Anhängerzieher aufgepasst!

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Werner-R80

Werner-R80

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Hat denn mal jemand bei der Herstellern oder Händlern der Kupplungen oder Anhänger nachgefragt, was die sich dazu denken?

Gruß
André
Was mir aufgefallen ist ....... beim genauen hinsehen auf der Westfaliaseite hab ich eine Öse an der Kupplung gesehn. Hab dann gleich mal bei meiner nachgeschaut ...... nöschts. Hab meine 2012 gekauft.
Westfalia.PNG
 
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lederkombi

lederkombi

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Gilt denn hier nicht auch Besitzstandswahrung? Wenn die Kupplung VOR der Seilregel gekauft und montiert wurde, dann ist sie ohne Öse konform, oder?

Schliesslich müssen heute auch alle Motorräder eine OBD-Buchse haben oder ABS und trotzdem dürfen unsere Oldies auf die Strasse.
 
Uli G.

Uli G.

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Unter anderem HIER findet sich ein Sicherungsseil, welches geeignet scheint, die Deichsel am Bodenkontakt zu hindern. Stabiles Stahlseil und stabiler Karabinerhaken!
Das macht einen deutl. besseren Eindruck, als die üblichen Abreiß-/Fangseile, bei denen was von 100kg Bruchlast steht. Mehr können die Blechkarabinerhaken sicher nicht, aber dafür sind sie auch nicht gedacht.
Im Link steht auch, daß die Vorschrift erst seit 1.11.14 gilt, also ganz sicher noch nicht am 1.1.15 von allen "verinnerlicht" worden war:o.

@Capricorn
Mit dem Seil und dem Karabinerhaken könntest Du auch die (hoffentlich vorhandene, im Bedarfsfall einzuschraubende) Abschleppöse Deines Wagens nutzen und bräuchtest nicht die nachträglich anzubringende Klemmhalterung.

@lederkombi
Da dürfte keine Besitzstandswahrung gelten. Ich musste in den 70ern (des letzten Jahrhunderts ;)) meinen Bj. 1954 Käfer mit Sicherheitsgurten versehen, und seine "Winker" mussten schon vorher, in den 60ern, totgelegt und durch Blinker ersetzt werden (die absolut nichts, aber auch so gar nichts!!! auf den vorderen Kotflügeln eines Käfers dieses Bj.s zu suchen haben!!!). Also keine grundsätzliche "Besitzstandswahrung bei sicherheitsrelevanten Dingen.

Grüße
Uli
 
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S

Sevi

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Achtung!!!
Diese Regelnung gilt für Fahrzeuge die Jünger als 1Nov 2014 sind !
Hatte meinen Hänger letzte Woche beim Tüv, mit dem Seil übergeworfen[emoji4]
Und keine Probleme, war alles io!
In diesem Sinne
Gruess us de [emoji1237]


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SLK

SLK

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unter 3.6 steht:
Besondere Sicherheitsvorrichtung:

Löst sich ein Anhänger unbeabsichtigt vom Zugwagen, so muss die Bremse selbsttätig wirken. Ausgenommen davon sind

Anhänger bis zu 1’500 kg Gesamtgewicht mit einer zusätzlichen Verbindungseinrichtung (Seil, Kette), welche eine gewisse

Führung des Anhängers gewährleistet und verhindert, dass die Anhängerdeichsel den Boden berühren kann.

hab nachgeschaut...... ich find rein gar nöschts um ein Seil oder eine Halterung für ein Seil an meiner abnehmbaren Westfalia Hängerkupplung zu befestigen :conffuused: außerdem noch so kurz dass die Deichsel nicht den Boden berührt wenn diese sich aushängt.
Moin,

es werden zwei Szenarien unterschieden. Bei Anhängern mit einer Bremse muss es ein Abreißseil sein, denn die Bremse soll ja ausgelöst werden und die Verbindung zum Zugfahrzeug soll sich dann lösen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Anhänger bis 1.500 kg, da reicht eine zusätzliche, stabile Seilverbindung, die eine Bodenberührung der Deichsel verhindert. Die zweite Regelung gilt auf jeden Fall für ungebremste Anhänger (in Deutschland maximal 750 kg).

