BMW Bank / der Freundliche will nach 2 Monaten mehr Geld...

Diskutiere BMW Bank / der Freundliche will nach 2 Monaten mehr Geld... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; So ein Fehler passiert relativ schnell: Der Verkäufer hat den Rabatt 2x abgezogen, a.) vom Barbetrag b.) vom Finanzierungsbetrag. Also bekommt...
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enduro_drive

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So ein Fehler passiert relativ schnell:

Der Verkäufer hat den Rabatt 2x abgezogen, a.) vom Barbetrag b.) vom Finanzierungsbetrag.

Also bekommt er von der Bank eben weniger Geld und dass ist das Delta.
 
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hofmannra

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Ich stell mir das auch recht einfach vor. Ich geh zum Händler, weil ich ein Motorrad kaufen möchte und einige mich mit ihm auf die 13.800€ Kaufpreis. Da ich finanzieren möchte, macht mir der Händler als Beauftragter der finanzierenden Bank ein Angebot über ein Finanzierungsgeschäft, und wir schließen neben dem Kaufvertrag zusätzlich noch einen Finanzierungsvertrag.
Nun hat der Händler bei der Berechnung der Finanzierung offensichtlich einen Fehler gemacht und er hat von der Bank zu wenig Geld bekommen. Dann bleibt ihm eigentlich nur die Möglichkeit, den Finanzierungsvertrag aufgrund des Fehlers anzufechten. Da aber Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag ein verbundenes Geschäft darstellen, würden dann beide Verträge hinfällig.
Das Motorrad geht zum Händler zurück und der Käufer bekommt seine vollständige Kohle zurück. Ob der für die gefahrenen km eine Nutzungspauschale zahlen muss, wäre zu klären.

Der Händler hätte dann gar keine Kohle mehr und dafür ein gebrauchtes Motorrad mit einem Vorbesitzer mehr auf dem Hof stehen. Ob er das wirklich möchte??
Wenn der Händler nicht gesprächsbereit ist, würde ich die Nachforderung erst mal ignorieren und abwarten
 
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DreasDakar

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Der Händler ist Vermittler …
Aber in den Beiträgen davor ist alles diverse Male beschrieben.
warten wir doch jetzt mal, was der TE zum Besten gibt.
 
Ralsch

Ralsch

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Moin,
jetzt mit Rückversicherung bei unserer Rechtsabteilung.

Punkt 1, Wie ich schon geschrieben hatte: Das, was der Händler will, nämlich einen bestehenden Vertrag nachträglich abzuändern, oder ohne Änderung eine Nachforderung zu stellen, ist einseitig NICHT rechtens und entsprechend nicht einklagbar.
Er kann natürlich den Vertrag aufgrund seines Fehlers anfechten - was dazu führt dass beide verbundenen Verträge annuliert werden müssen.
In dem Fall muss er entweder das Fahrzeug zurücknehmen oder kann dem Kunden einen neuen - dann korrekten Vertrag - neu anbieten.
Den kann aber der Kunde ablehnen und der Händler hat ein 3 Monate altes Moped auf dem Hof stehen.

Ob er den Vertrag überhaupt anfechten kann liegt auch an der Art des Fehlers und ob dieser im Vertrag offensichtlich ist.
Vereinfachtes Beispiel: Im Kaufvertrag steht Kaufpreis 20.000€, Anzahlung 5.000€, zu finanzierender Betrag 10.000€.
Das wäre ein Anfechtungsgrund, kann ich mir nicht vorstellen da der zu finanzierende Betrag von der Bank bei der Aktivierung des Finanzierungsvertrags überprüft wird.
Als "Lösung" einfach dem Händler die fehlenden, nicht finanzierten 5.000€ Unterdeckung bar auf den Tisch zu legen, würde zu falschen Angaben im Finanzierungsvertrag führen, auch wenn der Händler dem Kunden einen korrigierten Vertrag ausstellt.
Alle Nebenrechnungen des Händlers, auf die der Kunde keinen Zugriff hat (OEM Subventionen, nicht explizit aufgeführtes Zubehör, Sonderabsprachen, etc.), fallen unter den Begriff "Unbeachtlicher Kalkulations-Irrtum". Diese sind nicht geeignet um einen Vertrag anzufechten sondern fallen eben unter "Lessons learned - ausbuchen".
Bis dann,

Ralf
 
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SQ18

SQ18

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Er kann natürlich den Vertrag aufgrund seines Fehlers anfechten - was dazu führt dass beide verbundenen Verträge annuliert werden müssen.
...ersetze "müssen" durch "könnten" - die Anfechtung muss der Händler vor Gericht durchsetzen, wenn der Kunde sich nicht ins Bockshorn jagen lässt.
...und wie dieses dann irgendwann entscheidet?
 
