Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell

Diskutiere Bußgeld in Frankreich: 375.- € für 1 km/h zu schnell im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo namensloser Motzki, 1.) Toleranzabzug: Dir fehlt die Kenntnis der Bedeutung dieses Begriffs. Ich versuche, dir zu helfen. Die...
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Christian S

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BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
... das stimmt ja so gar nicht.
Bei 6 km/h zu schnell kostet es also 90 €. Aber das ist ja nicht spektakulär für eine Überschrift.
Diese reisserischen Überschriften mit falscher Behauptung und dann klein darunterliegenden die Erklärung dazu, was es im schlimmsten Falle kosten könnte .....
ich mag diesen Schreibstil nicht, das ist Blöd-Zeitung Niveau
Hallo namensloser Motzki,

1.) Toleranzabzug:
Dir fehlt die Kenntnis der Bedeutung dieses Begriffs. Ich versuche, dir zu helfen. Die Meßgerätehersteller haben noch nie den Nachweis erbringen können, dass die Geräte zu 100 % richtig messen. Daher gibt es den Toleranzabzug, weil es eben sein kann, dass nur 51 gefahren aber 56 gemessen wurde. Verstanden?

2.) Die Überschrift ist zutreffend. Du hast es nicht verstanden. Ich habe nicht behauptet, dass jede Art der Überschreitung um 1 km/h immer 375.- € kostet.

3.) Ich habe nicht klein darunter geschrieben sondern in der Standardschriftgröße. Auch dieser Vorwurf ist unzutreffend.

4.) Die Variante, dass ein Mensch einen Vorwurf überprüfen lassen will, kann man schwerlich als schlimmste Variante bezeichnen, jedenfalls nicht nach meinem Verständnis einer Rechtsstaates der EU.

5.) Ob du meinen Schreibstil magst interessiert hier wahrscheinlich nicht nur mich nicht sondern niemanden.

6.) Ich bin nicht aus Berlin (falls du mich auch deshalb blöd anschreiben möchtest, sie dein weiteres Posting.

7.) Wegen völliger Aussichtslosigkeit des Gelingens werde ich nicht versuchen, dir die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit zu erklären, die in einem Rechtsstaat beachtet werden sollen. 2. Verstoß doppelter Tarif, 3 Verstoß Führerschein weg usw. (nur als Beispiel). Alles erklärbar mit selbst Schuld. Wie weit es andere Länder mit drakonischen Strafen gebracht haben (USA) sollte bekannt sein.

8.) Der Welt gehts besser, wenn alle sicherheitshalber ca. 2-5 km/h unter dem Limit fahren, tralala tralala.
 
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Gast 21699

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Mit Post #41 gehen die €375 für mich in Ordnung. Warum dieser aggressive Ton?
 
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vierventilboxer

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Du hast es nicht verstanden.
Du aber scheinbar auch nicht.
Bis XX km/h Überschreitung beträgt die Pauschalgeldbusse XX €.
Zeigst du dich einsichtig und bezahlst sofort, so vermindert sie sich. Stellst du dich quer und bezahlst später (warum auch immer) gibt es die reguläre Strafe bzw. eine erhöhte.
So schwer zu verstehen ist das eigentlich nicht - nur eben mit dem deutschen Verständnis nicht ganz erklärbar - was auch wiederum logisch erscheint, denn immerhin bist du nicht hier in D sondern in Frankreich zu schnell gefahren.
Dort gilt Halterhaftung - fertig!
War dein Fahrzeug zur besagten Zeit dort? Glückwunsch, du darfst bezahlen!
Wurde dein Kennzeichen bzw. die komplette Maschine zuvor gestohlen und für die Fahrt missbraucht (die Geschwindigkeitsüberschreitung damit begangen)? Dann hast du sicher einen Schrieb einer Polizeidienststelle welche diese Behauptung beweist. Ich bin mir sicher dass die zuständige Behörde in diesem Fall mit sich reden lässt und das Verfahren einstellt.
 
