BMW Bank / der Freundliche will nach 2 Monaten mehr Geld...

Diskutiere BMW Bank / der Freundliche will nach 2 Monaten mehr Geld... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Vertrag lesen, miteinander reden und falls man nicht zueinanderfindet, kann man sich juristisch auseinandersetzen und dann entscheidet ein...
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DreasDakar

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So einen Händler würde ich im Netz rösten, das ist im Prinzip eine Frechheit, den Kunden erst zu verarschen mit einem billigen Preis, dann Geld nachfordern weil man selbst einen Fehler gemacht hat, und ihm dann Hausverbot geben, weil er auf die Erpressung nicht eingeht?
Vertrag lesen, miteinander reden und falls man nicht zueinanderfindet, kann man sich juristisch auseinandersetzen und dann entscheidet ein Richter. Fertig.

Alles gesagt. Aber Deine Tonalität finde ich bedenklich. Warum regst Du Dich über hypothetisches Verhalten so auf?
 
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DXBGS

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Würde auch zuerst das Gespräch suchen und gemeinsam eine Lösung suchen.
Von juristischer Seite ist das ganz klar geregelt, auch wenn moralisch viell. verwerflich.

Dazu hier noch ein paar Infos was aber keine Rechtsberatung darstellen soll.

Zusammenfassung
Verträge, die z. B. aufgrund eines Irrtums oder einer Täuschung geschlossen wurden, sind anfechtbar. Mit einer Anfechtungserklärung können Sie sich aus einem Vertrag lösen. Verweigert der Vertragspartner die Rückabwicklung, können Sie die Vertragsanfechtung gerichtlich durchsetzen.

Auf einen Blick
  • Ein Vertrag lässt sich anfechten, wenn ein Anfechtungsgrund vorliegt – z. B. arglistige Täuschung, Irrtum oder Drohung.
  • Mit einer formlosen Anfechtungserklärung können Sie einen Vertrag anfechten.
  • Die Frist zur Anfechtung läuft, sobald der Anfechtungsgrund bekannt ist.
  • Das Recht auf Anfechtung verjährt nach 10 Jahren: Eine Vertragsanfechtung ist dann nicht mehr möglich.
  • Bei erfolgreicher Vertragsanfechtung kommt es zur Rückabwicklung des Vertrages: Vertragsgegenstand oder -leistung müssen dann zurückgegeben oder bezahlt werden.
  • Der Vertragsgegner kann für die Vertragsrückabwicklung Schadensersatz verlangen, wenn er z. B. bereits zur Erfüllung des Vertrages etwas investiert hat.
  • Akzeptiert Ihr Vertragspartner die Anfechtung nicht, kann ein Anwalt Ihr Anfechtungsrecht durchsetzen – wenn nötig auch vor Gericht.

jeder Vertrag ist anfechtbar – egal, ob Sie einen Kauf-, Werk-, Bau-, Aufhebungsvertrag oder Erbvertrag anfechten möchten. So können Sie sich ohne Zustimmung des Vertragsgegners aus einem Vertrag befreien.

Mit einer erfolgreichen Anfechtung können Sie einen Vertrag teilweise oder vollständig auflösen.

Dafür muss gemäß BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) einer der folgenden Anfechtungsgründe vorliegen:

  • Inhaltsirrtum
  • Erklärungsirrtum
  • Eigenschaftsirrtum
  • Arglistige Täuschung und Drohung
  • Falsche Übermittlung der Vertragserklärung durch einen Stellvertreter


2. Anfechtungsgründe: Wann kann ich einen Vertrag anfechten?
Ob ein Vertrag anfechtbar ist, entscheiden die gesetzlichen Anfechtungsgründe (BGB §§ 119124). Liegt einer der folgenden Anfechtungsgründe vor, können Sie Ihren Vertrag anfechten:



Inhaltsirrtum
Hat ein Vertragspartner etwas falsch verstanden, ist eine Vertragsanfechtung durchsetzbar, da ein Inhaltsirrtum vorliegt: Er willigt zwar in den Vertrag ein, aber irrt sich über den Sinn und die Bedeutung seiner Aussage oder Einwilligungserklärung.