Unklar bleibt der Bereich zwischen 750 kg und 1.500 kg. In Deutschland müssen diese Anhänger eine Auflaufbremse haben. Muss hier ein Abreißseil zum Auslösen der Bremse oder ein stabiles Seil, das die Bodenberührung der Deichsel verhindert, vorhanden sein?
 
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G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Unklar bleibt der Bereich zwischen 750 kg und 1.500 kg. In Deutschland müssen diese Anhänger eine Auflaufbremse haben. Muss hier ein Abreißseil zum Auslösen der Bremse oder ein stabiles Seil, das die Bodenberührung der Deichsel verhindert, vorhanden sein?
..... für mich ist nur eines klar - ich fahre nicht mehr mit dem Anhänger ins Ausland .... EUROPA hin oder her :rolleyes:, oder EU, oder ......

Auch das Thema mitnehmen von Kindern auf dem Motorrad, wie auch die Führerscheinklassen in Verbindung mit der gedrosselten Maschine, wird bei Neulingen in Europa und/oder EU unterschiedlich bewertet.....

Früher war so etwas mal ein Thema für eine Diplomarbeit :cool:, aber wer blickt da heute noch durch, bzw. das was heute noch gilt, ist morgen Schnee von gestern.

Und die wenigsten kommen in eine Kontrolle ..... und über die anderen lacht das VOLK :cool:.

P1300497.JPG P1300498.JPG P1300503.JPG

...... nur komisch, hier juckt es niemand in "Italien" auf dem Weg zum Hafen, und schon gar nicht in Marokko (ist nicht Europa, ich weiß es!)........

P1320082 - Kopie.JPG

Eigentlich müsste es ja verboten sein für Europäer, in solchen Ländern Urlaub zu machen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Keine "europäische" Versicherung dürfte eigentlich hier einen Schutz gewähren .....
 
sampleman

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Erkläre mir, wo ich etwas von EU schreibe, in Bezug auf die Schweiz???

Ich schrieb EUROPA!!!!! Ich hoffe, Du kannst lesen.
Du schriebst populistischen Subtext. Aber das kennen wir ja von dir, und deshalb bekommst du von mir regelmäßig einen drüber, wenn du mal wieder off topic wirst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
@ Sampleman
Subtext:
Unter Subtext versteht man in der Linguistik eine Ebene, die der expliziten Aussage eines Satzes als zusätzliche, implizite Bedeutungsebene unterlegt ist.
Gut, dass Du darauf aufpasst. Und ich bin gerne populistisch in Deinen Augen, gerade, weil Du es ums Verrecken nicht sein willst :rolleyes:.
 
G

Gast 11390

Gast
Unklar bleibt der Bereich zwischen 750 kg und 1.500 kg. In Deutschland müssen diese Anhänger eine Auflaufbremse haben. Muss hier ein Abreißseil zum Auslösen der Bremse oder ein stabiles Seil, das die Bodenberührung der Deichsel verhindert, vorhanden sein?
Meines W. und das des Tüvprüfers (Süd) muss ein Abreißseil bei Anhängern ü. 750kg u. gebremst, auch zum auslösen der Bremse vorhanden sein, dieses sollte, so neuster stand auch in eine Öse eingehängt werden, mit dem anderen stabilen Seil ist m. W. in DE noch keine Pflicht.
 
SLK

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Deutschland ist klar, aber in der Schweiz gibt's diese merkwürdige Zone bis 1.500 kg.
 
lederkombi

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Also bei NICHT-gebremsten Anhängern macht ja so ein Seil zum Auslösen der NICHT-vorhandenen Bremse relativ wenig Sinn....:cool:

Bei gebremsten Anhängern soll dieses Seil die Bremsung sicherstellen, bei allen anderen den Bodenkontakt der Deichsel verhindern. Ist doch nicht so schwer?