Henryt

Henryt

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"Dort gilt Halterhaftung - fertig!"
Und weil dies dem deutschen Rechtssystem widerspricht, werden diese Bußgelder in D nicht erhoben.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Da ärgere ich mich dann schon. Jedes Privatunternehmen, das Geldforderungen gegen einen Verbraucher hat, muss ihm mindestens eine Option eröffnen, dien Rechnungsbetrag ohne Zuschläge zu zahlen. Und den Verwaltungsaufwand, den das Unternehmen mit dem Ausfertigen der Rechnung hat, den darf es auch nicht extra berechnen.
So kann man das sicher sehen. Steht im Bussgeldkatalog aber nicht auch, dass Gebühren dazukommen können (sozusagen Porto und Verpackung im Kleingedruckten)?
Dazu kommt ja, dass dem Betrag (Bußgeld) keine Leistung gegenüber steht. Ich kaufe ja nichts vom Staat, sondern er berechnet mir einfach was für nix.
Dann brauchst Du auch keinen Mörder einsperren. Der hat vorher auch nix vom Staat bekommen.
Und dann sehe ich es ehrlich gesagt nicht ein, warum ich dann auch noch seinen Verwaltungsaufwand mitbezahlen soll. ich bezahle ja bei der Steuererklärung auch keine Bearbeitungsgebühr, damit sich der Finanzbeamte das ansieht.
Doch, wenn auch indirekt. Die Steuererklärung wird ja bei Allen angeschaut. Für Einige gibt es ein vereinfachtes Verfahren damit nicht so viele Beamte schauen müssen.
In Buss- oder Straffall ist das dann wahrscheinlich als gebührenpflichtige Individualbehandlung zu sehen.

Nebenbei weiss ich nicht ob man einem Schrieb aus dem Ausland Folge leisten muss.
Zumindest in der Vergangenheit war es so, dass sich "das Ausland" ab 70 EUR an deutsche Behörden wenden konnte und die dann die Strafe eingetrieben haben. Dagegen konnte man sich wehren z.B. wenn Halterhaftung greifen sollte und es die bei uns nun mal nicht gibt. Da konnte man (bei uns in Straubing; da kamen die "Nachrichten" auch her) Einspruch einlegen und gut war.
Nebenbei haben diverse ausländische "Institute" auch selbst Bussgeldbescheide geschickt. Die konnte man meines Wissens in die Tonne treten weil sie keine juristische Wirkung hatten (habe ich erfolgreich getestet).
Hintergrund dürfte sein, dass wir nicht wissen können wer im Ausland berechtigt ist "Zettel" zu verschicken und wenn das nicht geprüft wird, könnte sich jeder Briefpapier drucken lassen, sich irgendwo an den Strassenrand setzen, Nummernschilder aufschreiben und . . . .
Weshalb schrieben "Ausländer" Schreiben in deutscher Sprache an Deutsche wenn doch auch deutsche Behörden für sie arbeiten? Auch dafür gab es eine Erklärung: Ist das Ansinnen korrekt, so vollstreckte die deutsche Behörde und durfte die Strafe behalten! Umgekehrt war das natürlich auch so, aber nachdem wir weder Halterhaftpflicht noch nennenswerte Strafen haben machten die ein schlechtes Geschäft.
Also probierten sie es selbst. Sie bekamen Auskunft über den Fahrzeughalter, viele liessen sich erschrecken und zahlten.
Erwähnen muss man natürlich, dass man sich dann einige Zeit nicht im betreffenden Ausland sehen lassen durfte (die Ösis haben ziemlich lange Verjährungsfristen) weil dort durften sie natürlich mit Zins und Zinseszins kassieren.

Ob das noch immer so ist weiss ziemlich sicher ChristianS
gerd
 
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IamI

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Ser's,

mal ein Beispiel zur "Verhältnismäßigkeit" von Strafen:

Gestern auf dem schönen Josefsberg im wunderbaren Niederösterreich (oder knapp schon Steiermark).

70er Beschränkung (wegen "gefährlicher" Ausfahrten), der liebe Wolfgang überholt einen Sonntagsfahrer --- und wird lasergemessen:

98km/ - Abzug von 3 km/h ==> 95 km/h also 25 km/h zu viel.

