Ich hatte mal vor ein paar Jahren den Fall, dass ich in .de angehalten wurde, weil ich im Auto während der Fahrt dem Handy in der Hand telefoniert habe. Soll man nicht machen, ist verboten, Diskussion zwecklos.
Was mich im Nachhinein geärgert hat, war folgendes: Das Bußgeld für dieses Delikt ist von 30 auf 40 Euro heraufgesetzt worden. Das ist es aber noch nicht allein, denn Beamte dürfen vor Ort ein Bußgeld in eine gebührenpflichtige Verwarnung verwandeln. Voraussetzung dafür ist, meines Wissens, dass der Fahrer einsichtig ist und sofort zahlt. Und: Beamte dürfen ein Bußgeld nur dann in eine Verwarnung ummünzen, wenn es niedriger als 35 Euro liegt. Also durfte die Beamtin das Ticket gar nicht sofort kassieren, hat sie auch nicht gemacht, also kam das Ticket per Post, 20 Euro Bearbeitungsgebühr drauf, 3,50 Euro Porto. Macht statt 40 Euro über 50% mehr.
Da ärgere ich mich dann schon. Jedes Privatunternehmen, das Geldforderungen gegen einen Verbraucher hat, muss ihm mindestens eine Option eröffnen, dien Rechnungsbetrag ohne Zuschläge zu zahlen. Und den Verwaltungsaufwand, den das Unternehmen mit dem Ausfertigen der Rechnung hat, den darf es auch nicht extra berechnen. Dazu kommt ja, dass dem Betrag (Bußgeld) keine Leistung gegenüber steht. Ich kaufe ja nichts vom Staat, sondern er berechnet mir einfach was für nix. Und dann sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann auch noch seinen Verwaltungsaufwand mitbezahlen soll. ich bezahle ja bei der Steuererklärung auch keine Bearbeitungsgebühr, damit sich der Finanzbeamte das ansieht.