Wenn du darauf unbedingt eine Antwort willst, (ich habe das auch für einen Scherz gehalten) dann lies dir einfach mal den ersten Paragraphen der Fahrschülerausbildungsordnung durch...
§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung
(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.
(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt.
Wir Fahrlehrer bilden nicht aus wonach uns die Nase steht, sondern so, wie es der Gesetzgeber uns vorschreibt.
Weiter hinten in diesem Gesetz ist ganz klar beschrieben in welchen Schritten auszubilden ist und was die Ausbildungsinhalte sind.
Obwohl mir das Thema längst zum Halse raushängt, muß an dieser Stelle einfach mal gesagt werden, das diese Form der Gesetze nicht in den Köpfen der Politiker entseht oder dort formuliert wird. Das sind die Vorgaben der Verbände !!!
Das bedeutet : Es ist äußert fragwürdig, einen Gesetzestext zu zitieren, der mit allergrößter Wahrscheinlichkeit so vom Fahrschullehrerverband selbst formuliert und der "Politik" zur unterschrift vorgelegt worden ist. ( Wie übrigens in anderen Fachbereichen ebenfalls üblich )
Ich sage das gerne nochmal. Es hat niemand was dagegen, das Fahrschulen ihre Arbeit machen und damit Geld verdienen. Trotzdem darf doch in Fage gestellt werden, ob man für jeden "Furz" einen extra Schein ( für extra Geld) braucht.
Nachtfahrten und Autobahnfahrten, Überlandfahrten, Sonderfahrten, Spezialfahrten, am Tage und in der Nacht, an Sonn- und Feiertagen und unter der Woche, mit Hänger und ohne, Traktoren unter 40 Km/h und darüber, Mofas, Mopeds, Motorräder bis 34 KW, Führerschein Klassen: A, A (eingeschränkt) A1, B, B1, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, D1E, DE, F, G, M und was weiss ich was alles.
Das Fahrleher hier im Forum ihre "Pfründe, Präbende" oder "Pröven" rechtfertigen, kann ich verstehen. Im Grunde genommen, geht es lediglich um die Frage, was noch angemessen und was dann irgendwann Abzocke ist. Zur allgemeinen Beruhigung möchte ich es mal nicht Abzocke nennen, sondern sagen wir mal " hohe finanzielle Belastung für eine gesellschaftpolitisch zwingend notwendige Bewegungsflexibilität". Ich bin den Meinung, das eine gewisse Form der nicht zwingend notwendigen Mittelverschiebung zur Erlangung dieses Reifezeugnisses, wie auch immer man es zu rechtfertigen versucht, nicht bestritten werden kann.