Der nette Herr Inspektor hat aus dem Katalog die Unsumme von € 50,-- ermittelt, die sofort vden Besitzer gewechselt haben.

(Eine Anzeige und entsprechende Anonymverfügung hätte wahrscheinlich etwa 80 € gekostet - Erfahrungswert)

Ich habe das als unvermeidliche Ausgabe für's Hobby Motorradfahren verbucht - und gut ist's.

Liebe Grüße
Wolfgang
 
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vierventilboxer

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"Dort gilt Halterhaftung - fertig!"
Und weil dies dem deutschen Rechtssystem widerspricht, werden diese Bußgelder in D nicht erhoben.
Gerd hat es bereits anklingen lassen: Will man auf unbestimmte Zeit nicht mehr in das Land reisen, so kann man die Zahlung selbstverständlich verweigern.
Je nach Höhe des Betrages leistet D auch keine Amtshilfe.
An Stelle des TO wäre dies für mich aber keine Option da ich davon ausgehe dass der nächste Besuch in F nicht allzu lange auf sich warten lässt.
Dann werden wegen 1 km/h wirklich 375,-€ (oder gar mehr) fällig.
Hmmmmmm..... doofes Spiel! ;)
 
sampleman

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Dann brauchst Du auch keinen Mörder einsperren. Der hat vorher auch nix vom Staat bekommen.
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. Um es aber aufzugreifen: Ein Mörder wird eingesperrt, um ihn zu bestrafen und die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Ich würde es von einem Staat für unmoralisch halten, vom Mörder für seine Unterbringung Geld zu verlangen. Schließlich sitzt der Mann in Haft und hat keine Vollpension gebucht.
 
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crossroads

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Das kostet:
90.- € bei sofortiger Zahlung
135.- € wenn man etwas später zahlt
375.- € ab dem 76. Tag

Das stimmt exakt. Ich hatte in Burgund innerorts 54 km/h nach Abzug der Toleranz und genau diese Staffelung. Habe sofort gezahlt. Gedöns machen hat in der Regel keinen Sinn.
 
camasoGS

camasoGS

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Und ich dachte immer, unsere Bussen (CH) seien die abgefahrensten.
(PS: Ich bin Schweizer, ich darf das so schreiben. 😛 )
 
Henryt

Henryt

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"Dann werden wegen 1 km/h wirklich 375,-€ (oder gar mehr) fällig.
Hmmmmmm..... doofes Spiel! "
Neues Wunschkennzeichen?
 
gerd_

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Hi
Und ich dachte immer, unsere Bussen (CH) seien die abgefahrensten.
(PS: Ich bin Schweizer, ich darf das so schreiben.  )
Da geh' mal nach SF. Wenn Du da zu schnell bist wird ab einem bestimmten Tempo gefragt wie dein Bruttoeinkommen ist.
Bei Ausländern die meinen "sag' ich nicht" kommt die Methode "ein solches Fahrzeug kann man sich in Finnland ab einem Einkommen von "X" leisten" zum Einsatz. Dazu irgendein Multiplikator (<2). Danach bemisst sich die knackige Strafe (~Monatsgehalt). Bei Inländern gibt das Finanzamt Auskunft.

In IT behalten sie beim zweiten Mal besoffen das Auto ein. Deshalb: Besoffen immer nur mit dem Uralt-Panda, der Ferrari bleibt in der Garage. Wobei ich nicht weiss ob sie nur das aktuell bewegte Fahrzeug einziehen und auch nicht was passiert wenn dem besoffenen das Fahrzeug gar nicht gehört.
gerd
 
Henryt

Henryt

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Wobei ich zwischen besoffen u. zu schnell fahren, schon einen kleinen Unterschied sehe.
 