Philiam

Philiam

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So kurzer Zwischenstand: entsprechend eines Vorschlages weiter oben hat mein Kumpel jetzt den Händler gebeten, die Sachlage und die Forderung einmal schriftlich zu formulieren. Denn basierend auf einem Telefonat lässt sich die Situation eh nicht hinreichend entscheiden. Sobald das vorliegt, schaue ich mal ob ich die Grundzüge daraus posten kann.
 
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Ralsch

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So kurzer Zwischenstand: entsprechend eines Vorschlages weiter oben hat mein Kumpel jetzt den Händler gebeten, die Sachlage und die Forderung einmal schriftlich zu formulieren. Den basierend auf einem Telefonat lässt sich die Situation eh nicht hinreichend entscheiden. Sobald das vorliegt, schaue ich mal ob ich die Grundzüge daraus posten kann.
Schon spannend dass der Händler nicht gleich die Nachforderung schriftlich eingereicht hat sondern per Telefon. "Bring ma Kohle mit - ich habe mich vertan".:eekek:
Bei allen anderen Bereichen würde ich sagen dass das ein überaus dubioses Geschäftsgebaren ist.
Bei Fahrzeughändlern bin ich allerdings nur sehr gelinde überrascht.
Oder eigentlich überhaupt nicht .... :biggrin:
 
Maroon

Maroon

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Schon spannend dass der Händler nicht gleich die Nachforderung schriftlich eingereicht hat sondern per Telefon. "Bring ma Kohle mit - ich habe mich vertan".:eekek:
Vielleicht weis der Händler/Geschäftsführer noch gar nichts davon, bisher hat sich ja nur der freundliche Verkäufer gemeldet und der hat vielleicht ein ganz anderes Interesse an der Regelung.

Je mehr Fälle er mit einem Telefonat bügelt, desto geringer ist der Schaden mit dem er bei seinem Chef aufläuft.
 
zyklotrop

zyklotrop

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Keiner hier kennt den genauen Schachverhalt, aber 200 User mit 300 Meinungen. Es ist eigentlich müßig hier zu diskutieren, was richtig oder falsch ist, wenn niemand genaues kennt.

Die einfache Rechnung kann der Käufer selbst aufmachen. Er hat einen Kaufvertrag über die Summe: 13.800,-€. Jetzt muss er nur einfach nachrechnen, ob die aufgenommene Darlehenssumme (ohne Zinsen oder andere Nebenkosten) plus die geleistete Baranzahlung zusammen 13.800,-€ sind. Wenn diese Zahlen übereinstimmen ist alles glatt. Sein Konto ist auf 0.
Zahlschuld 13.800,-€. Gezahlt 3.800,- bar und 10.000,-€ Finanzierung ergibt Saldo 0.
Wenn diese Summe allerdings eine negative Differenz aufweist, hat der Käufer einfach noch nicht alles bezahlt. Dann muss die Differenz auf den Tisch, weil er keine 13.800,-€ bezahlt hat.
Zahlschuld 13.800,-€. Gezahlt 3.800,- bar und 9.000,-€ Finanzierung ergibt Saldo 1.000,-€ offene Forderung.
Ein Additionsfehler in den Summen ist peinlich aber kann vorkommen und befreit den Käufer nicht von seiner Schuld, weil er sie ganz einfach noch nicht vollständig beglichen hat. So einfach ist das.

Ergeben diese 2 Zahlen zusammen 13.800,-€ und der Verkäufer hat aufgrund einer Fehlkalkulation eine Unterdeckung, weil er eine falsche Zinskondition gewählt hat, dann ist das sein Pech.