Eigenschaftsirrtum
Irrt sich ein Vertragspartner über eine sogenannte verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache oder Person bei der Abgabe seiner Willenserklärung, liegt ein Eigenschaftsirrtum vor und der Vertrag ist anfechtbar.

Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache sind z. B. Größe, Material, Herkunft, Herstellungs- und Baujahr.

Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person sind z. B. Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Alter, Sachkunde, Geschlecht oder Zahlungsfähigkeit.


Erklärungsirrtum
Verschreibt, vergreift, verspricht oder vertippt sich ein Vertragspartner, lässt sich der Vertrag anfechten: Das Gewollte und das Erklärte stimmen nicht überein und es liegt ein Erklärungsirrtum vor.


Arglistige Täuschung und Drohung
Sie können einen Vertrag anfechten, wenn Sie in ihn eingewilligt haben, weil Sie getäuscht oder bedroht wurden.

Falsche Übermittlung der Vertragserklärung
Ein Vertrag kann auch über einen Stellvertreter geschlossen werden. Gibt dieser Vertragsinhalte falsch wieder, liegt eine falsche Übermittlung der Vertragserklärung vor und die Anfechtung des Vertrages ist möglich.

Wie lange man einen Vertrag anfechten kann, bestimmt die Verjährungsfrist: Ihr Recht auf Anfechtung ist verjährt, wenn seit Vertragsabschluss 10 Jahre vergangen sind. Sie können einen Vertrag dann nicht mehr anfechten.

Je nach Anfechtungsgrund bleibt Ihnen für die Vertragsanfechtung unterschiedlich lange Zeit:

  • Anfechtung wegen Irrtums: Reagieren Sie unverzüglich, sobald Sie Kenntnis vom Irrtum erlangt haben.
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und Drohung: Frist zur Anfechtung von 1 Jahr ab Kenntnis über die Täuschung oder Ende der bedrohlichen Situation.
 
Maroon

Maroon

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Der Verkäufer hat einen Fehler gemacht, und der Händler will, das der Kunde sein Geschäft nicht mehr betritt ?

So einen Händler würde ich im Netz rösten, das ist im Prinzip eine Frechheit, den Kunden erst zu verarschen mit einem billigen Preis, dann Geld nachfordern weil man selbst einen Fehler gemacht hat, und ihm dann Hausverbot geben, weil er auf die Erpressung nicht eingeht?
Sows ist einfach nur unseriös.





Würde ich auch so sehen.



Würde ich so nicht sehen.
Der Verkäufer hat ein konkretes Angebot gemacht, und der Käufer hat bei dem Preis eingewilligt.
Das wurde sehr wohl von beiden bewußt so beschlossen.

Und nach dem Kauf und 3 Monate nach der Lieferung will der Verkäufer plötzlich mehr Geld?
Klaus, cool down.😎

1. Die Bitte das Geschäft nicht mehr zu betreten ist kein Hausverbot, sondern nur der Hinweis das man mit diesem Kunden zukünftig nicht mehr zusammen arbeiten möchte. ( Kann der Kunde ja auch, in dem er das Geschäft nicht mehr betritt wenn er nicht möchte)

2. Ich gehe davon aus das der Händler hier im Recht ist. Nur würde ich als Händler hier mein Recht nicht gerichtlich durchsetzen wollen. (Wenn mir der Kunde blöd kommen würde allerdings schon. Der Vorwurf der Erpressung würde sicher dazu führen, dass ich den Sachverhalt juristisch klären würde. )

3. Der Verkäufer hat ein konkretes Angebot gemacht, aber der Käufer hat nicht den gesamten Kaufpreis bezahlt.

LG, Jürgen
 
Ralsch

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Na, vielleicht liest er mit und es hilft ihm.
Ich will keinem zu nahe treten - aber das geballte Unwissen hier wird ihm leider kaum helfen 😂
Ich frage morgen zur Sicherheit noch mal meine Legal-Kollegin.
Da ich den Betrieb - im gleichen Unfeld - „meiner“ Bank verantworte erwarte ich aber keine Überraschung.
Der Begriff für solche Fehler heisst dann final „Ausbuchen“.
 