Silverrider

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Was ich in diesen Diskussionen immer vermisse ist die Möglichkeit dass das Gerät, sprich der Blitzer, falsch eingestellt wurde und somit ungültige bzw falsche Ergebnisse liefert.
Mit dieser Staffelung habe ich ein echtes Problem wenn ich vorschriftsmässig gefahren bin und dann "einfach so" mal richtig in den Geldbeutel greifen soll. Wenn ich mich jetzt wehren will hab ich ein exorbitantes Risiko dass der Betrag ins uferlose steigt weil ich es vielleicht nicht schlüssig beweisen kann dass der Automat falsche ergebnisse liefert.

Dass das nicht so unwahrscheinlich ist, also die falschen Ergebnisse, wurde schon mehrfach bewiesen.

Ich seh es prinzipiell schon auch so, wenn ich durch die Gegend baller, dann zahl ich meine Strafe und gut ist. Nur wenn ich wirklich unschuldig bin, dann geh ich auch auf die Barrikaden. In diesen Fall liest sich für mich das so, wenn du dich wehrst dann verknacken wir dich richtig also lass es lieber und drück die Kohle ab. Sowas stinkt mir...
 
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Flo12GS

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Ich seh es prinzipiell schon auch so, wenn ich durch die Gegend baller, dann zahl ich meine Strafe und gut ist. Nur wenn ich wirklich unschuldig bin, dann geh ich auch auf die Barrikaden. In diesen Fall liest sich für mich das so, wenn du dich wehrst dann verknacken wir dich richtig also lass es lieber und drück die Kohle ab. Sowas stinkt mir...
Warum? Auch in Frankreich wird dir die Möglichkeit eingeräumt, gegen so einen Bescheid vorzugehen.
Und wenn man unschuldig ist, lohnt es sich sogar noch viel mehr als hier in Deutschland.

Die starke Staffelung soll nur die Leute vom Widerspruch abhalten, die so etwas "aus Prinzip" machen, oder so versuchen, ihren Ar*** zu retten.
 
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In IT behalten sie beim zweiten Mal besoffen das Auto ein.
gerd

in Dubai.... Genau - in Dubai werden die Autos eingesperrt, wenn sie zu schnell gefahren sind, nicht die Fahrer - böses Auto.....

weil - der Scheich ist - reich... Geldstrafe juckt nicht - der eingesperrte Lambo - schon eher....
 
filosofen

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Hallo Tremola,

leider wird nicht mehr jeder Blitzer angekündigt.

Siehe auch ADAC Meldung:
Auch die französische Polizei verfügt über Messanlagen, die in Leitplanken versteckt sind. Bislang wurden in Frankreich Radarkontrollen grundsätzlich durch Beschilderung angekündigt. Diese Schilder werden derzeit nach und nach abmontiert.

Kann dies auch aus der Praxis schon mal bestätigen...... leider..

Gruß

Peter
 
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vierventilboxer

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Sowas stinkt mir...
Besonders die fest installierten Anlagen sind relativ genau weil exakt eingerichtet, ergo deren Messergebnisse entsprechend schwer anfechtbar.
Blitzt es von vorn, bekommt man das im Regelfall mit und kann einschätzen wie schnell man in etwa war.

Passt etwas definitiv nicht, dann würde ich nicht bezahlen und so konsequent sein das Land die nächsten Jahre nicht mehr zu besuchen.
Wobei ich für mich behaupte noch nie ein falsches Ticket zugestellt bekommen zu haben, weder aus D noch einem anderen Land...
 
Intermezzo

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2 km bis zur Hausstrecke
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2 x Boxer, 2 x Eintopf mit zunehmend weniger Laufleistung/Jahr, dafür mit mehr Pedal-Kilometer
Wobei ich für mich behaupte noch nie ein falsches Ticket zugestellt bekommen zu haben, weder aus D noch einem anderen Land...
Das deckt sich exakt mit meiner Erfahrung. Wenn ich geblitzt wurde, weiß ich auch daß ich zu schnell war. Also paßt das Ticket, also zahle ich. Eigentlich sind die Spielregeln klar und eindeutig.

Aber auch beim Mensch-Ärgere-Dich nicht gibt es immer wieder welche, die nicht akzeptieren können zu verlieren.

Gruß Tom
 
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