BMW Bank / der Freundliche will nach 2 Monaten mehr Geld...

Diskutiere BMW Bank / der Freundliche will nach 2 Monaten mehr Geld... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; ...dem ist AFAIK nicht so - der Händler kann den Vertrag wegen Irrtum erstmal anfechten. Insgesamt ist das für beide Seiten eine dumme Situation...
SQ18

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wenn ein rechtskräftiger Vertrag vorliegt, der von beiden Seiten durch unterzeichnen angenommen wurde, gibt es da nix mehr dran zu rütteln
...dem ist AFAIK nicht so - der Händler kann den Vertrag wegen Irrtum erstmal anfechten.
Insgesamt ist das für beide Seiten eine dumme Situation, wenn eine Seite nicht kulant reagiert hat sie es sich mit der anderen verscherzt.

Ob der Händler in dem speziellen Fall mit einer Anfechtung vor Gericht Erfolg hätte - schließlich ist das Fahrzeug schon seit drei Monaten übergeben...

So kann ein Vertrag wegen Irrtums angefochten werden. Das allerdings nicht nur vom Kunden, sondern auch vom Händler. Das ist beispielsweise der Fall, wenn im Vertrag versehentlich ein falscher Preis angeboten wird, also z.B. 200 statt 2000 Euro. Dabei ist aber entscheidend, dass sich der Händler in seiner Erklärung geirrt hat, also z.B. einfach verschrieben hat. Wer sich bei seinem Angebot verkalkuliert und später feststellt, dass die Ware doch mehr wert ist oder er den Preis eigentlich nicht halten kann, hat Pech gehabt.

Oder wenn das Angebot mit dem Mengenrabatt versehentlich an einen Kunden geschickt wird, der aus Sicht des Händlers für dieses Angebot noch gar nicht in Frage kommt. Auch Irrtümer, die die "verkehrswesentliche Eigenschaften" einer Ware oder Dienstleistung betreffen, erlauben eine Anfechtung. Das sind wichtige Produkteigenschaften, also wenn das bestellte Auto ein Cabrio sein soll, es aber nicht ist.

Wer einen Vertrag wegen Irrtums anfechten will, sollte allerdings nicht damit warten, bis die Ware übergeben wird. Denn in vielen Fällen hat man dann seine Chance bereits verwirkt. Ein Vertrag muss wegen Irrtums angefochten werden, sobald der Irrtum erkannt worden ist. Der Gesetzgeber gesteht der jeweiligen Partei noch eine kurze Bedenkfrist zu, weil er davon ausgeht, dass der Irrtum vielleicht noch geprüft werden muss. Hier geht es in der Regel aber um Tage und nicht um Wochen.
Irrtum beim Kauf: Wann der Kaufvertrag angefochten werden darf

...wenn Dein Kollege und der Händler das jetzt bis zum bitteren Ende durchziehen, braucht Dein Kollege auf alle Fälle eine neue Werkstatt ;)
Geschickt wäre es vom Händler gewesen gleich ein Bonbon mit der Anfrage anzubieten.
 
QVIENNA

QVIENNA

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...dem ist AFAIK nicht so - der Händler kann den Vertrag wegen Irrtum erstmal anfechten.
Das ist natürlich richtig, aber 12,5% NL (over all), das gibt’s bei Pkw‘s tagtäglich. In meinen KV‘s (hab gerade nachgesehen) steht kein einziges Mal ein % Satz, immer nur der Gesamtnachlass (Skoda, Mercedes, bmw).

Aber wir spekulieren und philosophieren hier ohnehin zuviel. Ohne den Vertrag gesehen zu haben, können wir nur interpretieren und vielleicht liegen wir auch falsch.
 