Zuletzt bearbeitet:
manfred180161

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@Ralsch Der Händler wird das bestimmt machen, das ist ja wohl auch üblich, dass man seine Abschlüsse nachbewertet, sonst hat mal ja gar kein Controlling.
 
Klausmong

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Vertrag lesen, miteinander reden und falls man nicht zueinanderfindet, kann man sich juristisch auseinandersetzen und dann entscheidet ein Richter. Fertig.

Alles gesagt. Aber Deine Tonalität finde ich bedenklich. Warum regst Du Dich über hypothetisches Verhalten so auf?
Nun, von dir kam ja, wenn der Kunde nicht freiwillig die Nachforderung bezahlen will, dann Hausverbot bzw ihn bitten den Laden nicht mehr zu betreten.

Aber vorher war der "Kunde" gut genug das man ihm ein Angebot macht das er unterschreibt.

Und man händigt ihm das Motorrad aus.
Das Geschäftsmodell muß ich mir merken, wenn man das gut und OK findet.



Klaus, cool down.😎

1. Die Bitte das Geschäft nicht mehr zu betreten ist kein Hausverbot, sondern nur der Hinweis das man mit diesem Kunden zukünftig nicht mehr zusammen arbeiten möchte. ( Kann der Kunde ja auch, in dem er das Geschäft nicht mehr betritt wenn er nicht möchte)
Klar, dem Kunden erst einen billigen Preis vorschlagen, dann nachfordern und dann die " ich will nicht mehr mit Dir zusammenarbeiten" sagt sehr viel über das Geschäft aus.

2. Ich gehe davon aus das der Händler hier im Recht ist. Nur würde ich als Händler hier mein Recht nicht gerichtlich durchsetzen wollen. (Wenn mir der Kunde blöd kommen würde allerdings schon. Der Vorwurf der Erpressung würde sicher dazu führen, dass ich den Sachverhalt juristisch klären würde. )
Also Du meinst, man macht ein Angebot, beide Seiten unterzeichnen den Vertrag, und später will der Händler mehr Geld, und ist damit im Recht?
Komische Vertragsgebahrungen sind das.
Aber man lernt nie aus.
Auch cool wenn man weiß, wie leidensfähig BMW Kufer sind und was sie sich gerne gefallen lassen.


3. Der Verkäufer hat ein konkretes Angebot gemacht, aber der Käufer hat nicht den gesamten Kaufpreis bezahlt.

LG, Jürgen
Hat er das?
Dann weißt Du mehr als wir.
Denn ich stelle mir die Frage, warum händigt er ein Motorrad aus, das nicht fertig bezahlt ist?
Und warum kommt er dann 3 Monate später mit der Bitte um die "freiwillige " Nachzahlung?

Vielleicht kann uns der Treadstarter erklären, warum sein Kumpel angeblich nicht alles bezahlt hat.
 
Maroon

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Boah Klaus,

wie bist du denn heute drauf?

Ich mache mal ein Beispiel:

Ich möchte mir eine neue GS kaufen:
Ich einige mich mit dem Händler auf 20.000€
5000 € habe ich, da du ein Netter bist einigen wir uns das du mir 15.000€ leihst und diese direkt an den Händler überweist.
Dann fällt dir ein, das du nur 14.000€ übrig hast und überweist die an den Händler und sagst mir das ich nur diese 14.000€ an dich zurückzahlen muss.
Jetzt fehlen dem Händler 1.000€.
Wer Zahlt die?

Du? Sicher nicht!

Der Händler hat Pech gehabt? Sicher auch nicht!

Ich? Ja!
Anschließend behaupte ich das du mir 1.000€ schuldest, da wir uns ja auf 15.000€ geeinigt hatten.
Du würdest mich doch auf meine Zurechnungsfähigkeit überprüfen lassen.:smilie_spinnt:

Du bist doch sonst ein besonnener Typ, lass es mal in Ruhe auf dich wirken.
:wait:

LG, Jürgen
 
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Gelöscht, da doppelt
 
Klausmong

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Boah Klaus,

wie bist du denn heute drauf?