Und wie die Sachlage nun ist kann nur der Käufer wissen, weil er weiß welche Zahlen zugrunde liegen.
 
Qurator

Qurator

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Keiner hier kennt den genauen Schachverhalt, aber 200 User mit 300 Meinungen. Es ist eigentlich müßig hier zu diskutieren, was richtig oder falsch ist, wenn niemand genaues kennt.

Die einfache Rechnung kann der Käufer selbst aufmachen. Er hat einen Kaufvertrag über die Summe: 13.800,-€. Jetzt muss er nur einfach nachrechnen, ob die aufgenommene Darlehenssumme (ohne Zinsen oder andere Nebenkosten) plus die geleistete Baranzahlung zusammen 13.800,-€ sind. Wenn diese Zahlen übereinstimmen ist alles glatt. Sein Konto ist auf 0.
Zahlschuld 13.800,-€. Gezahlt 3.800,- bar und 10.000,-€ Finanzierung ergibt Saldo 0.
Wenn diese Summe allerdings eine negative Differenz aufweist, hat der Käufer einfach noch nicht alles bezahlt. Dann muss die Differenz auf den Tisch, weil er keine 13.800,-€ bezahlt hat.
Zahlschuld 13.800,-€. Gezahlt 3.800,- bar und 9.000,-€ Finanzierung ergibt Saldo 1.000,-€ offene Forderung.
Ein Additionsfehler in den Summen ist peinlich aber kann vorkommen und befreit den Käufer nicht von seiner Schuld, weil er sie ganz einfach noch nicht vollständig beglichen hat. So einfach ist das.

Ergeben diese 2 Zahlen zusammen 13.800,-€ und der Verkäufer hat aufgrund einer Fehlkalkulation eine Unterdeckung, weil er eine falsche Zinskondition gewählt hat, dann ist das sein Pech.

Und wie die Sachlage nun ist kann nur der Käufer wissen, weil er weiß welche Zahlen zugrunde liegen.
Du hast die 7% nicht beachtet
 
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DreasDakar

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Keiner hier kennt den genauen Schachverhalt, aber 200 User mit 300 Meinungen. Es ist eigentlich müßig hier zu diskutieren, was richtig oder falsch ist, wenn niemand genaues kennt.


Und wie die Sachlage nun ist kann nur der Käufer wissen, weil er weiß welche Zahlen zugrunde liegen.
Hmm, jetzt sind wir 201, Deine Sichtweise gab es auch schon mehrfach, bleibt bei 300. Warum beteiligst Du Dich jetzt an der müßigen Diskussion mit leicht ironischem Unterton ?
 
zyklotrop

zyklotrop

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Hmm, jetzt sind wir 201, Deine Sichtweise gab es auch schon mehrfach, bleibt bei 300. Warum beteiligst Du Dich jetzt an der müßigen Diskussion mit leicht ironischem Unterton ?
Da ich hier nicht in irgendeine Richtung eine vorgefasste Meinung zum Besten gebe sondern einfach nur anrege, dass der Käufer vielleicht einfach mal die Zahlen zusammenzählt, damit er weiß was er nun wirklich bezahlt hat, denke ich, dass ich hier einfach nur die Lösung aufgezeigt habe, wie er selbst die Unklarheit beseitigen kann. Und das sogar ohne das unfehlbare Fachwissen eines Forums. (sorry, musste sein)
Und auch ohne irgendwelche Mutmaßungen und Unterstellungen dem Verkäufer gegenüber, welche schon bis hin zu angedeuteten Bereicherungsversuchen oder Vertuschungen der Geschäftsleitung gegenüber gegangen sind.

Manche Menschen sind einfach sehr schnell im Meinung bilden, bei absoluter Ahnungslosigkeit.
 
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DreasDakar

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Absolut Deiner Meinung. Klappt leider nicht.
 
Pinky

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Es kam doch schon die Aussage, den Verkäufer nicht im Regen stehen zu lassen. Das sagt man doch nicht, wenn man davon ausgeht, daß der Verkäufer sich bereichern will.
Diese unbeabsichtigte bzw irrtümliche Begünstigung bei der Finanzierung muß jetzt klar aufgezeigt werden, dann wird es schon ein gutes Ende nehmen.
 
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