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DreasDakar

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Der Kunde muss überhaupt nichts nachrechnen können! Der Verkäufer gibt’s auch nur stur ins Programm ein. Was unten raus kommt, steht im KV und Finanzierungsvertrag. Mehr ist es nicht.
Doch, muss er können. Verbraucherschutz. Ob er es tut - seine Geschichte. Ich mache das bei größeren Beträgen, weil ich nichts zu verschenken habe.
Es gibt genug Ratenrechner im Internet, Excel, den guten alten Taachenrechner oder Stift und Zettel für das, was ich oben schrieb.
 
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DreasDakar

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Das ist natürlich richtig, aber 12,5% NL (over all), das gibt’s bei Pkw‘s tagtäglich. In meinen KV‘s (hab gerade nachgesehen) steht kein einziges Mal ein % Satz, immer nur der Gesamtnachlass (Skoda, Mercedes, bmw).
Richtig, Nachlassniveau bei Autos ist generell aber deutlich höher. Und absolut ist auch richtig, weil auch absolute Aktionen einfließen können. Inzahlungnahmeprämie des Herstellers zum Beispiel.
 
garamiel

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Wenn du in einen Laden gehst und das Preisschild zeigt zu wenig, dann hast du Anrecht auf diesen Preis (habe ich schon mehrfach exerziert), auch wenn die Auszeichnung fehlerhaft war. Das ist die Rechtslage. Da muss man auch nicht mit Anwalt drohen.

Gruß
Klaus
Das ist definitiv Unsinn. Der Verkäufer muss Dir gar nichts verkaufen. Du hast hast kein Recht, einen falsch ausgezeichneten Artikel zu eben diesem falschen Preis kaufen zu können. Im Zweifel hat der Händler immer die Vertragsfreiheit, Dir diesen Artikel überhaupt nicht zu verkaufen.
Das Du es schon mehrfach durchexerziert hast, hat nur deshalb funktioniert weil der Händler kein Interesse hat Dich zu verärgern. Würdest Du versuchen Deinen Anspruch rechtlich durchzusetzen wärest Du chancenlos.

Das lernt jeder Kaufmann im ersten Lehrjahr. Auch beim BWL Studium ist das Grundlagenwissen.
 
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DreasDakar

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Vertragsangebot und -Annahme …
 
Ralsch

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Ist in dem Fall alles Banane weil in keinster Weise relevant. Der resp. die Verträge wurden geschlossen - fertig.
Ausserdem kann ein Preis eingeklagt werden wenn der z.B in der Werbung genannt wurde, dann aber im Laden teurer ausgepreist ist. Ansonsten verstößt er gegen x andere Gesetze.
Ob man dann die 7Cent Differenz für die Raviolidose in Karlsruhe einklagen will ist eine andere Frage 😎
Grosse Läden, die „professionell“ ihre Werbung frisieren, halten sich für das erbeutete Geld eine Herrschar Rechtsverdreher.
Dann sind wir beim Punt „Im Recht sein vs. Recht bekommen“.
Soweit ist dieser Fall hier aber nicht.
 
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DreasDakar

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Ich weiß. Falls es jemanden interessiert:

5690AEB3-A2E3-4996-806B-0B9DA400DF42.jpeg

Und zum Nachrechnen:
Verhandelter Kaufpreis = 10.900 €
Abzüglich Anzahlung = 2725 €
Ergibt Finanzierungsbetrag = 8175€
Vereinbart sind 1,99 % Eff Zins, 48 Raten, davon eine hohe Schlussrate 4360 €

Der Durchschnittliche Finanzierungsbetrag pro Jahr beträgt (8175 + 4360)/2 = 6268€
1,99% Zinsen auf 6268 = 124,72 * 4 Jahre = 499 € Zinsen
Man zahlt also 8175 + 499 = 8674 €.
Oder wie oben ausgewiesen:
1 Rate 79,49 €
46 Raten 92 €
1 Rate 4360 €
= 8671,49.
51 Cent für die Kaffeekasse
All das steht im im Kaufvertrag und dem Finanzierungsvertrag - kann der Freund nachrechnen und wird feststellen, dass seine Einmalzahlung zu Beginn und die Summe seiner Zahlungen an die BMW Bank deutlich unter dem verhandelten Kaufpreis liegen.
 