Ich mache mal ein Beispiel:

Ich möchte mir eine neue GS kaufen:
Ich einige mich mit dem Händler auf 20.000€
5000 € habe ich, da du ein Netter bist einigen wir uns das du mir 15.000€ leihst und diese direkt an den Händler überweist.
Dann fällt dir ein, das du nur 14.000€ übrig hast und überweist die an den Händler und sagst mir das ich nur diese 14.000€ an dich zurückzahlen muss.
Jetzt fehlen dem Händler 1.000€.
Wer Zahlt die?
Da weißt Du aber nun mehr als der Treadstarter geschrieben hat.

Denn das Motorrad wurde ja bezahlt, und auch ausgehändigt.

Und 3 Monate später kommt der Händler drauf, das er gerne mehr Geld will.
Und da zufällig die Summe, die er vorher als üblichen Rabatt abgezogen hat.
Mit einem Argument, das auch nicht ganz nachvollziehbar ist wenn man rechnet.

Wer Zahlt die?

Du? Sicher nicht!

Der Händler hat Pech gehabt? Sicher auch nicht!

Ich? Ja!
Anschließend behaupte ich das du mir 1.000€ schuldest, da wir uns ja auf 15.000€ geeinigt hatten.
Du würdest mich doch auf meine Zurechnungsfähigkeit überprüfen lassen.:smilie_spinnt:

Du bist doch sonst ein besonnener Typ, lass es mal in Ruhe auf dich wirken.
:wait:

LG, Jürgen
Frage:
Auf welcher Grundlage behauptest Du, das er dem Händler das Geld schuldet?

Du behauptest, es wurde der Kaufpreis nicht gezahlt.

Der Händler selbst aber sagt er hat sich verrechnet und bittet um Verständnis.

Wenn er den Kaufpreis nicht voll bezahlt hat wie Du behauptest, dann ist es einfach und man stellt eine Zahlungsaufforderung, und wird nicht gezahlt dann ab zum Gericht.
Aber so wirkt das halt nicht, verrechnen ist normal ein Problem des Händlers.
Hätte der Käufer das Motorrad auch gekauft wenn es über 1000 Euro teurer gewesen wäre?
Oder hätte er es doch beim Mitbewerb günstiger bekommen.
Der Händler plädiert auf Verständnis, das klingt nicht nach Nichtbezahlen der vereinbarten Summe.

Née, da hast Du mich verwechselt …
Dann sorry.
 
garamiel

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Wenn ich den TE richtig verstanden habe, dann hat der Händler ein Fahrzeug inkl x Prozent zum Preis von ( fiktiv) 15.000 Euro angeboten. 5000 Euro bar und der Rest über Finanzierung . Nun passiert der Fehler, der Händler zieht die x Prozent nochmals von dem Finanzierungsanteil der Bank ab. Bedeutet der Kaufpreis sinkt für Käufer und Verkäufer um x Prozent von 10.000 Euro. Gutes Geschäft für den Käufer, der weniger bezahlen muss als vereinbart. Aber schlechtes Geschäft für den Verkäufer der eben dieselbe Summe weniger bekommt als vereinbart.

Rechtlich müssen das Juristen beurteilen. Aber fair wäre doch eigentlich wenn der vereinbarte Kaufpreis bezahlt wird. Da der Händler den Fehler begangen hat, der ihn schlachterstellt als vereinbart, scheint mir eine einvernehmliche Lösung doch mehr als wünschenswert zu sein.
 
Klausmong

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Nun passiert der Fehler, der Händler zieht die x Prozent nochmals von dem Finanzierungsanteil der Bank ab. Bedeutet der Kaufpreis sinkt für Käufer und Verkäufer um x Prozent von 10.000 Euro. Gutes Geschäft für den Käufer, der weniger bezahlen muss als vereinbart. Aber schlechtes Geschäft für den Verkäufer der eben dieselbe Summe weniger bekommt als vereinbart.
Ist das wirklich so?

