Holländische Zulassung

Diskutiere Holländische Zulassung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ach ja..und einen Kauf eines solchen Fahrzeuges würde ich nicht in Erwägung ziehen. Wer weiss was noch alles zum Vorschein kommt, wenn der...
hydrantenfritz

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Ach ja..und einen Kauf eines solchen Fahrzeuges würde ich nicht in Erwägung ziehen. Wer weiss was noch alles zum Vorschein kommt, wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer ist.
 
Michi70

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RDW Check: Fahrzeug nicht gefunden!
Sehr schlecht.
Kennzeichen sind in den NIederlanden von Tag 1 immer mit dem Fahrzeug verbunden.
Wie oben geschrieben, selbst nach Export (wo das Kennzeichen in den NL bleibt) noch 2 Jahre aufrufbar.

Dann ist das wohl eine Leiche, die da schon länger rumsteht...

Werde mich aber wohl mal mit der Maschine auf Kleinanzeigen beschäftigen!
Bessere Idee ;-)
 
D

Demokrit

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In den Niederlanden gibt es den Begriff der Stilllegung nicht (abgesehen von kurzzeitiger, die zyklisch und gegen Gebühr erneuert werden muss). Man ist steuerpflichtig, solange das Fahrzeug auf den eigenen Namen registriert ist. Zudem gibt es keine TÜV-Pflicht (APK) für Motorräder. Wenn die von Michi70 aufgelisteten Daten von besagtem Moped stammen, so wurde es zuletzt angemeldet (tenaamstelling, seit 31.08.24) und dann exportiert.
 
Michi70

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Nee, ist nur ein Beispiel von meinem Motorrad!
Nicht die vom Thread-Ersteller genannte BMW
 
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Klausmong

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@Admin: bitte schließen
Sicher nicht.

Wir sind in einem Forum, und der Grundgedanke ist ein Austausch.

Wer eine Diskussion anfängt der muss auch Antworten aushalten die nicht angenehm sind.

Nur wenn es Streit gibt oder komplett OT wird machen wir eventuell zu.
 
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Flapjacker

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Hallo Klausmong,

Wer eine Diskussion anfängt der muss auch Antworten aushalten die nicht angenehm sind.
Da habe ich kein Problem damit, aber gegen trollen hab ich was! Dann lasst es laufen, scheint ja schon von Interesse zu sein:-)
 
hydrantenfritz

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Ja, ich bin gespannt wie das weiterläuft...

So wie es aussieht ist ja der Betreiber der Tiefgarage die arme Sau...der muss schauen wie Er möglichst ohne Zusatzkosten und verlorenen Parkierkosten, das Teil los wird.
 
hydrantenfritz

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Ist wieder mal Zeit, für einen meiner hochdekorierten Beiträge... :smug:

"Wenn die Parkkosten gleich dem Zeitwert des Fahrzeuges ist, geht das Fahrzeug an den Tiefgaragen-Betreiber."

Ne im Ernst...ist ja auch hirnrissig erst nach einer solchen Zeit zu reagieren.
 
Klausmong

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Ne im Ernst...ist ja auch hirnrissig erst nach einer solchen Zeit zu reagieren.
Selbiges gilt auch für die BMW.

Mir unverständlich.
Da hätte man deutlich früher reagieren können.

Meldung an die Polizei, wenn es nicht gestohlen ist dann Brief schreiben oder Anwalt geben, da kostet eine Ausforschung noch nicht viel und man kann es legal lösen.

Und was nun?
Der Parkgaragenbetreiber versucht einen Dummen zu finden dem er die Probleme umhängen kann.
Aber der Interessent hier im Forum kann das nicht legal lösen, den wegen der Datenschutzverordnung kommt er nicht an den Halter
(Ausser er macht einen Kratzer ohne Geldschaden und Selbstanzeige, dann hat er die Daten und kann Kontakt aufnehmen)

Und der Betreiber kann es auch nicht einfach entsorgen/verkaufen, wenn er das nicht auf legalem Wege löst.
Was aber nicht schwierig wäre, denn ein Anwalt kann legal mit Grund relativ einfach an die Halterdaten kommen und dem einen Brief schicken.
Entweder zahlen oder alternativ Papiere übergeben zwecks Verwertung.
 
hydrantenfritz

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Absolut richtig...

1. Für den Kaufwilligen, finger weg ausser Er bekommt Kontakt mit dem Eigentümer des Motorrades.
2. Für den Parkplatzbetreiber Kontaktaufnahme mit der Polizei und den Ämtern ( besser spät als nie).
 
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gerd_

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Hi
Was ich nicht verstehe...Wenn dieses Fahrzeug längere Zeit dortsteht und das der Polizei gemeldet wird, unternimmt diese doch sicher etwas!
Nö, leider nicht. Das Ding steht auf Privatgrund und da sagt die Polizei "Geht uns nichts an".
Man kann das Ding jetzt ja nich mal mehr auf öffentlichen Grund schieben. Der Vorgang ist bekannt und man würde sich nicht um das ursprüngliche Problem kümmern sondern sich darauf konzentrieren wer das Ding auf öffentlichen Grund "verbracht hat".
Eine etwas verquere Welt. Wenn mir jemand einen Behälter mit Atommüll in den Garten stellt, bin erst mal ich für die ordnungsgemässe Entsorgung zuständig. Vorher wird diskutiert ob ich das darf, weil das Zeug - nach Aussage - ja nicht mir gehört.
Gleichzeitig wird wohl Strafe angedroht werden wegen Gefährung der Öffentlichkeit.
Der Dreck steht schliesslich in meinem Garten.
Er war Jurist und auch sonst von mässigem Verstand (Zitat:Ludwig Thoma)
gerd
 
SQ18

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Also das ist ein privater Stellplatz, wenn der Mieter nix mehr zahlt wird der Mietvertrag gekündigt.
Dann steht das Moped da widerrechtlich und der Eigentümer des Stellplatzes darf das Moped auf seine Kosten entfernen und woanders & sicher verwahren.
Derweil kann er versuchen seine Kosten per Pfändung, Anwalt, russisch Inkasso, o.ä. beizutreiben - kost' auch Geld.

Stichwort: Zwangsräumung

Da kann man bestimmt viele Vermieter fragen wie das mit Mietern ist die verschwinden und nichts als Schulden hinterlassen und in keinem Fall kommt die berittene Polizei.
 
Klausmong

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Auch wenn es ein privater Stellplatz ist, sollte das Motorrad gestohlen sein wird die Polizei schon aktiv.
Wenn es das aber nicht ist tun sie nichts.
 
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