Maroon

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Ist in dem Fall alles Banane weil in keinster Weise relevant. Der resp. die Verträge wurden geschlossen - fertig.
Ausserdem kann ein Preis eingeklagt werden wenn der z.B in der Werbung genannt wurde, dann aber im Laden teurer ausgepreist ist.
Mit Verlaub: “Das ist Quatsch!“

Nein ich werde das hier nicht erklären, aber jeder Kaufmann, Betriebswirt und Jurist weis das.

Ohne mehr belastbare Daten und Sichtung der Verträge ist der ursprüngliche Fall nicht annähernd zu klären. Ja es sind mindestens 2 Verträge mit 2 Vertragspartnern geschlossen worden.

Kaufvertrag: Kunde und Händler
Darlehensvertrag: Kunde und BMW-Bank

Inwiefern die Verträge verknüpft sind oder nicht, ist nicht so einfach zu erkennen.
 
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DreasDakar

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Sind sie nicht. Sie müssen nur kalkulatorisch zusammenpassen. Das ist ja das Problem: die Kalkulationen passen durch den Arbeitsfehler nicht zusammen.
der Verkäufer hat die 7% Nachlass in die Finanzierung mit dem Effekt der Reduktion der Finanzierungssumme und der Raten (wie eine Sonderzahlung zu Beginn) einfließen lassen. Und im Kaufvertrag hat er den Nachlass ein zweites Mal verwendet, letztlich hat das seine Zahlung an den Händler reduziert. Und wenn der Freund mit 13800 grundsätzlich einverstanden war, naja, ich wiederhole mich …
 
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Gregor1250

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Wenn du in einen Laden gehst und das Preisschild zeigt zu wenig, dann hast du Anrecht auf diesen Preis (habe ich schon mehrfach exerziert), auch wenn die Auszeichnung fehlerhaft war. Das ist die Rechtslage. Da muss man auch nicht mit Anwalt drohen.
Hallo KlausB,

das ist etwas zu pauschal ausgedrückt. Wenn es sich um eine offensichtliche fehlerhafte Preisauszeichnung handelt, gibt es auf des Käufers Seite kein Recht darauf zu bestehen. Als Beispiel: Eine Kommastelle ist verrutscht und der nagelneue Porsche steht da für 14.500 Euro. Es handelt sich um keinen realistischen Preis, das ist offensichtlich fehlerhaft.
Anders sieht es aus, wenn die Dose Erdnüsse 0.99 statt 0.89 Euro kostet. Die gibt dir dann der Händler zu 0,89 und zeichnet für die folgenden Kunden den Preis hoch.

Im übrigen sehe ich es auch in diesem Falle so, sich mit dem Verkäufer gütlich zu einigen, und zwar auf den Betrag, den ihr beim Kauf vereinbart habt. Der Käufer war ja bei Unterzeichnung bereit, diesen Betrag zu zahlen. Lass einen kaufmännisch versierten Bekannten über den Vertrag schauen und wenn der bestätigt, dass BMW in diesem Falle Recht hat, möge dein Bekannter den Betrag überweisen. Der Verkäufer persönlich wird es ihm ewig danken, beim Kauf der nächsten Maschine wird er mit Sicherheit einen tollen Ausgleich gewähren.
 
Ralsch

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Dann ist der Käufer den Kaufpreis schuldig.
Nein, natürlich den (höheren) Finanzierungsbetrag, in Raten plus Gebühren etc., wäre sonst doof für die Bank. Den angegebenen Kaufpreis erhält der Händler per sofort von der finanzierenden Bank.
Wie gesagt, ist mein Tagesgeschäft und der Vorgang ist, so wie geschildert, klar und eindeutig und wird in der Art täglich tausendfach durchgeführt.
 
