Ausdruck Pragmatismus (von griech. πρᾶγμα pragma „Handlung“, „Sache“) bezeichnet umgangssprachlich ein Verhalten, das sich nach bekannten praktischen Gegebenheiten richtet, wodurch das praktische Handeln über die theoretische Vernunft gestellt wird. Im Pragmatismus bemisst sich die Wahrheit einer Theorie an ihrem praktischen Erfolg, weshalb pragmatisches Handeln nicht an unveränderliche Prinzipien gebunden ist.
Wer sich das nächste Mal wieder mit Vermutungen zu Wort meldet soll sich erst mal kundig machen. Hier wird es ziemlich genau beschrieben:
Die Vollstreckung europäischer Bußgeldbescheide in Deutschland - Halterhaftung vs. Fahrerhaftung
Zitat:
Die Vollstreckbarkeit ausländischer Geldsanktionen ist daher besonders kritisch zu prüfen, wenn es um Bußgeldbescheide aus europäischen Mitgliedsstaaten geht, die eine umfassende Halterhaftung kennen, wie beispielsweise Belgien, Niederlanden, Frankreich, Portugal und Ungarn. Das deutsche Schuldprinzips steht der Bewilligung entgegen. Es dürfen also keine Entscheidungen vollstreckt werden, in denen der Betroffene sanktioniert wird, obgleich er für die Tat nicht verantwortlich ist. Zur mittelbaren Halterhaftung kann auf das oben bereits Ausgeführte verwiesen werden.
Der Einwand der unzulässigen Halterhaftung wird ausweislich des § 87b Abs. 3 Nr. 9 IRG jedoch nicht von Amts wegen geprüft, sondern nur, wenn er ausdrücklich geltend gemacht wird. Schweigt der Betroffene in der Anhörungsphase, kann er den Einwand fehlender Verantwortlichkeit nicht mehr im Rechtsbehelfsverfahren gegen die Bewilligung geltend machen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei dem Betroffenen um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. (OLG Braunschweig, BeckRS 2013, 04487; Riedmeyer, NZV 2014, 18, 21)
Den Gesetzestext findet ihr hier: IRG - Einzelnorm
Zitat:
die betroffene Person in dem ausländischen Verfahren keine Gelegenheit hatte einzuwenden, für die der Entscheidung zugrunde liegende Handlung nicht verantwortlich zu sein, und sie dies gegenüber der Bewilligungsbehörde geltend macht.
Du musst demnach nicht erst im Ausland eingewandt haben, dass du nicht gefahren bist (weil es ja nichts bringt), sondern erst in Deutschland innerhalb von 2 Wochen, sofern du damit konfrontiert wurdest, dass ein Bußgeld aus einem Land mit Halterhaftung vollstreckt werden soll.
Ich weiß schon, wovon ich schreibe!