Ansonsten so wie es SLK beschreibt.
 
SLK

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Ab 750kg müssen die Anhänger eine Bremse haben.
Genau deswegen verstehe ich die Regelung in der Schweiz gar nicht. Es soll ja bei Anhängern bis 1.500 kg das Nichtabreißseil verwendet werden, so dass die Deichsel keinen Bodenkontakt bekommen kann, siehe #73.
 
Larsi

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Genau deswegen verstehe ich die Regelung in der Schweiz gar nicht. Es soll ja bei Anhängern bis 1.500 kg das Nichtabreißseil verwendet werden, so dass die Deichsel keinen Bodenkontakt bekommen kann, siehe #73.
Ich lese es für die Schweiz so:
- Ungebremst mit Nichtabreißseil
- Gebremst bis 1,5t mit Abreißseil an der Handbremse oder Nichtabreißseil
- Gebremst über 1,5t (bis 3,5t) mit Abreißseil an der Handbremse

Man möge mich gerne berichtigen ...
 
lederkombi

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Ich lese es für die Schweiz so:
- Ungebremst mit Nichtabreißseil
- Gebremst bis 1,5t mit Abreißseil an der Handbremse oder Nichtabreißseil
- Gebremst über 1,5t (bis 3,5t) mit Abreißseil an der Handbremse

Man möge mich gerne berichtigen ...
Beinahe korrekt :)

Bis 1500kg sind erlaubt.
Zitat: (Das jeweilige tatsächliche Gewicht des Anhängers (Betriebsgewicht) darf zusammen mit der Ladung die im Fahrzeugausweis
des Zugfahrzeuges eingetragene Anhängelast nicht übersteigen.

Ab 1'500kg sind das dann keine PKW-Anhänger, sondern gelten als LKW und da ist einiges anders :)
 
Kamener

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Also ich hab drei Fahrzeuge mit Anhängerkupplung und keins hat diese ominÖSE.
Ich mach mir da auch keinen Kopf drum, weil die Schweiz von mir sowieso gemieden wird und ich nach Holland höchstens mal die Fahrräder mitnehme und dafür keinen Anhänger brauche.
In meinen Augen ist diese Vorschrift nur wieder ein Beweis für die Inkompetenz der Vorschriftenmacher. (Verwaltungsfaschisten)


BR
Christoph
 
sampleman

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Lass es doch einfach. Führ dich nicht so bescheuert auf, das reicht dann schon.
 
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Naja ...... ich fahr schon ab und zu mit Anhänger durch die Schweiz und auch durch Österreich um nach Bella Italia zu kommen :verwirrt_2:
 
Kamener

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Damit haben die Verwaltungsidioten den Beweis erbracht, dass sie technisch keine Ahnung haben.

Wer sich die Seite 2 mit etwas Sachverstand anschaut, dem sollte auffallen, dass auf dem ersten Bild eine Stahlstrippe an der Traverse angebracht ist, die mehr Schaden als Nutzen hat. Diese Strippe wird bei Belastung waagerecht in die Kunststoffabdeckung der Stoßstange gezogen. Dabei wird dann der Stoßfänger deformiert bis zur Zerstörung und diese Deformation nimmt Energie weg, die eventuell beim betätigen der Anhängerbremse fehlt.

Desweiteren befindet sich unten auf Seite 2 ein Bild links, in dem die Drahtschlaufe über den Kupplungshaken geworfen wurde und danach noch in eine Klemmvorrichtung eingelegt ist, die das selbstständige Herunterspringen des Bremsseils wirkungsvoll verhindert.


Das ganze Blatt ist nichts weiter als hirnloser Unfug, der ohne Sinn und Verstand zusammengeschmiert wurde.
Das macht bei mir jeder Praktikant besser.

Gruß
Chris
 
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Anhängerzieher aufgepasst!

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