SQ18
...dem ist AFAIK nicht so - der Händler kann den Vertrag wegen Irrtum erstmal anfechten.wenn ein rechtskräftiger Vertrag vorliegt, der von beiden Seiten durch unterzeichnen angenommen wurde, gibt es da nix mehr dran zu rütteln
Insgesamt ist das für beide Seiten eine dumme Situation, wenn eine Seite nicht kulant reagiert hat sie es sich mit der anderen verscherzt.
Ob der Händler in dem speziellen Fall mit einer Anfechtung vor Gericht Erfolg hätte - schließlich ist das Fahrzeug schon seit drei Monaten übergeben...
Irrtum beim Kauf: Wann der Kaufvertrag angefochten werden darfSo kann ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden. Das allerdings nicht nur vom Kunden, sondern auch vom Händler. Das ist beispielsweise der Fall, wenn im Vertrag versehentlich ein falscher Preis angeboten wird, also z.B. 200 statt 2000 Euro. Dabei ist aber entscheidend, dass sich der Händler in seiner Erklärung geirrt hat, also z.B. einfach verschrieben hat. Wer sich bei seinem Angebot verkalkuliert und später feststellt, dass die Ware doch mehr wert ist oder er den Preis eigentlich nicht halten kann, hat Pech gehabt.
Oder wenn das Angebot mit dem Mengenrabatt versehentlich an einen Kunden geschickt wird, der aus Sicht des Händlers für dieses Angebot noch gar nicht in Frage kommt. Auch Irrtümer, die die "verkehrswesentliche Eigenschaften" einer Ware oder Dienstleistung betreffen, erlauben eine Anfechtung. Das sind wichtige Produkteigenschaften, also wenn das bestellte Auto ein Cabrio sein soll, es aber nicht ist.
Wer einen Vertrag wegen Irrtums anfechten will, sollte allerdings nicht damit warten, bis die Ware übergeben wird. Denn in vielen Fällen hat man dann seine Chance bereits verwirkt. Ein Vertrag muss wegen Irrtums angefochten werden, sobald der Irrtum erkannt worden ist. Der Gesetzgeber gesteht der jeweiligen Partei noch eine kurze Bedenkfrist zu, weil er davon ausgeht, dass der Irrtum vielleicht noch geprüft werden muss. Hier geht es in der Regel aber um Tage und nicht um Wochen.
...wenn Dein Kollege und der Händler das jetzt bis zum bitteren Ende durchziehen, braucht Dein Kollege auf alle Fälle eine neue Werkstatt
Geschickt wäre es vom Händler gewesen gleich ein Bonbon mit der Anfrage anzubieten.