Warum gibt man dann 7% Rabat, wenn die nicht stimmen?
und fordert eben diese 1000 Euro Rabatt wieder zurück?

Erschließt sich mir nicht schlüßig.

hat der Käufer wirklich nicht den ganzen Kaufpreis bezahlt ist es ja einfach, da muß man nicht bitten sondern schickt nur eine höfliche aber sehr bestimmte Forderung zum Zahlen der Summe.
 
garamiel

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Ich glaube, diese Frage werden wir hier nicht klären können. Dazu bedarf es Einsicht in den Kauf- und Kreditvertrag.
Die entscheidende Frage ist ob die Anzahlung und die Finanzierung den vereinbarten Kaufpreis decken.
Wenn dem so ist, dürfte der Händler keine Ansprüche haben.
 
G

Gast29174

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Ich glaube, diese Frage werden wir hier nicht klären können. Dazu bedarf es Einsicht in den Kauf- und Kreditvertrag.
Die entscheidende Frage ist ob die Anzahlung und die Finanzierung den vereinbarten Kaufpreis decken.
Wenn dem so ist, dürfte der Händler keine Ansprüche haben.

Richtig und bevor wir uns hier jetzt weiter Gedanken machen müßte uns der TA weitere Informationen geben
 
Ralsch

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Ich glaube, diese Frage werden wir hier nicht klären können. Dazu bedarf es Einsicht in den Kauf- und Kreditvertrag.
Die entscheidende Frage ist ob die Anzahlung und die Finanzierung den vereinbarten Kaufpreis decken.
Wenn dem so ist, dürfte der Händler keine Ansprüche haben.
Nur so zur Info und weiteren Verwirrung- das sind zwei getrennte Verträge/Rechnungen.
Und dann kommen noch ggf. die Gutschriften vom Hersteller dazu (OEM Subventionen) die der Verkäufer einsteckt, oder ggf. damit "jongliert" um Kunden zu ziehen. Dann sind da schon 4 Vertragspartner im Spiel (Händler, Käufer, Bank, OEM). Ggf. sogar noch eine Restschuld- oder andere Versicherung? Noch'n Vertrag :D
Und das Ganze dann mit und ohne USt und und und...
Macht Euch darüber keinen Kopf, es geht nur um den Vertrag mit dem Händler.
Die Niederlassung hat so lange gebraucht hat um das zu merken weil eben die Rechnung Fahrzeugpreis/Finanzierung (inkl. dem ganzen anderen Gedönse) gestimmt hat. Der Fehler liegt in der zugrundeliegenden Kalkulation des Händlers, und die Abweichung der Rechnung war nicht so groß dass es jemandem auf den ersten Blick aufgefallen wäre.
 
Hermann (aus E)

Hermann (aus E)

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Kann man das als Käufer nicht ganz einfach testen?
Preis im Kaufvertrag = Anzahlung + Finanzierungsumme,
wenn die Zahlen gleich sind, sollte der Kunde doch schon mal wissen, das er nix falsch gemacht. Alles was danach kommt ist Verhandlungssache, oder nicht! Quasi geben und nehmen.
Oder mach ich mir das zu einfach?
 
Qurator

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Kann man das als Käufer nicht ganz einfach testen?
Preis im Kaufvertrag = Anzahlung + Finanzierungsumme,
wenn die Zahlen gleich sind, sollte der Kunde doch schon mal wissen, das er nix falsch gemacht. Alles was danach kommt ist Verhandlungssache, oder nicht! Quasi geben und nehmen.
Oder mach ich mir das zu einfach?
Sehe ich auch so!
 
KlausB

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Nein, ich denke, dass das so stimmen sollte. Im Finanzierungsvertrag sollte die zu finanzierende Summe stehen. Da die vermutlich um 7% eingekürzt wurde, dürfte die Summe aus Barzahlung und diesem Betrag nicht den vereinbarten Kaufpreis ergeben. Insofern dürfte der Käufer tatsächlich zur Nachzahlung verpflichtet sein. Dazu könnte er auch einen zweiten Kredit aufnehmen, wenn er es bar nicht zahlen kann.

Gruß
Klaus
 
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