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Die Finanzierung ist okay - BMW finanziert den Betrag, der über den Händler mit den genannten Eckdaten angefragt wurde. Und die Raten schuldet er. Was der Händler mit dem Kunden ansonsten vereinbart, ist unerheblich. Die Bank interessiert das nicht.
Der Vertrag mit dem Händler ist der kritische Punkt, weil der Nachlass zur Reduktion der Finanzierungssumme in die Ratenkalkulatuon eingeflossen ist. Jetzt fehlt der Nachlass in der Rechnung des Händlers an den Kunden, weil er da nochmal gewährt wurde.
 
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Ralsch

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Mit Verlaub: “Das ist Quatsch!“

Nein ich werde das hier nicht erklären, aber jeder Kaufmann, Betriebswirt und Jurist weis das.

Ohne mehr belastbare Daten und Sichtung der Verträge ist der ursprüngliche Fall nicht annähernd zu klären. Ja es sind mindestens 2 Verträge mit 2 Vertragspartnern geschlossen worden.

Kaufvertrag: Kunde und Händler
Darlehensvertrag: Kunde und BMW-Bank

Inwiefern die Verträge verknüpft sind oder nicht, ist nicht so einfach zu erkennen.
OMG! :eekek:
 
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I.d.R. unterzeichnet der Verkäufer als Bevollmächtigter auch den Vertrag für die Finanzierung.
 
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DreasDakar

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Nein, natürlich den (höheren) Finanzierungsbetrag, in Raten plus Gebühren etc., wäre sonst doof für die Bank. Den angegebenen Kaufpreis erhält der Händler per sofort von der finanzierenden Bank.
Wie gesagt, ist mein Tagesgeschäft und der Vorgang ist, so wie geschildert, klar und eindeutig und wird in der Art täglich tausendfach durchgeführt.
Keine Zweiflel an Deiner Kompetenz. Wahrscheinlich sind wir beruflich nicht weit auseinander. Darum habe ich eben noch mal in meine verflossenen BMW / Unterlagen geschaut:
Ich hatte einen Kaufvertrag mit dem Händler geschlossen. Dieser inkludiert Zahlungsverpflichtung von mir und der BMW Bank. Beides ergibt den geschuldeten Kaufpreis. Der Finanzierungsvertrag wurde auf Grundlage der Eckdaten aus dem Kaufvertrag an die BMW Bank vermittelt - damit habe ich einen zweiten Vertrag mit Bank und diese leistet die Teilzahlung direkt an den Händler , weil es schneller geht und sicherer ist. Wenn der Händler also den beschrieben Fehler gemaecht, fehlt eine Teilzahlung von mir in dem zwischen uns geschlossenen Vertrag.
 
68er

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Nun ja, zum einen verstehe ich deinen Kumpel nicht wirklich. Denn wenn ich einen Kaufpreis ausgemacht habe und die Anzahlungssumme davon abziehe, verbleibt der zu finanzierende Restbetrag. Das sehe ich doch in dem Kaufvertrag, wenn es eine Differenz von über 1000€ ergibt.
Aber wenn der Verkäufer jetzt nach 2 Monaten feststellt, dass er einen Fehler begangen hat und die Summe nachfordert....- ist das auch nicht so dolle.
Wie schon jetzt hier mehrfach geschrieben, finde ich das keine gute Basis für alle Beteiligten, wenn sich keine Einigung erzielen lässt.
 
B

Bazinga

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Grade mal nichts
Klar ist: der Händler hat Mist gebaut und kommt mit der Nummer nicht aus.
Deshalb würde ich ihm den Vorschlag zur Güte machen dass er die fehlenden 1000€ bekommt plus vielleicht nochmal 500€ Trinkgeld.
Der soll ja auch nicht leben wie ein Hund!
 
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